Dienstag, 23. April 2019

Fahrzeuge nach Ökobilanz besteuern

Die Besteuerung soll so ausgestaltet werden, dass die Gesamt-Ökobilanz der Fahrzeuge berücksichtigt wird und so ein nachhaltiger Anreiz für den Betrieb von umweltfreundlichen Fahrzeugen geschaffen wird.

Motion CVP-GLP-Fraktion:
«Fahrzeuge nach Ökobilanz besteuern»

 


Der Kanton hat in der Novembersession 2018 eine Motion der vorberatenden Kommission
36.18.02 ‹Kantonsratsbeschluss über das 17. Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023› gutgeheissen. Inhalt und Ziel dieser Motion ist, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Strassenverkehrssteuern geschaffen werden, damit die Steuererträge längerfristig sichergestellt sind. Nach Meinung der Motionärin sollen in erster Linie die Vergünstigungen bei den emissions-armen Fahrzeugen – insbesondere den Elektrofahrzeugen – überprüft und angepasst werden.
Für den Kantonsrat ist unbestritten, dass aufgrund der vielfältigen Aufgaben im Strassenbau die Steuererträge im bisherigen Umfang sicherzustellen sind. Eine Überprüfung der Verordnung über den Erlass der Motorfahrzeugsteuer für emissionsarme Motorfahrzeuge (sGS 711.73) und des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben (sGS 711.70; abgekürzt SVAG) ist deshalb mit dem Ziel, die Steuererträge im bisherigen Umfang beizubehalten, anzugehen.

 


Die Regierung hat bereits in ihrer Haltung zur Motion 42.18.17 ‹Vergünstigungen von emissions-armen Fahrzeugen› vom 22. August 2018 bekräftigt, dass mit Vergünstigungen prioritär eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Mobilität zu fördern sei. Die CVP-GLP-Fraktion teilte diese Meinung damals. Bei einer Anpassung der Motorfahrzeugsteuern sind verschiedene Varianten denkbar. Dabei kann eine Strassenverkehrssteuer nach verschiedenen Kriterien festgelegt wer-den. Die Berücksichtigung der durch die Fahrzeuge verursachten Emissionen ist dabei aber ei-nes der wichtigsten Kriterien.

 


Die Regierung wird eingeladen, einen Entwurf vorzulegen, der die gesetzlichen Grundlagen zur Besteuerung aller Fahrzeuge anpasst und damit die Steuererträge langfristig sichert. Die Be-steuerung soll so ausgestaltet werden, dass die Gesamt-Ökobilanz der Fahrzeuge aus Emissio-nen, Herstellung, Betrieb und Entsorgung berücksichtigt werden und so ein nachhaltiger Anreiz für den Betrieb von umweltfreundlichen Fahrzeugen geschaffen wird.