Pauschale Kürzung der Sozialhilfe bei Langzeitbezug abgewehrt

Aus dem Kantonsrat

Pauschale Kürzung der Sozialhilfe bei Langzeitbezug abgewehrt

Der Kantonsrat hat eine Motion der SVP-Fraktion, die eine pauschale Kürzung des Grundbedarfs der Sozialhilfe um zehn Prozent nach mehr als elf Monaten Bezug verlangte, klar abgelehnt.

In der Debatte wies Sonja Lüthi darauf hin, dass im Kanton St.Gallen die Gemeinden für die Festlegung des Grundbedarfs zuständig sind. Ausserdem verfügen die Gemeinden bereits heute über wirksame Instrumente, um fehlende Kooperationen zu sanktionieren. Das Parlament sah es wie die GLP und die Motion wurde sehr deutlich abgelehnt.

Weitere Ortsparteien sind auf den Websites der jeweiligen Wahlkreisparteien zu finden.