Montag, 13. September 2021

Klimastrategie: Grünliberale fordern höhere Verbindlichkeit

Schwerpunkts Planung, Strategiebericht Klimawandel, Strategie “Frühe Förderung”, Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St. Gallen – Regierung und Verwaltung setzen Prioritäten, formulieren Ziele und legen Massnahmen fest. Diese sind aber meist wage und lassen grossen Interpretationsspielraum. Die Grünliberalen fordern klar formulierte Massnahmen, messbare Ziele und mehr Verbindlichkeit. Nur so kann der Beliebigkeit in der Umsetzung entgegengewirkt werden.

Schwerpunktsplanung, Strategiebericht Klimawandel, Strategie “Frühe Förderung”, Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen – Regierung und Verwaltung setzen Prioritäten, formulieren Ziele und legen Massnahmen fest. Dies ist zu begrüssen. Aus Sicht der GLP stimmen Analyse und Prioritätensetzung. Die dargelegten Massnahmen sind aber meist wage und lassen grossen Interpretationsspielraum. Die Grünliberalen fordern klar formulierte Massnahmen, messbare Ziele und mehr Verbindlichkeit. Nur so kann der Beliebigkeit in der Umsetzung entgegengewirkt werden.

 

Zahnlose Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Kanton St.Gallen

Die vorgestellte Strategie zur Anpassung an den Klimawandel im Kanton St.Gallen überzeugt nicht. Obwohl die Regierung den Handlungsbedarf aufzeigt und gemäss eigenen Angaben eine zügige Umsetzung angehen will, stellt sich die Frage, was genau umgesetzt werden soll. Die aufgezeigten Massnahmen sind zahnlos, mutlos und wenig effektiv. Die glp fordert deshalb Nachbesserungen.

 

Verbindliche Minimalstandards in der Frühen Förderung

Die breite Vernehmlassung zur Strategie «Frühen Förderung» hat gezeigt, dass fast alle Akteure mehr Verbindlichkeit zur Umsetzung der Strategie fordern. Dem kommt die Regierung in der vorliegenden Strategie nicht nach. Die glp beantragt deshalb, dass verbindliche Minimalstandards für Gemeinden festgelegt werden. Chancengleichheit kann nur gewährleistet werden, wenn ein Minimalangebot in allen Gemeinden sichergestellt ist. Es ist dabei Aufgabe des Kantons, professionelles Know-how der verantwortlichen Personen sowie und die Vernetzung der Angebote zu fördern, damit die Qualität der Angebote steigt.

 

Ja zu den vier Corona-Nachtragskredite und zur Fortsetzung der Covid-19-Unterstützungspolitik

Wie verschiedene Unternehmungen, insbesondere Gastrounternehmen und KMUs, litten auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung unverschuldet unter den Folgen von Covid-19. Deshalb unterstützt die glp die Entschädigung eines Teils der Ausfälle. Auch der Nachtragskredit für die Stiftsbibliothek, welche bisher von keiner finanziellen Unterstützung profitieren konnte, wird von den Grünliberalen unterstützt. Klar ist, dass das Weltkulturerbe Stiftsbezirk stark unter dem zeitweise völlig zusammengebrochenen weltweiten Tourismus aufgrund der Covid-19-Krise litt. Weiter unterstützt die GLP auch weitere finanzielle Hilfe für Grossveranstaltungen von überregionaler Bedeutung sowie für die öffentlichen Institutionen der ausserfamiliären Kinderbetreuung. Letztere waren bisher von der Unterstützung ausgeschlossen.

 

Aufhebung der Unverjährbarkeit im Nachbarschaftsrecht nimmt erste Hürde

Mit Freude nehmen die Grünlberalen zur Kenntnis, dass ihre Motion zur Aufhebung der Unverjährbarkeit im Nachbarschaftsrecht bei der Regierung auf offene Ohren stösst. Heute kann ein jeder auch nach Jahren noch die Entfernung eines Baumes aufgrund ungenügendem Grenzabstand einklagen, obwohl dieser bereits seit langem besteht und die Situation bekannt war. Die Regierung anerkennt, dass die aktuell geltende Unverjährbarkeit zu Stellvertreterkonflikten zwischen Nachbarn führt und Rechtsmissbräuche Vorschub leisten kann. Daraus folgen unnötige Entfernungen von Bäumen und Pflanzen. Dies ist ökologisch wie auch verfahrensökonomisch sinnlos. Deshalb spricht sich die glp entschieden für die Einführung einer Verjährungsfrist im Nachbarschaftsrecht aus.

 

Kinderrechte im Ausreise- und Nothilfezentrum Sonnenberg

Die Regierung stellt kein akutes Problem bei der Unterbringung von Familien mit Kindern im Nothilfezentrum fest. Bereits bei der Einführung des Nothilferechts auf Bundesebene gab es Versprechungen, dass dieses nicht auf Kinder oder Familien mit Kindern angewendet würde. Es ignoriert die Kinderrechtskonvention, welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Gerade Familien aus Ländern wie Eritrea, deren Rückreise auch bei abgewiesenem Asylgesuch heute nicht durchgesetzt werden kann, muss eine Alternative zum mehrjährigen Aufenthalt im ANZ ermöglicht werden. Der Handlungsspielraum, welcher der Kanton St.Gallen in der Auslegung des Notrechts hat, wird heute nicht zum Wohle der Kinder eingesetzt. Die glp überlegt sich weitere Schritte, um die Lage der Kinder zu verbessern und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.