Dienstag, 23. April 2019

Umweltbildung im Kanton St.Gallen

Die Schulen tragen gemäss des ihnen gesetzlich vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag eine grosse Verantwortung im Umweltbereich. Gerade im jungen Alter ist es notwendig, den Schülerinnen und Schülern aufzuzeigen, wie sie mit ihrem Verhalten Natur und Umwelt beeinflussen sowie das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler für die Wichtigkeit von nachhaltigem Handeln zu steigern.

"Die Schulen tragen gemäss des ihnen gesetzlich vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag eine grosse Verantwortung im Umweltbereich. Gerade im jungen Alter ist es notwendig, den Schülerinnen und Schülern aufzuzeigen, wie sie mit ihrem Verhalten Natur und Umwelt beeinflussen sowie das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler für die Wichtigkeit von nachhaltigem Handeln zu steigern. " (Sonja Lüthi)

 

Postulat Lüthi-St.Gallen / Tanner-Sargans / Hess-Balgach (17 Mitunterzeichnende):
«Umweltbildung im Kanton St.Gallen


Die Regierung wird eingeladen, Bericht zu erstatten über den Umfang der Umweltbildung im Kan-ton St.Gallen und die bestehenden Rahmenbedingungen zu überprüfen:

 


Ausgangslage:

 

  • Umsetzung des Bildungsauftrags gemäss Art. 3 Volksschulgesetz (sGS 213.1, abgekürzt VSG), Art. 3 Mittelschulgesetz (sGS 215.1, abgekürzt MSG) und Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Universität St.Gallen (sGS 217.11, abgekürzt UG) betreffend die Verantwortung ge-genüber der Umwelt und das nachhaltige und somit gesellschaftsfähige Handeln;
     
  • Anwendung, Verbindlichkeit und praktische Umsetzung der Leitidee ‹Bildung für Nachhaltige Entwicklung› sowie insbesondere des Themas ‹Natürliche Umwelt und Ressourcen› gemäss Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen. Analoge Informationen zum Stand der Umweltbil-dung an Mittel- und Hochschulen;
     
  • prozentualer Anteil der Lehrkräfte, welche die Dienste der Fachstelle Umweltbildung des Kan-tons St.Gallen in Anspruch nehmen.

 


Mögliche Massnahmen:

 

- Ausbau des fächerübergreifenden Themas ‹Natürliche Umwelt und Ressourcen› an den Volks-schulen, analoge Massnahmen an Mittel- und Hochschulen;
- Schaffung von verbindlichen Standards, Vorgaben und Empfehlungen (z.B. bzgl. Anzahl für Umweltbildung aufzuwendender Schulstunden);

- Erstellung von Modelllektionen;

- verpflichtende Weiterbildung von Lehrkräften im Bereich der Umweltbildung;

- verpflichtende Weiterbildung von einzelnen Lehrpersonen, welche gemäss Weisung der loka-len Schulleitungen als Multiplikatoren in den Schulhausteams eingesetzt werden

- Ausbau und verbindliche Inanspruchnahme der Fachstelle Umweltbildung bzw. ähnlicher Dienste;

- Reform der kantonalen Bildungsgesetze

 


Begründung:


Klimawandel, steigende Bevölkerungszahlen, das heutige Konsumverhalten und der damit zu-sammenhängende grosse Ressourcenverbrauch bedingen eine mittelfristige Verhaltensänderung sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen. Die Schulen tragen hier gemäss des ihnen gesetzlich vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag eine grosse Verantwortung. Ge-rade im jungen Alter ist es notwendig, den Schülerinnen und Schülern aufzuzeigen, wie sie mit ihrem Verhalten Natur und Umwelt beeinflussen sowie das Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler für die Wichtigkeit von nachhaltigem Handeln zu steigern. Die Erarbeitung einer klaren Ausgangslage und das fundierte Abstecken des Potenzials eines Ausbaus der Umweltbildung im Kanton St.Gallen soll Klarheit für Bürger, Schulen und die Politik schaffen. Die Unterzeichner er-achten es als wichtig, dass der Kanton St.Gallen die Umweltbildung reflektiert, abbildet und sinn-voll ausbaut.»