Dienstag, 6. Juni 2023

Das neue Universitätsgesetz – zum richtigen Zeitpunkt

Die Universität St. Gallen ist ein Leuchtturm in der schweizerischen Bildungslandschaft. Umso mehr sind die Vorkommnisse der letzten Monate rund um die Universität ein grosses Ärgernis. Das Universitätsgesetz, welches die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klarer regeln soll, kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt aufs Tapet.

Die nun vorliegende Fassung der vorberatenden Kommission geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Der Universitätsrat soll entpolitisiert werden. Die Grünliberalen unterstützen die Idee, den Universitätsrat neu aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu bilden und vom Regierungs- statt Kantonsrat wählen zu lassen. Bei der Zusammensetzung des Senats und des Senatsausschusses werden sich die Grünliberalen für eine Stärkung des «Mittelbaus» aus Forschenden und Lehrenden einsetzen.
 

Die Verantwortung über die Institute soll beim Rektorat angesiedelt werden. Diese Klärung ist angesichts der Fehlleistungen beim Institut für Supply Chain Management von grosser Wichtigkeit. Unklar ist, warum der Grundsatz, dass sich die Uni für Chancengerechtigkeit und die Beseitigung von Diskriminierung einsetzt, aus dem Gesetz gekippt werden soll. Auch wenn dieser Grundsatz auf Bundesebene und im Statut ebenfalls vermerkt ist, sendet die Streichung ein falsches Signal.


 

Universitätsgesetz


Die Universität St.Gallen ist ein Leuchtturm in der schweizerischen Bildungslandschaft. Umso mehr sind die Vorkommnisse der letzten Monate rund um die Universität ein grosses Ärgernis. Das Universitätsgesetz, welches die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klarer regeln soll, kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt aufs Tapet. Die nun vorliegende Fassung der vorberatenden Kommission geht grundsätzlich in die richtige Richtung.

 

Für uns Grünliberale nicht nachvollziehbar ist, warum der Grundsatz, dass sich die Uni für Chancengerechtigkeit und die Beseitigung von Diskriminierung einsetzt, aus dem Gesetz gekippt werden soll. Auch wenn dieser Grundsatz auf Bundesebene und im Statut ebenfalls vermerkt ist, sendet die Streichung ein falsches Signal. Der Universitätsrat soll entpolitisiert und fachlich gestärkt werden. Die Grünliberalen unterstützen die Idee, den Universitätsrat neu aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu bilden. Das Präsidium neu nicht mehr durch die Leitung des BLD zu besetzen, ist richtig. Der oder die Vorstehende des Bildungsdepartementes kann hier in einer Art Doppelrolle – als Auftragsgeber über den Kanton und Auftragsnehmer via Universität – in Rollenkonflikte kommen. Dass ein Regierungsmitglied weiterhin im Universitätsrat vertreten ist, unterstützen wir. Auch den Ansatz, dass die Regierung bestimmen soll, welches Mitglied – die Aufgabe soll nicht zwingend an die Leitung des Bildungsdepartementes gebunden sein. Die Wahl der Mitglieder des Universitätsrates neu von der Regierung, statt vom Kantonsrat vorzunehmen, erachten wir ebenfalls als Teil der Professionalisierung des Prozesses und des Unirates. Die Anzahl der Mitglieder des Rates wurde von der Vorberatenden Kommission –wie auch in verschiedenen Vernehmlassungsantworten gefordert – auf 10 + 1 erhöht. Auch die Grünliberalen tragen diesen Entscheid mit, zumal eine Reduktion keinen ersichtlichen Vorteil bringt. Eine breite Abstützung des Universitätsrates kann hoffentlich dazu beitragen, dass das Vertrauen und die Akzeptanz in die Universität und deren Prozesse wieder gestärkt wird. Diese breite Abstützung und das Fachwissen braucht die HSG auch in Hinblick auf eine stete Weiterentwicklung. Ein breitgefächerter und wissenschaftlicher Background ist ein klarer Vorteil.

