GLP-Motion angenommen
Der St.Galler Kantonsrat stimmt mit breiter Mehrheit einer Motion aus den Reihen der GLP zu, welche ein Verbot von Konversionstherapien fordert. Unter sogenannten Konversionstherapien sammeln sich verschieden Formen von Behandlungen, die darauf abzielen die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Menschen zu ändern. «Konversionstherapien sind nicht nur diskriminierend, sondern erwiesenermassen schädlich. Sie verletzen die Grundrechte und verursachen schweres seelisches Leid», erklärt unser Kantonsrat Andreas Bisig. Dagegen wird der Kanton St.Gallen nun vorgehen.
Verbot von Konversionstherapien
Andreas Bisig im Namen der Motionär:innen
Unter sogenannten Konversionstherapien sammeln sich verschieden Formen von Behandlungen, die darauf abzielen die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Menschen zu ändern. Es handelt sich nicht um eine Therapie, sondern um eine gefährliche Pseudo-Behandlung.
Recherchen der SRF Rundschau haben vor einigen Monaten gezeigt, dass in der Schweiz nach wie vor versucht wird, die sexuelle Orientierung von homosexuellen Menschen wegzutherapieren. Es sind vor allem evangelikale und fundamentalistische Kreise, die versuchen junge homosexuelle Menschen «gesund» zu beten.
Psychiaterinnen und Psychiater empfehlen Konversionstherapien zu verbieten, weil sie zu schweren psychischen Schäden führen können. Wenn einem Jugendlichen gesagt wird, er könne seine sexuelle Orientierung ändern, wenn er nur genug an sich arbeite, wird es früher oder später zu einem Konflikt mit der Realität kommen. Die sexuelle Orientierung lässt sich nicht ändern. Die Opfer solcher Therapieversuche haben deswegen oft Schuldgefühle, erleiden einen Verlust des Selbstwertgefühls oder entwickeln Depressionen.
Jugendliche und junge Erwachsene werden meistens von ihrem Umfeld zu einer Konversionstherapie gedrängt. Es ist die Aufgabe des Staats noch unmündige Bürger:innen davor zu schützen.
Unsere Nachbarländer Frankreich, Deutschland und Österreich haben Konversionstherapien bereits verboten. In der Schweiz wartet man noch vergebens auf bundesrechtliche Vorgaben. Die Kantonsparlamente von Genf, Bern und Waadt haben ihre Regierungen daher angewiesen gegen Konversionstherapien vorzugehen. Es ist wichtig, dass die Kantone nun vorangehen und in ihren Kompetenzbereichen Konversionstherapien einen Riegel vorschieben. Eine explizite Regelung, beispielsweise im Gesundheitsgesetz im Kanton St.Gallen, wie sie die Regierung andenkt, ist sehr zu begrüssen. Komplementär ist zu hoffen, dass auch auf Bundesebene eine Anpassung des Strafrechts erfolgen wird.
Wir versprechen uns von einem Verbot und der klaren Haltung durch die St.Galler Regierung und den St.Galler Kantonsrat eine abschreckend-präventive Wirkung auf selbsternannte Heiler:innen. Auf der anderen Seite ist ein Verbot auch ein wichtiges Zeichen an alle, die mit sich selbst hadern. Wir als Regierung und Parlament, sagen laut und deutlich: es ist okay, wie du bist.
Konversionstherapien sind nicht nur diskriminierend, sondern erwiesenermassen schädlich. Sie verletzen die Grundrechte und verursachen schweres seelisches Leid. Dagegen kann und soll der Kanton St.Gallen vorgehen. Schützen wir die Gesundheit unserer Jugendlichen.