Planungs- und Baugesetz
Das Kantonsparlament ist in allen umstrittenen Punkten im Planungs- und Baugesetz der vorberatenden Kommission gefolgt. Damit haben wir uns vergeblich für unsere ökologischen Kernanliegen eingesetzt. Auf die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge will die konservative Ratsmehrheit gänzlich verzichten. Das Instrument der Grünflächenziffer wurde so stark verwässert, dass deren positive Wirkung auf Biodiversität und Mikroklima vollkommen entfällt. Zudem werden Neubauten in Weilerzonen zukünftig zulässig, obwohl diese Bestimmung gegen Bundesrecht verstösst und damit zu Rechtsunsicherheit führen wird. In dieser Frage waren mehrere Stimmen der Mitte-EVP Fraktion entscheidend, welche sich für den Artikel und somit gegen ihre eigene Regierungsrätin ausgesprochen haben.
Wenig überraschend hat das Parlament die Forderung nach einer Solaroffensive für den Kanton St. Gallen deutlich abgelehnt. Die Motion der Grünen hätte eine Solarpflicht auf bestehenden Gebäuden beinhaltet. Die Beschränkung der Solarpflicht auf geeignete Dach- und Fassadenflächen, angemessene Ausnahmeregelungen, die Möglichkeit einer Ersatzabgabe und eine verträgliche Übergangsfrist bis 2035 haben uns dazu veranlasst, dass Anliegen zu unterstützen.
II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz
Andrin Monstein im Namen der Grünliberalen
Der Absatz 3 ist zu streichen. Die Regierung begründet klar und deutlich, dass eine solche Bestimmung, die Neubauten in Weilerzonen zulassen würde, wenn diese nicht zu einer Ausdehnung des überbauten Gebiets führen, bundesrechtswidrig wäre, der bundesgerichtlichen Rechtsprechung widerspricht und auch nicht mit den Vorgaben des Bundesamtes für Raumentwicklung zu vereinbaren wären.
Ein Wachstum der Weilerzonen soll verhindert werden, die fortschreitende Zersiedelung ist einzudämmen. Dies sind die Ziele der UVEK und diese teilen wir Grünliberalen. Jeder Neubau auf einer bestehenden Freifläche innerhalb einer Weilerzone würde aber zu einer Ausdehnung des überbauten Gebiets führen.
Es gilt hier ein Eigentor des Kantons St.Gallen zu verhindern. Wird der Richtplan nicht genehmigt, verlieren alle. Stattdessen gilt es Rechtssicherheit zu schaffen, für die Grundeigentümerinnen, Grundeigentümer und die Gemeinden. Mit diesem Zusatz hätten wir aber garantiert keine Rechtssicherheit geschaffen, wir haben es bereits gelesen und mehrfach gehört.
Zum Schluss muss noch erwähnt sein, dass wir die Art und Weise, wie dieser Antrag zur Debatte gebracht wurde, als störend empfinden. Im Kanton Thurgau wurden ähnliche Anliegen auf Basis einer umfassenden Rechtsabklärung geprüft, bei uns soll nun eine Möglichkeit zu Neubauten in Weilerzonen, einer ausdrücklichen Nichtbauzone, quasi durch die Hintertür geschaffen werden. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Mitglieder der vorberatenden Kommission auch im Zusammenhang mit Neubauten in den Weilerzonen ihre beruflichen und privaten Interessen transparent offengelegt haben.
Wir wehren uns gegen diesen zusätzlichen Absatz und bitten sie, diesen ebenfalls abzulehnen.