Freitag, 24. September 2021

Corona und frühe Förderung – die beherrschenden Themen der September-Session

Dauerthema Corona: Weitere Unterstützung und Besserstellung von Genesenen

Im Rahmen der Septembersession standen weitere Corona-Unterstützungsmassnahmen zur Debatte. Die Grünliberalen stimmten der Einrichtung eines Schutzschirms für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung, der Ausdehnung der Unterstützungsmassnahmen auf familienergänzende Kinderbetreuung der öffentlichen Hand sowie Nachtragskrediten zugunsten von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und der Stiftsbibliothek St.Gallen zu. Sämtliche Vorlagen fanden im Rat eine klare Mehrheit.

 

Insgesamt reichten Mitglieder der Grünliberalen drei dringliche Interpellationen zu den aktuellen Corona-Massnahmen ein. Vor dem Hintergrund der kürzlich erweiterten Zertifikatspflicht erkundigte sich GLP-Kantonsrat Andrin Monstein mit mitunterzeichnenden der FDP und Mitte, ob eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung zukünftig auch mit einem Antigen-Nachweis oder dem Nachweis einer Seokonversion anerkannt werden kann. Gemäss aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand forderte er zudem die Regierung auf, dass sich die kantonalen Gremien auf Bundesebene für eine verlängerte Gültigkeit des Genesen-Zertifikates einsetzen sollen. Monstein führte in seiner Stellungnahme aus: «Wir stellen nicht die Sinnhaftigkeit und den Wert der Impfung in Frage. Wir wollen lediglich die Behandlung von Genesenen vor dem Hintergrund der kürzlich erweiterten Zertifikatspflicht gemäss wissenschaftlichem Kenntnisstand anpassen.» In der Schweiz handelt es sich dabei um über 830‘000 Menschen mit einer vergangenen, laborbestätigten Ansteckung. Lediglich 233‘000 davon haben ein Genesenen-Zertifikat für sechs Monate ausgestellt erhalten.

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Frühe Förderung – die Gemeinden sind in der Pflicht

Die Strategie «Frühe Förderung 2021-26» wurde im Rat gelobt. Das Engagement der Regierung für die Thematik ist spürbar – nun müssen Projekte in den Gemeinden umgesetzt werden. Eine Bestandesaufnahme im Kanton wird zeigen, in welchen Gemeinden die Frühe Förderung bereits heute vielseitig gelebt wird und wo nicht. Mit den entscheidenden Stimmen der GLP-Kantonsräte wurde der Antrag angenommen, eine gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit die Gemeinden besorgt sind, eine bedarfsgerechte, ganzheitliche und qualitativ adäquate frühe Förderung bereitzustellen. Alle Kinder sollen von Angeboten der frühen Förderung profitieren können – ganz im Sinne der Schwerpunktplanung der Regierung als wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit.

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Kinder im ANZ Sonnenberg – der Kanton schöpft seinen Spielraum nicht aus

Als das Nothilferecht im Bundesparlament beschlossen wurde, haben Parlamentarier mehrfach klargestellt, dass «es nicht die Familien und nicht die Kinder sind, die wir bestrafen wollen» (Zitat Ständerat This Jenny, SVP). Die Anwendung des Nothilferechts auf Eltern mit Kindern ist nicht ausdrücklich vorgesehen – es kann davon abgesehen werden. Zudem besagt die Kinderrechtskonvention, dass Kinder wegen Handlungen, Unterlassungen oder Einstellungen der Eltern keine Nachteile erleiden dürfen. Kinder sind im Sozialhilferecht Teil der Familie. Der Entzug der Sozialhilfe lässt aber meist die Kinder Nachteile erleiden.

Die Situation von Kindern im nicht dafür konzipierten ANZ Sonnenberg müsste also regelmässig überprüft werden. Die Regierung verweist in ihrer Antwort auf die GLP-Interpellation darauf, dass für die Nothilfe ausschliesslich der kantonalen Rechtsprechung massgebend sei. Dabei könnte also auch eine Änderung dieser Rechtsprechung ins Auge gefasst werden. Wir bleiben dran.

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