Dienstag, 26. Dezember 2017

Grünliberale fordern klare Gewaltenteilung bei KESB

Die Grünliberale Partei begrüsst im Rahmen der Vernehmlassung die Massnahmen zur weiteren Professionalisierung der KESB-Strukturen. Die GLP lehnt aber die Pläne klar ab, dass das Departement über Weisungen in die Rechtsprechung der KESB eingreift soll. Eine einheitliche Rechtspraxis muss über die Gerichte sichergestellt werden.

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Alt-Kantonsrat Martin Wicki hat den Wirkungsbericht und II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG-KES) kritisch geprüft. Die Grünliberale Partei vermissen eine differenzierte Analyse der kritischen Stimmen zur KESB. Damit wird die Gelegenheit nicht genutzt, die Diskussion weiter zu versachlichen. Die Grünliberalen unterstützen jedoch den eingeschlagenen Weg der Professionalisierung und begrüssen, dass mit dem vorliegenden Bericht nun Schwachpunkte angegangen werden sollen.

Die GLP lehnt es aber klar ab, dass das Departement die Kompetenz erhalten soll, mittels Weisungen an die KESB in die Rechtsprechung einzugreifen. Eine einheitliche Praxis der KESB-Behörden ist wie heute durch die Gerichte sicherzustellen. Das Departement soll lediglich die Aufsichtsfunktion ausüben. Die GLP erachtet die Wahrung der Gewaltentrennung zwischen Verwaltung und Gerichten gerade im sensiblen Bereich des Kinder- und Erwachsenenschutzes als besonders wichtig.