Freitag, 17. Februar 2023

Autofahren steuerlich nicht noch fördern

Der erst gerade vor zwei Jahren festgelegte, auf die Kosten des GA plus 600 Franken gedeckelte Fahrkosten-Steuerabzug sei zu wenig. Die effektiven Kosten für Autofahrende seien höher. Von einer Lenkung zu klimafreundlicherem Pendeln will eine Mehrheit im Kantonsrat nichts wiessen. Sie missachtet den Volkswillen.

 

Im November 2015 stimmte die St.Galler Bevölkerung über dem «Pendlerabzug» ab. Dieser sah die Gleichbehandlung von ÖV- und Autopendler:innen vor. Der maximal abzugsfähige Betrag wurde auf der Höhe des Preises eines Zweitklass-Generalabos festgelegt. Die Motion von SVP, FDP und Die-Mitte-EVP verlangte, diesen Pendlerabzug unter bestimmten Bedingungen auf den effektiven Betrag zu erhöhen.


Das bedeutet, dass Autofahrende gegenüber Bus- und Zug-Pendelnden besser gestellt werden. Zur Erreichung von CO2-Reduktionszielen stellt dies ein völlig verkehrtes Anreizsystem dar.
Ein zusätzlicher Negativpunkt ist der Mehraufwand für die Steuerämter, welche den effektiven Abzug individuell berechnen müssen. Trotz falschem Anreiz und mehr Bürokratie, hat die Ratsmehrheit leider diese unnötige Motion – gegen den Willen der Regierung – überwiesen.
 

 

Begrenzung des Fahrkostenabzugs erhöhen – Mittelstand entlasten

Votum im Kantonsrat von Franziska Cavelti Häller im Namen der Grünliberalen

 

Im Juni 2022 reichte die SVP-Fraktion die Motion «Erhöhung des Pendlerabzugs» (44.22.08) ein. Noch rechtzeitig hat sie bemerkt, dass ihr Anliegen zu stark nach Benzin und Diesel roch und keine Mehrheit in diesem Rat finden würde. Das Ansinnen wurde zurückgezogen. Diese jetzt vorliegende Motion verlangt ebenfalls eine Erhöhung des Fahrkostenabzuges für Pendlerinnen und Pendler, welche mit dem privaten Motorfahrzeug zur Arbeit fahren. Das Hauptargument sind aber nicht mehr der gestiegene Benzin-und Dieselpreis, sondern die Entlastung des Mittelstandes. Mit diesem verführerischen Zusatz findet die Motion wie alter Wein in neunen Schläuchen plötzlich Unterstützung bei Mitte und FDP.

 

Die Motion im Juni war falsch und diese bleibt auch mit geändertem Wortlaut falsch. Pendlerinnen und Pendler können aktuell maximal das GA 2. Klasse + 600 Franken von den Steuern abziehen. Dies ergibt einen Maximalabzug von CHF 4'460. Dies gilt sowohl für ÖV-Fahrende wie für Benutzer eines eigenen Motorfahrzeugesund unabhängig davon, wieviel das private Motorfahrzeug für die Fahrt zwischen Wohn-und Arbeitsort effektiv kostet. Dies möchte die Motion ändern und fordert eine Erhöhung dieser Begrenzung. Das heisst im Klartext, dass Pendler, welche mit eigenemMotorfahrzeug unterwegs sind, in gewissen Fällen steuerlich mehr entlastet werden als ÖV-Benutzer.

 

Angesichts der Klimakrise und der Tatsache, dass wir den CO2-Ausstoss signifikant verringern müssen, setzt diese Motion genau die falschen Anreize. Die Regierung beschreibt in ihrer Begründung der Ablehnung unter anderem die gestiegene Sensibilität der Bevölkerung für den Klimawandel und die Förderung von wohnortnahmen Arbeiten, welche mit einer Begrenzung des Fahrkostenabzuges erreicht werden kann.Nur in Teilen der St. Galler Politik scheint dieses Bewusstsein beim Autofahren aufzuhören.Zudem begründen die Motionäre ihren Vorstoss mit der Entlastung des Mittelstandes.

 

Gehören ÖV-Pendler nicht zum Mittelstand? Gehören Autofahrende mit langer Pendlerdistanz per se zum Mittelstand? Nein,die Erhöhung des Fahrkostenabzuges ist definitiv kein taugliches Mittel, den Mittelstand zu entlasten. Im Weiteren hat die Bevölkerung im November 2015 seinen Willen klar zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Bevorzugung der Auto-Pendler als nicht sinnvoll erachtet und die Gesetzesänderung entsprechend angenommen. Die Motionäre missachten den Volkswillen, das Anliegen kann mit Fug und Recht als Zwängerei bezeichnet werden. Wir lehnen die Motion ab und bitten den Rat, dies ebenfalls zu tun.