Pflegende Angehörige ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause und entlasten die Pflege. Sie sollen fair entlohnt werden, ohne dass Dritte daran verdienen.
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Probleme bereitet das System, weil es anfällig für Missbrauch ist: Angehörige verdienen teilweise mehr als ausgebildete Fachkräfte. Zudem lassen sich die abgerechneten Kosten nicht restlos nachvollziehen. Es gibt teils reglementarische Lücken und auch einige offene Fragen, welche es dringendst zu klären gilt. In der Folge wird das System leider von gewissen Organisationen und Personen missbraucht.
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Kantonsrätin Sonja Lüthi dazu: „Die Restkostenanteile bei ambulanten Pflegeleistungen von pflegenden Angehörigen steigen in besorgniserregenden Ausmass. In der Stadt St.Gallen betragen sie aktuell bereits rund 100’000 Franken pro Monat. Die Kosten haben sich in den letzten 9 Monaten verdoppelt – und aktuell ist keine Veränderung dieser Tendenz erkennbar. Diese Entwicklung gefährdet nicht nur die kommunalen Budgets, sondern auch die Tragfähigkeit des ganzen Systems. Sie zwingt uns zu handeln.“
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Der Kantonsrat hat die Regierung beauftragt, innerhalb eines Jahres einen Gesetzesentwurf zur Schaffung eines separaten Restkostenfinanzierungsansatzes für Angehörigenpflege vorzulegen.