II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung
Andreas Bisig im Namen der Grünliberalen
Kern dieses 2. Nachtrags zum Waldgesetz sind neue Massnahmen zur Förderung eines gesunden, vielfältigen und widerstandsfähigen Waldes. Dafür werden neue Pflichten und Fördertatbestände ins Gesetz aufgenommen.
Neu soll es Beiträge für die Anpassung an die Klimawandel, die Verhütung von Schadorganismen oder die Entschädigung durch Naturereignisse geben. Diese Massnahmen unterstützen wir voll und ganz. Wenn wir als Gesetzgeber neue Vorschriften erlassen, welche auf dem Markt nicht zu einem Mehrwert führen, ist es richtig, dass der Staat sich an diesen Kosten beteiligt. Wenn wir als Gesetzgeber wollen, dass sich derWald in nachhaltige Richtung entwickelt, müssen wir die richtigen Anreize setzen.
Kritisch sind wir, wenn es darum geht Forstbetriebe oder die Holzwirtschaft bei der Bewirtschaftung oder Vermarktung zu unterstützen. Das ist keine staatliche Aufgabe, sondern Aufgabe des Marktes. Der Holzmarkt hat dank der Corona-Pandemie zu einem nie dagewesen Höhenflug angesetzt. Holz ist ein gefragter und nachhaltiger Rohstoff. Darum unterstützen wir einen Ausbau der Subventionierung in diesem Bereich nicht.
Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum. Für Pflanzen, Tiere und Menschen. Wir müssen ihm Sorge tragen. Dieser Nachtrag trägt im Grossen und Ganzen dazu bei und deswegen sind wir für Eintreten.