Mittwoch, 1. Dezember 2021

3G auch im Kantonsrat

Verschiedene Geschäfte befassten sich mit dem Geschäftsreglement des Kantonsrats bzw. dem Staatsverwaltungsgesetz. So soll im Rat die Covid-Zertifikatspflicht gelten. Weiter ging es darum, die Spielregeln während einer Leigslatur zu ändern. Das geht anscheinend doch, ausser im Fall der Fraktionsgrösse...

XXI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates, Thema Listenwahl
Andreas Bisig im Namen der Grünliberalen


Für uns ist die Anpassung bei den Listenwahlen im Geschäftsreglement notwendig. Die jetzige Praxis, wonach bei überzähligen Namen von unten gestrichen wird, benachteiligt Kandidierende mit Nachnamen, die sich weit hinten im Alphabet finden. Das ist natürlich etwas willkürlich. Eine faire Lösung ist es den ganzen Stimmzettel für ungültig zu erklären, wenn zu viele Namen angekreuzt werden.


Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung. Wir nehmen interessiert zur Kenntnis, dass sich die Ausgangslage seit der von uns geforderten Anpassung am Geschäftsreglement offenbar entscheidend geändert hat. Sie erinnern sich, da ging es um die Anpassung der Fraktionsgrösse. Hauptargument dagegen war, dass man jetzt nicht einfach so ad hoc die Regeln ändern könne.


Wir freuen uns, dass das Präsidium nun offensichtlich bereit ist die Spielregeln während der laufenden Legislatur zu ändern, um ein «diskriminierungsfreie und andernorts bewährte Lösung» zu finden. Dafür wendet das Präsidium sogar ein beschleunigtes Verfahren an.


 

XXII. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates, Covid-Zertifikatspflicht
Andreas Bisig im Namen der Grünliberalen
 

Wieder einmal wird die St.Galler Politik von der Entwicklung der Pandemie überholt. Der Vorschlag, dass das Parlament mit Covid-Zertifikat-Light wieder in den Kantonsratssaal zurückzukehren kann, scheint zurzeit illusorisch.

 

Wegen der ungenügenden Impfquote, der nachlassenden Schutzwirkung der Impfung, neuer Mutationen und der daraus resultierenden steigenden Fallzahlen, schlägt der Bund nun vor auch bei 3G-Anlässen eine Maske zu tragen.
 

Eine Mischung aus halber Zertifikatspflicht und halber Maskenpflicht in einem engen und schlechtbelüften Raum wie sie nun das Präsidium vorschlägt, überzeugt uns nicht.


Als Gremium, aber auch als einzelner Kantonsrat, einzelne Kantonsrätin trage wir eine Vorbildsfunktion. Von uns Grünliberalen verfügen alle über ein Zertifikat. Wir sind der Meinung, dass für die Politik keine Ausnahme gelten sollten. Die Regeln, welche die Politik der Wirtschaft und der Gesellschaft zur Pandemiebewältigung auferlegt, sollen auch für die Politik selbst gelten.


Wir begrüssen, dass das Präsidium eine generell-abstrakte Norm vorschlägt, die auch auf andere Situationen anwendbar ist und sich nicht
 

 

Nachtrag Staatsverwaltungsgesetz (Abstimmungsempfehlung Regierungsrat)
Andreas Bisi im Namen der Grünliberalen


Die vom Bundesgericht vorgegebene Zurückhaltung staatlicher Behörden im Vorfeld von Sachabstimmungen reicht völlig aus. Es braucht darüber hinaus keinen Maulkorb für die Regierung. Im Gegenteil: interessierte Kreise kennen die Haltung der Regierung sowieso und so kann diese auch jenen Kreisen der Stimmbevölkerung, welche sich weniger mit den politischen Entscheidungsprozessen auseinandersetz, ohne weiteres zur Kenntnis gebracht werden – dies scheint uns für die Willensbildung der Stimmenden sogar geradezu angezeigt.
 

Während die Politik zur vielbeschworenen Stärkung des Vertrauens fortwährend zu einer höheren Transparenz aufgefordert wird, wäre es unseres Erachtens nun ein völlig falsches Zeichen, wenn die kantonale Exekutive ihre Sichtweise zu den Sachgeschäften nicht mehr darlegen dürfte – natürlich immer im Rahmen der bundesgerichtlich geforderten Zurückhaltung.

Die Grünliberalen lehnen die Gesetzesanpassung deshalb ab.