Dienstag, 8. Juni 2021

Gegen Überregulierung des Strassenbaugesetzes – kein Verzicht auf Fahrbahnhaltestellen

2017 verlangte die Ratsmehrheit, dass künftig auf den Bau von Fahrbahnhaltestellen zugunsten von Bushaltebuchten zu verzichten ist. Dass Buchten aufgrund von Gegebenheiten und anderen guten Gründen oft nicht möglich sind, wird von den Motionären ignoriert. Fahrbahnhaltestellen sind günstiger, platzsparender und in den meisten Fällen sicherer und besser.

Gegen Überregulierung des Strassengesetzes

Vergeblich machte sich die GLP gegen die Ergänzung des Strassengesetzes stark, nach der beim Bau von neuen Bushaltestellen, wenn immer möglich Busbuchten gegenüber Fahrbahnhaltestellen vorgezogen werden müssen. Die Forderung von SVP, FDP und CVP-EVP bringt Mehrkosten und einen unnötigen Landverschleiss bei keinem Sicherheitsgewinn: Eine teure, unnötige und teilweise realitätsfremde Gesetzesanpassung.

 

Mehr Sicherheit im öV durch mehr Busbuchten
Andrin Monstein im Namen der Grünliberalen

 

Wir Grünliberalen sprechen uns entschieden gegen die vorliegende Motion aus, die Forderung der Motionäre ist für uns unverständlich, die Begründung wirkt fadenscheinig. Weshalb?

 

Die Motionäre führen in erster Linie die Sicherheit im ÖV ins Feld, die durch Busbuchten besser gewährleistet sein soll. In Tat und Wahrheit verbessern Busbuchten die Verkehrssicherheit aber nicht. Im Vergleich zu Fahrbahnhaltestellen kommen ihnen diesbezüglich keine Vorteile zu, davon zeugen die Unfallstatistiken des Kantons, leider auch mit verschiedenen traurigen und sogar tödlichen Beispielen von Unfällen an Haltestellen mit Busbuchten. Durch die Ausgestaltung als Fahrbahnhaltestellen finden auf der Strasse weniger Spurwechsel- und Abbiegemanöver statt als bei Busbuchten, da der Verkehr zum Zeitpunkt der Passagier Zu-und Ausstiege kurzzeitig weniger fliesst und dadurch die Übersicht besser gewährt bleibt.

 

Für uns ist daher offensichtlich, es geht den Motionären nicht primär um die Sicherheit, sondern wohl eher um die uneingeschränkte Fahrt für den motorisierten Individualverkehr – und genau diese steht ironischerweise im Zielkonflikt mit der Sicherheit. Im Zusammenhang mit der uneingeschränkten Fahrt für den MIV ist zudem auch die Feststellung der Vereinigung der Schweizerischen Strassenfachleute bemerkenswert, nach welcher die Kapazität der Kantonsstrassen durch Fahrbahnhaltestellen üblicherweise nicht reduziert wird.

 

Nebst der Sicherheit, die also offensichtlich nicht pauschal besser gewährleistet ist, sprechen für uns aber noch weitere Gründe klar gegen die geforderte Ergänzung des Strassengesetzes. Mit unserem wertvollen Boden, mit dieser knappen Ressource muss zweckmässig und haushälterisch umgegangen werden – dies ist eine Vorgabe der Kantonsverfassung (Art. 17 – Raumplanung). Sowohl in ländlichen Gebieten wie auch in den Städten lassen sich doch nicht überall auf Biegen und Brechen Busbuchten bauen, jeder der mit offenen Augen durch unseren Kanton geht oder fährt, erkennt dies sofort.

 

Zudem ist uns als liberale Partei ein effizienter Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel von zentraler Bedeutung. Mein Aufruf daher auch an die konservativ bürgerlichen Parteien: bleiben sie ihren finanzpolitischen Grundsätzen bitte treu und verzichten sie auf diese restriktive und teure Forderung. Der Entscheid über Busbucht oder Fahrbahnhaltestelle wird bisher stets im Einzelfall und mit Blick auf die beste, effizienteste Gesamtlösung gefällt. Dies ist gut so und soll so bleiben.