Dienstag, 21. September 2021

Verbindliche Minimalstandards in der Frühen Förderung

Chancengleichheit kann nur gewährleistet werden, wenn ein Minimalangebot in allen Gemeinden sichergestellt ist.

Die Frühe Förderung stellt unbestritten ein wichtiger Teil der Chancengleichheit dar. Kindern soll eine gesunde (physisch wie psychisch) Entwicklung ermöglicht werden – und dies unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Umfeld. Angebote der Frühen Förderung sind in unserem Kanton bereits divers vorhanden – jedoch sind diese nicht für alle Gemeinden geschaffen.


Wenn die breite Vernehmlassung etwas gezeigt hat, dann die Forderung nach mehr Verbindlichkeit für die Gemeinden und Eltern. Die Regierung legt dar, dass von sämtlichen Parteien und vielen diversen Vernehmlassungsteilnehmenden diese gefordert wird. Handlungsempfehlungen greifen oftmals zu wenig – verbindliche Weisungen schrecken ab, da sie rechtlich sorgfältig geprüft werden müssen und sinnvollerweise auch die Umsetzung überprüft werden sollte.
 

Wenn der Kanton aber möchte, dass Frühe Förderung im ganzen Kanton nicht nur wünschenswert sondern usus werden sollte, sind verbindlichere Weisungen unumgänglich. Die sorgfältig zusammengestellten Handlungsempfehlungen sollen nicht visionär, sondern konkret sein.
 

Die Grünliberalen freuen sichg, dass nun der Antrag der Mitte-EVP, Grüne und SP-Fraktionen angenommen wurde und gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit die Gemeinden besorgt sind, eine bedarfsgerechte, ganzheitliche und qualitativ adäquate frühe Förderung bereitzustellen.
 

Chancengleichheit – wie sie die Regierung in der Schwerpunktplanung explizit erwähnt - kann nur gewährleistet werden, wenn ein Minimalangebot im Bereich der frühen Förderung in allen Gemeinden sichergestellt ist.


Dass auf kommunaler Ebene etwas passiert und eine Entwicklung angestossen wird, hat ganz zentral mit der Expertise der Kontaktpersonen zu tun. Diese Person muss über genügend fachliches Know-how verfügen und die Wichtigkeit der Frühen Förderung erkennen – das ist ein hoher Anspruch. Der Kanton kann hier Hand bieten und dazu beitragen, dass nicht jede Gemeinde das Rad neu erfinden muss. Das Thema ‘Frühe Förderung’ ist ein Querschnittthema. Die Ansiedlung der Zuständigkeit ist deshalb innerhalb der Gemeinde schwierig. Es wäre sinnvoll, von Seiten des Kantons die regionale Vernetzung zu fördern und regionale Stellen zu schaffen, welche durch die Gemeinden finanziert werden. Damit würde auch die Qualität der Angebote steigen.