Donnerstag, 19. Dezember 2019

Strategie der Weiterentwicklung der St.Galler Spitalverbunde

Die Grünliberalen begrüssen den Vorschlag der Regierung, das stationäre Angebot auf vier Standorte zu konzentrieren. Es ist zu prüfen, in welchen Institutionen es Möglichkeiten gibt, zusätzliche Leistungen anzubieten, welche es erlauben, allenfalls auch ein 24-Stunden-Notfalldienst sinnvoll zu integrieren.

Grundsatz

 

Die Grünliberalen begrüssen den Vorschlag der Regierung, das stationäre Angebot auf vier Standorte zu konzentrieren. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ganzen Kantonsgebiet durch die Errichtung von Gesundheitszentren mit Notfallversorgung ist zu begrüssen.

 

Problem Behandlungsqualität

 

Die Qualität einer Behandlung oder eines Eingriffs wird durch die Erfahrung der Leistungserbringer und somit auch durch die Fallzahlen bestimmt. Die Mindestfallzahlen von chirurgischen Eingriffen und teilweise auch von – vor allem interventionellen – diagnostischen Massnahmen ist in kleineren Spitälern nicht gegeben und entspricht den heutigen Qualitätsanforderungen nicht mehr. Dadurch ist die Behandlungsqualität in diesen Bereichen in kleinen Spitälern gefährdet.

 

Problem kleine Bettenstationen

 

Die im Konzept «4plus5» vorgeschlagenen 4 Betten an den kleineren Standorten sind weder wirtschaftlich zu verantworten noch medizinisch sinnvoll umzusetzen. Eine kurzfristige Hospitalisation zur Überwachung von Patienten ohne entsprechenden stationären Backup mit der notwendigen medizinischen Spezialisierung entspricht nicht dem heutigen Anspruch der Patienten auf eine adäquate Versorgung.

 

Gesundheits- und Notfallzentren

 

Die Notfallversorgung der Bevölkerung ist Sache der Hausärzte und der Rettungsdienste. Es soll den jetzt bestehenden Spitälern ein Leistungsauftrag erteilt werden, gemeinsam mit den regionalen Ärztegesellschaften oder Ärztevereinen und den Rettungsdiensten der Spitalverbunde, ein Konzept für die Notfallversorgung zu erstellen. Deren Gestaltung soll den lokalen Bedürfnissen der Bevölkerung und der Ärzteschaft angepasst werden. Dies schafft Vertrauen und Akzeptanz in der Bevölkerung.

 

Das Gesundheitszentrum mit Notfallversorgung könnte von den niedergelassenen Grundversorgern und Spezialisten wirtschaftlich betrieben werden. Die Immobilie stellt der Kanton zur Verfügung.

 

Ein regionales Notfallangebot, welches den Patienten auch abends und an Wochenenden zur Verfügung stehen soll, muss sich dem wirtschaftlichen Umfeld anpassen. Die heute veränderten Ansprüche verändern auch die Bereitschaft der medizinischen Fachpersonen, ihre persönliche Work-Life-Balance den Allgemeininteressen unterzuordnen. Daher ist eine Unterstützung durch einen kantonalen Leistungsauftrag für ein Notfallangebot abends und an Wochenenden zu prüfen.

 

Ein Leistungsauftrag für eine 24-h-Versorgung an allen Standorten ist weder medizinisch notwendig noch wirtschaftlich tragbar. Ineffiziente Strukturen sollten vermieden werden. Heute haben wir im Kanton ein gut ausgebautes Notfallangebot, welches eine Versorgung bei echten Notfällen sicherstellt. Für die seltenen Notfallsituationen nachts ist eine Fahrt in ein grösseres Notfallzentrum zumutbar, welche durch die Rettungsdienste sichergestellt wird.

 

Überregionale Planung von Versorgungsstrukturen

 

Auch in unseren benachbarten Regionen, einschliesslich den internationalen Nachbarn, stehen schwierige Herausforderungen der Gesundheitsversorgung und strukturelle Entscheidungen bevor. Angesichts der offenen Fragen zur Gesundheitsversorgung in diesen Regionen sind diese zwingend in die Entwicklung einer kantonalen Spitalstrategie einzubeziehen. Eine überregionale Planung der Gesundheitsversorgung in unserer Metropolitan-Region Bodensee sollte selbst Fragen eines sinnvollen überregionalen herzchirurgischen Angebotes einbeziehen.

 

Die Grünliberalen schlagen daher vor:

 

1. Die Planung der medizinischen Versorgung unserer Region muss die Bedürfnisse und Angebote der benachbarten Kantone und Länder einbeziehen.

 

2. Von einem 4-Betten-Angebot an den Standorten mit Gesundheits- und Notfallzentren ist abzusehen. Es ist weder wirtschaftlich tragbar noch medizinisch sinnvoll.

 

3. Die Öffnungszeiten eines Notfallangebotes sind den lokalen Anforderungen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Machbarkeit und medizinischer Notwendigkeit sowie dem bereits bestehenden Notfallarzt-System anzupassen.

 

4. Die Regierung soll prüfen, in welchen Institutionen es Möglichkeiten gibt, zusätzliche Leistungsaufträge in den Bereichen wie Akutgeriatrie, Suchthilfe, Rehabilitation, Palliativpflege, Übergangspflege, Psychosomatik und Ferienbetten für Schwerbehinderte zur Entlastung von Angehörigen, z.B. MS-Patienten zu erfüllen. In solche Institutionen liesse sich allenfalls auch ein 24-Stunden-Notfalldienst sinnvoll integrieren.