Tempo 30: Mehr Bürokratie statt mehr Sicherheit

Aus dem Kantonsrat

Tempo 30: Mehr Bürokratie statt mehr Sicherheit

Alle Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen 1. Klasse sollen grundsätzlich als verkehrsorientiert gelten. Damit wäre Tempo 30 im Siedlungsraum nur noch in sehr engen Ausnahmefällen möglich.

Besonders emotional wurde in der Frühlingssession 2026 die Debatte um den IX. Nachtrag zum Strassengesetz. Dieser sieht vor, dass auf sogenannten verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die allgemeine Höchstgeschwindigkeit Tempo 50 gilt. Tempo 30 wäre auf diesen Strassen künftig nur noch in Ausnahmefällen möglich und müsste besonders begründet werden.

 

Aus Sicht der GLP verhindert dieser Ansatz sinnvolle und alltagstaugliche Lösungen in den Gemeinden, deren Autonomie hier völlig ohne Not empfindlich eingeschränkt wird. Gerade die Gemeinden wissen am besten, wo Tempo 30 sinnvoll ist und wo nicht. Der neue, von der rechtsbürgerlichen Mehrheit beschlossene Gesetzesrahmen wird daher vor allem negative Folgen haben, wie Ruedi Mattle betonte: «Er verhindert pragmatische Lösungen und schafft vor allem mehr Bürokratie – zulasten der Sicherheit im Siedlungsraum.»

Weitere Ortsparteien sind auf den Websites der jeweiligen Wahlkreisparteien zu finden.