 

Die Zusammensetzung des Senats und des Senatsausschusses entsprechen noch nicht den Vorstellungen der Grünliberalen. An der Universität werden Beschlüsse im Senat und im Senatsausschuss getroffen. Es ist angemessen, den Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden, den Studierenden und Doktorierenden sowie dem akademisch-wissenschaftlichen und des administrativ-technischen Personals mehr Stimmrecht zu geben. Der Entwurf geht aber nicht weit genug und ist deshalb nicht zeitgemäss. Er schlägt vor, dass die Inhaber der Lehrstühle, sprich die Professorinnen und Professoren, 60% der Sitze in beiden Gremien innehaben sollen, 40 % entfällt geteilt auf die anderen drei Gruppen. Die Begründung dabei ist, dass die Inhaber der Lehrstühleder Universität länger erhalten bleiben und die Verantwortung tragen. Betrachtet man den HSG-Alltag, so leistet diese Gruppe rund 25% des Volumens der Lehre sowie etwa 50% des Forschungsoutputs. Insbesondere in der Lehre leisten die Personen des sogenannten Mittelbaus, die Titularprofessoren und -professorinnen, die ständig Dozierenden und die Assistenzprofessorinnen und -professoren den Grossteil, nämlich etwa 75%, in der Forschung rund 50% des Outputs. Diesem Mittelbau nun in einem neuen Universitätsgesetz wiederum nur dieselbe Mitsprache wie der Studentenschaft zuzugestehen, finden wir falsch.

 

Für eine starke und funktionierende HSG ist der Mittelbau ein tragendes Element – diesen gut qualifizierten Absolventen werden gebraucht und sollten stärker einbezogen werden. Dabei sollte eine moderne Universität weniger steile Hierarchien erarbeiten und künftige Entscheidungen perspektivenbereichert und breiter abgestützt treffen. Die Personen des Mittelbaus tragen schon heute viel Verantwortung mit – sie sollen auch mehr den Kurs des Schiffes beeinflussen können.

 

Die Verantwortung über die Institute soll beim Rektorat angesiedelt werden. Diese Klärung ist angesichts der Fehlleistungen beim Institut für Supply Chain Management von grosser Wichtigkeit. Dass esdabei über die geeigneten Instrumente verfügen muss, ist entscheidend und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

 

Die beiden mit diesem Gesetz verknüpft behandelten Vorlagen 22.22.15, das Gesetz über die privaten Hochschulen und den Titelschutz, sowie 25.22.01, die Genehmigung des V. Nachtrags zur Gehaltsordnung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für Wirschafts-und Sozialwissenschaften, unterstützen wir in der vorliegenden Form. Die Grünliberalen sind für Eintreten auf das Geschäft.

 

Totalrevision Stipendiengesetz


Dass, wie von der Finanzkommission ausgeführt, der Kanton St.Gallen in der Stipendienausgabe im schweizerischen Vergleich deutlich unter dem Durchschnitt ist, sollte dringend angegangen werden. Es geht nicht an, dass die Studierenden in unserem Kanton gegenüber den anderen Kantonen benachteiligt sind. Der Kanton St.Gallen muss dringend daran interessiert sein, die Leute im Kanton zu halten und ihnen Qualifizierungschancen durch Weiterbildung zu ermöglichen. Die St. Galler Wirtschaft ist dringen auf diese Fachkräfte angewiesen. Die Regierung führt in ihrer Begründung zur Gutheissung aus, dass die meisten Berechnungsparameter auf Verordnungsebene geregelt seien. Auch wenn die Berechnungsparameter, wie es dir Regierung in ihrer Antwort beschreibt, auf Verordnungsstufe immer wieder angepasst wurde, ist dies -der interkantonaler Vergleich zeigt es -nicht ausreichend.

 

Gerade wenn man den heutigen gravierenden Mangel an Fachkräften betrachtet, muss auch in unserem Kanton gezielt in Aus-und Weiterbildung investiert werden –und diese muss für Absolventen und Absolventinnen finanzierbar sein. Aus-und Weiterbildung muss für ALLE Interessierten in unserem Kanton finanziell möglich sein. Das Ziel der Revision des Gesetzes von 1968 muss es sein, dass wir im kantonalen Vergleich konkurrenzfähig sind, d.h. der Kanton St.Gallen sollte in der Statistik im oberen Drittel zu finden sein.

 

Lebenslanges Lernen ist in der sich stetig verändernden Arbeitswelt richtig und wichtig. Es geht hier darum, aus dem Kanton St. Gallen einen Chancenkanton zu machen. Die Grünliberalen sind deshalbfür die Totalrevision und heissen die Motion 42.22.22 gut.