Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Künftig gibt es unabhängig vom Wohnort einheitliche Vergünstigungen. Eltern können dann die Zuschüsse direkt über eine kantonale Plattform beantragen, und die Beiträge werden unmittelbar auf die Betreuungskosten angerechnet. Die festgelegten Mindestarbeitspensen von 20% für Alleinerziehende und 120% für Paare stellen einen pragmatischen Kompromiss dar, welchen die Grünliberalen mittragen. Mit der Bereitstellung von 20 Millionen Franken, je zur Hälfte vom Kanton und den Gemeinden, wird die Förderung transparent und nachhaltig gesichert. Insgesamt stärkt diese Revision die Familienfreundlichkeit im gesamten Kanton. Wie Sonja Lüthi treffend formuliert: «Einkommensabhängige Tarife sind fair, sichern Chancengleichheit, erhöhen die Akzeptanz und verhindern, dass Geringverdienende aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden.»