Montag, 20. September 2021

Biberentschädigung: Kanton muss in Bern Druck machen

Geschädigte Landwirte, Pächter oder Grundeigentümer können nicht selbstständig Entschädigungen einfordern. Dieses Vorgehen wäre bundesrechtswidrig.

Biberschutzmassnahmen und Biberschäden
Franziska Cavelti Häller im Namen der Grünliberalen
 

Die Motion thematisiert die zunehmenden Konflikte aufgrund der Biberansiedlungen. Einerseits gestaltet der Biber durch das Bauen von Dämmen, Kanälen und Burgen sowie das Fällen von Bäumen die Landschaft in Gewässernähe massgebend, schafft so eine grosse Vielfalt an neuen Lebensräumen und spielt eine wichtige Rolle für die Biodiversität am und im Gewässer. Die Beliebtheit des Biberpfades in Oberbüren zeigt zudem, dass eine breite Bevölkerung dem Biber als «Mitbewohner» grosses Interesse an seiner Lebensweise entgegenbringt und seine Leistung zum Erhalt der Biodiversität anerkennt. Andererseits ist es nicht zu leugnen, dass die wachsende Population Schäden an Forst- und Landwirtschaft verursacht. Wir können uns gut vorstellen, dass die Ressourcen des ANJF durch zahlreiche Telefonate und Anfragen stark gefordert sind.


Die Motion verlangt, dass geschädigte Landwirte, Pächter oder Grundeigentümer selbständig Massnahmen ergreifen und/oder Entschädigungen einfordern können.


Dieses Vorgehen wäre bundesrechtswidrig, da Landwirte direkt, d.h. ohne rekursfähige Verfügung des Kantons, keine Massnahmen ergreifen können. Der Kanton hat nicht die rechtliche Befugnis, hier einen eigenen Weg zu gehen. Auch sind bereits heute Standard-Abläufe implementiert, so dass die Massnahmenplanung zwischen ANJF und Grundeigentümer möglichst effizient erfolgen kann.


Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die nationalen Umweltverbände bereits während der Revision des Jagdgesetzes darauf hingewiesen haben, dass die Entschädigungsfrage auf Bundesebene zu lösen ist. Es wäre sinnvoll, wenn der Kanton in dieser Frage in Bern Druck machen würde.


Die Motion ist abzulehnen, da auf kantonaler Ebene nicht umsetzbar.