Heute kann ein jeder auch nach Jahren noch die Entfernung eines Baumes aufgrund ungenügendem Grenzabstand einklagen, obwohl dieser bereits seit langem besteht und die Situation bekannt war. Die Regierung anerkennt, dass die aktuell geltende Unverjährbarkeit zu Stellvertreterkonflikten zwischen Nachbarn führt und Rechtsmissbräuche Vorschub leisten kann.
Daraus folgen unnötige Entfernungen von Bäumen und Pflanzen. Dies ist ökologisch wie auch verfahrensökonomisch sinnlos. Deshalb spricht sich die glp entschieden für die Einführung einer Verjährungsfrist im Nachbarschaftsrecht aus.