Mittwoch, 22. September 2021

Prüfbericht des Regulierungscontrollings: Zwei wenig sinnvolle Sparvorschläge

Mit einer Auflösung der Kantonshilfskasse würden von Elementarereignissen Geschädigte künftig bis 50 Prozent weniger Beiträge für nichtversicherbare Schäden erhalten. Dies kann nicht im Interesse des Kantonsrats sein. Die Kosten für die unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung, insbesondere in KESB-Verfahren, den Trägergemeinden aufzuerlegen, ist eine Scheinlösung.

Prüfbericht zum Prüfprogramm 2020 des Regulierungscontrollings
Ruedi Mattle im Namen der Grünliberalen


Wir bedanken uns für den Prüfbericht des Regierungscontrollings 2020 welcher die drei definierten Prüfthemen umfassend erläutert und konkrete Vorschläge macht. Gerne nehmen wir zu zwei dieser Themen, deren vorgeschlagene Massnahmen uns kritisch erscheinen, Stellung.


Bei der Evaluation über die Kantonshilfskasse für nichtversicherbare Schäden bei Elementarereignissen sieht die Regierung letztlich keinen Bedarf, diese weiterzuführen. Er begründet dies unter anderem mit den in der Vergangenheit geringen ausbezahlten Beiträgen je Geschädigter bzw. je Geschädigtem. Und trotzdem konnten in den vergangenen 10 Jahren rund 1'100 geschädigte Personen ihren Schaden Dank des Beitrags aus der Kantonshilfskasse massgeblich reduzieren.


Weiter führt die Regierung aus, dass der fondssuisse die Deckung voraussichtlich von 60 auf 80 Prozent erhöhen werde. Dies ist allerdings noch nicht sicher. Zudem nimmt der Bestand der Kantonshilfskasse im Durchschnitt jährlich um TCHF 100 ab. Die Deckungserhöhung des fondssuisse käme der Kantonshilfskasse deshalb eigentlich gelegen, da dann jährliche Einzahlungsbeiträge von je TCHF 15 von Kanton und GVSG für eine Konsolidierung des Bestandes ausreichen würden, sofern man weiterhin von einer Gesamtdeckung von 90 Prozent ausgeht.


Mit einer Auflösung der Kantonshilfskasse würden von Elementarereignissen Geschädigte künftig gegenüber heute 11 bis 50 Prozent weniger Beiträge für nichtversicherbare Schäden erhalten. Dies kann nicht im Interesse des Kantonsrats sein. Die Grünliberalen werden deshalb den in Aussicht gestellten Antrag zur Aufhebung der Kantonshilfskasse sehr genau prüfen und – zumindest aus heutiger Sicht - ablehnen.


Die Evaluation der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung, insbesondere in Verfahren vor Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zeigt auf, dass auf Basis der aktuell gültigen Rechtslage die Anwaltshonorare und Verwaltungskosten bei gewährter unentgeltlicher Rechtspflege durch den Kanton zu tragen sind. Der Bericht schreibt von «auf den Kanton überwälzten Kosten», was so nicht korrekt ist – wenn ich auch nicht ausschliessen möchte, dass es nicht zu tendenziell missbräuchlichem Verhalten einzelner KES-Behörden gekommen sein könnte. Daraus jedoch zu schliessen, man müsste die Gesetzesgrundlage ändern und die Kosten den KES-Behörden bzw. deren Trägergemeinden auferlegen, ist lediglich eine Scheinlösung. Es wird damit kein Franken gespart, sondern lediglich Kosten vom Kanton auf die Gemeinden verlagert. Vorgeschlagen wird, dass künftig die KESBs über die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege entscheiden sollen. Einerseits würde damit ein ins Verfahren involvierte Partei darüber entscheiden, was wohl die Frage der Befangenheit aufwerfen würde. Andererseits müssten alle KESBs das entsprechende KnowHow und die erforderlichen Ressourcen aufbauen, welche im SJD bereits vorhanden sind. Grundsätzlich sehen die Grünliberalen den Bedarf einer Analyse möglicher Verbesserungen, diese hat jedoch zwingend ergebnisoffen zu erfolgen. Die im Bericht vorgeschlagene Lösung mit einer Kompetenz- und damit auch Kostenverschiebung ist aus unserer Sicht nur eine von verschiedenen möglichen Lösungen, deren Wirkung mit alternativen Lösungen verglichen werden muss – dies auch in einer Gesamtsicht und nicht nur aus der Perspektive des Kantons.


Wir nehmen das Prüfprogramm 2021 des Regierungscontrollings zur Kenntnis. Das nachvollziehbare Konzept zur Auswahl von Prüfthemen unterstützen wir, würden es jedoch sehr schätzen, wenn die Liste aller Erlasse, sprich jener vor und nach der Vorselektion, ebenfalls abgegeben würde. Dies würde auch den Grünliberalen, welche auf Beschluss dieses Rates nicht mal als Beobachter Einsitz in der Staatswirtschaftlichen Kommission haben, erlauben, die Selektion nachzuvollziehen.


Die Grünliberalen begrüssen im Prüfprogramm 2021, insbesondere die Prüfung des Nachtrags zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, welche die in der Motion zur «Aufhebung der Unverjährbarkeit im Nachbarschaftsrecht» meiner beiden Kollegen Monstein und Bisig bereits aufgebracht wurde.


Trotz einiger Vorbehalte in Bezug auf die weiteren Schritte bei zwei geprüften Themen – und in der Hoffnung, dass unsere Hinweise ernst genommen werden – sind wir für Eintreten.