«Es kann nicht sein, dass der Kanton seine Klimaziele im Bereich Mobilität verpasst und gleichzeitig Elektrofahrzeuge steuerlich benachteiligt», erklärt GLP-Kantonsrat Andreas Bisig.
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Per 1. Januar 2026 ist die Reform der Motorfahrzeugsteuer in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, die Finanzierung der Strasseninfrastruktur langfristig zu sichern und die Abgabe technologieneutral auszugestalten. In der praktischen Anwendung zeigt sich jedoch, dass die geltende Berechnungsweise bei Elektrofahrzeugen im Vergleich zu ähnlich genutzten Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Hauptursache dafür ist das aufgrund der Batterie höhere Fahrzeuggewicht, das direkt in die Bemessungsgrundlagen fliesst. Der vorgesehene Effizienzbonus vermag diese Effekte nicht in allen Fällen auszugleichen.
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Für die GLP ist klar: Eine moderne Motorfahrzeugsteuer muss verursachergerecht und technologieneutral ausgestaltet sein. Wo systembedingte Verzerrungen auftreten, sind diese zu korrigieren.