Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2018 bis 2025

Vernehmlassung

Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2018 bis 2025

Um den Verlust der Biodiversität aufzuhalten fordert die GLP u.a. die Schaffung eines Nationalparks im Kanton St.Gallen. Die Strategie des Regierungsrats ist der Partei nicht ambitioniert genug.

In einer grossangelegten Studie „Wandel der Biodiversität in der Schweiz seit 1900“ haben 80 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits 2010 nachgewiesen, dass in der Schweiz die Artenvielfalt dramatisch zurückgegangen ist, vor allem im Mittelland ist die Biodiversität auf einem bedenklich tiefen Niveau. Früher häufige Arten mussten drastische Arealverluste hinnehmen und die Populationsgrössen sind stark gesunken. Heute befinden sich in der Schweiz ein Drittel der heimischen Flora und Fauna auf der Roten Liste (ausgestorben oder verschollen und gefährdet).

 

Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind:

  • Die Intensivierung der Landwirtschaft (Überdüngung, Trockenlegen von Rietflächen und Strukturbereinigungen)
  • Gewässerverbauungen
  • Die Ausdehnung der Siedlungsfläche
  • Die Zerschneidung der Landschaft durch Strassen (genetische Isolation der Populationen)
  • Die Jagd (z.B. Biber, Wolf, Bartgeier)

 

Die Biodiversität – also die Vielfalt der Arten, Gene und Ökosysteme – ist die Lebensgrundlage des Menschen. Sie ermöglicht Ökosystemleistungen wie Bodenfruchtbarkeit, Biomasse zur Ernährung, Gewinnung von Arzneimittel, Wasserreinigung, Stabilisierung von Hängen, Hochwasserschutz, Erholung oder Landschaftsqualität (Tourismus). Zudem sind vielfältige Ökosysteme anpassungsfähiger und krisenresistenter (zB gegenüber dem Klimawandel). Aus diesen Gründen und aus der moralischen Pflicht die Gesamtheit des Lebens für kommende Generationen zu erhalten, müssen Massnahmen ergriffen werden, um dem Biodiversitätsrückgang entgegen zu wirken.


Die Grünliberale Partei Kanton St.Gallen nimmt positiv zur Kenntnis, dass der St.Galler Regierungsrat die unschätzbare Wichtigkeit der Biodiversität für die Erbringung von Ökosystemleistungen anerkennt und sich zum Ziel gesetzt hat die Biodiversität des Kantons zu erhalten. Obwohl der Bericht Biodiversitätsstrategie der St.Galler Regierung selbst klar aufzeigt, dass die bisherigen Massnahmen den Verlust an Biodiversität im Kanton St.Gallen nicht zu stoppen vermochten, sind die nun vorgeschlagenen Massnahmen kaum wirkungsvoller. Das eigens formulierte Ziel„ den folgenden Generationen unseren umfassenden Reichtum ungeschmä lert zu übergeben …“ wird so kaum zu erreichen sein. Die glp fordert die st.gallische Regierung auf bei den Massnahmen nachzubessern. Vom langfristigen Ziel die vielfältige Biodiversität im Kanton zu erhalten müssen quantitative Teilziele für 2025 bestimmt werden und die Massnahmen auf die Zielerreichung abgestimmt werden. Nur so wird sich 2025 bestimmen lassen, ob die heute getroffenen Massnahmen ausreichen werden, um die Biodiversität zu schützen oder ob weitere Anstrengungen von Nöten sind.

Neben der Quantifizierbarkeit der Ziele fordern die St.Galler Grünliberalen die Regierung auf folgende drei Punkte in die Biodiversitätsstrategie 2018-2025 aufzunehmen:


1. St.Galler Nationalpark

Die Naturschutzflächen in der Schweiz und auch im Kanton St.Gallen sind im europäischen Vergleich bedenklich tief. Die Schweiz ist von einem Umweltschutzpionier zum Schlusslicht Europas geworden. Die glp fordert den Regierungsrat auf das Ziel die Flächen mit Schutzstatus von heute 9.2% bis 2025 auf 20% zu steigern in die Biodiversitätsstrategie aufzunehmen.
Zur Zielerreichung ist die Schaffung eines Nationalparks in St.Gallen zu prüfen. Zur Erhaltung der Artenvielfalt sind insbesondere grosse zusammenhängende Refugialräume, in denen die Natur von menschlichen Einflüssen weitgehend geschützt ist von enormer Bedeutung.


2. Revitalisierte Gewässer

Neben grösseren Schutzgebieten ist die Vernetzung von verschiedenen kleineren Habitaten wichtig, um Wanderschaft von Pflanzen und Tieren zu ermöglichen, nur so können Gene ausgetauscht werde, und damit Populationen stabil gehalten werden. Fliessgewässer übernehmen diese Funktion natürlicherweise. Sie gelten als Lebensräume von hohem Wert für die Biodiversität, da sie auf kleinem Raum verschiedenste Ansprüche von Tier- und Pflanzenarten gerecht werden. Deswegen ist die Renaturierung von Bächen und Flüssen zwingend als Priorität in die Strategie 2018-2025 aufzunehmen. Bis 2025 sind ein Viertel der verbauten Fliessgewässer zu renaturieren.


3. Punktesystem für Privateigentümer

Der Siedlungsraum ist für die Biodiversität Gefahr und Chance zugleich. Einerseits gerät die Artenvielfalt durch Ausdehnung der Siedlungsfläche, Zersiedelung und verdichtetes Bauen zusehends unter Druck, anderseits könnten die Städte und Dörfer einen attraktiven Ersatzlebensraum darstellen. Gärten, Parks, Friedhöfe, Spielplätze und Industrieareale bilden ein komplexes Mosaik aus Habitaten, welches ein grosses Potenzial für die Biodiversität in sich trägt. Gerade im Siedlungsgebiet ist es wichtig auch Private in den Erhalt der Biodiversität einzubinden.

Der St.Galler Regierungsrat hält fest: „Fü r die Biodiversitätsstrategie St.Gallen heisst das, dass alle relevanten Akteure in die Verantwortung zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversitä t eingebunden werden“. Die glp streben an, dass bei jedem Neubau respektive Umbau die Bauherrschaft (Grossinvestoren aber auch Private) zum Biodiversitätsschutz verpflichtet wird. Ein Punktesystem, wie es ähnlich bereits in anderen Bereichen erfolgreich angewandt wird, wäre eine effektive Massnahme, die kosteneffizient und unbürokratisch umgesetzt werden kann. Neu- oder Umbauten müssten ein Punkteminimum erfüllen. Die Punkte könnten beispielsweise durch das Anlegen von einheimischen Sträuchern, Trockenmauern etc. erreicht werden.

Autor: Andreas Bisig

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