X. Nachtrag zum Strassengesetz

Die Wiedereinführung von Privatstrassen ist sinnvoll. Seit 1988 muss jede Liegeschaft direkt an das öffentliche Strassennetz angeschlossen sein. Das bedeutet, dass alle, auch sehr kurze, Zufahrtsstrassen im Besitz der öffentlich Hand sein und nach den entsprechenden Standards ausgeführt sein müssen. Dies führt zu absurden Strassenbauten, die nur der Erschliessung einer Liegenschaft in der zweiten Reihe liegen, dient. Solche einfachen Zufahrten, die nur von wenigen benützt werden , können auch privat erstellt und unterhalten werden. Private gehen mit Platz und Finanzen schonungsvoller um.

Der Lotteriefonds ist kein Schattenhaushalt

Der Lotteriefonds darf nicht zulasten von Kultur und Sozialem zweckentfermdet werden. Die GLP wird sich in der kommenden Session dafür einsetzen, die kulturelle Vielfalt im Kanton zu erhalten und den Lotteriefonds nicht für ordentliche Staatsausgaben zu missbrauchen.

Strassengesetz: Mehr Bürokratie statt Sicherheit

Alle Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen 1. Klasse sollen grundsätzlich als verkehrsorientiert gelten. Damit wäre Tempo 30 im Siedlungsraum nur noch in sehr engen Ausnahmefällen möglich. Diese Verschärfung – insbesondere bei Gemeindestrassen – geht deutlich zu weit.

Biodiversitätsstrategie des Kantons bleibt zahnlos

Mit der Biodiversitätsstrategie 2026–2033 will der Kanton St.Gallen die Artenvielfalt erhalten und fördern. Die Absicht ist richtig – doch in der vorliegenden Form bleibt die Strategie zu wenig ambitioniert. Nach Abschluss der Vernehmlassung kommen die Grünliberalen zum Schluss: So droht das Papier seine Wirkung zu verfehlen.

Weitere Ortsparteien sind auf den Websites der jeweiligen Wahlkreisparteien zu finden.