Dienstag, 20. September 2022

Die Zukunft der kantonalen Spitäler durch Wettbewerbsfähigkeit sichern

Die Grünliberalen unterstützen die Idee der Verselbständigung der öffentlichen Spitäler. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der kantonalen Spitäler zu stärken, da sie im Vergleich zu privaten Anbietern und auch zu Spitäler in den angrenzenden Kantonen im Wettbewerb benachteiligt sind.

Die kantonalen Spitäler werden von grossen Teilen der Bevölkerung als »Service Public» wahrgenommen. Da stellt sich die Frage, welche Unternehmensform am besten diesen Auftrag erfüllt. Besteht nicht die Gefahr, dass mit der Verselbständigung Gewinne privatisiert und Verluste weiterhin verstaatlicht werden?
Vor einem Jahr wurde die Motion «Anpassung Organisationsstruktur Spitalverbunde» überwiesen und die Regierung prüft bereits, wie die Spitalverbunde mehr unternehmerischen Spielraum erhalten könnten. Die Grünliberalen befürworten diese Prüfung, die auch ergeben könnte, dass Anpassungen im Spitalgesetz genügend wären, um den notwendigen Unternehmerischen Handlungsspielraum gewährleisten zu können. Damit könnte eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft obsolet werden.
Die Grünliberalen setzen sich dafür ein, dass die Schaffung des nötigen unternehmerischen Spielraums höher gewichtet wird als die Rechtsform.

 

Verselbständigung der öffentlichen Spitäler
Sarah Noger-Engeler im Namen der Grünliberalen


Die Grünliberalen sind nicht von der Notwendigkeit der Motion überzeugt.
Die Motion fordert eine Entflechtung von Politik und öffentlichen Spitälern. Im Grundsatz unterstützen die Grünliberalen die Idee, die Wettbewerbsfähigkeit der kantonalen Spitäler zu stärken, da sie im Vergleich zu privaten Anbietern und auch zu Spitälern in angrenzenden Kantonen im Wettbewerb benachteiligt sind.


Aber: Die Kantonalen Spitäler werden von grossen Teilen der Bevölkerung als "Service Public" wahrgenommen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Unternehmensform am besten diesen Auftrag erfüllt und gleichzeitig den Spitälern den nötigen unternehmerischen Spielraum geben kann.


Besteht ansonsten nicht die Gefahr, dass mit der Verselbständigung Gewinne künftig privatisiert und Verluste weiterhin verstaatlicht werden?


Vor einem Jahr wurde die Motion «Anpassung Organisationsstruktur Spitalverbunde» überwiesen und die Regierung prüft bereits, wie die Spitalverbunde mehr unternehmerischen Spielraum erhalten könnten. Die Grünliberalen möchten diese Prüfung abzuwarten. Diese könnte auch ergeben, dass Anpassungen im Spitalgesetz genügen würden, um den notwendigen unternehmerischen Handlungsspielraum gewährleisten zu können. Damit könnte eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft obsolet werden.


Die Grünliberalen setzen sich deshalb dafür ein, dass die Schaffung des nötigen unternehmerischen Spielraums höher gewichtet wird, als die Rechtsform. Für uns stellen sich auch vier wichtige Fragen, welche wir, die GLP-Gruppe vor einer Meinungsbildung zur Motion klären hier im Rat klären müssten:


1. Wird bei der Prüfung der Organisationsstruktur auch geprüft, ob eine Anpassung des Spitalgesetzes den notwendigen unternehmerischen Handlungsspielraum schaffen könnte?


2. Wie ist die Antwort der Regierung auf Gutheissung dieser Motion zu verstehen? Die Regierung prüft bereits durch die überwiesene Motion 42.21.09 «Anpassung Organisationsstruktur Spitalverbunde» die nötigen Gesetzesanpassungen, damit die Spitalverbunde mehr unternehmerischen Spielraum erhalten – also braucht es diesen Auftrag nicht noch einmal. Mit der Gutheissung dieser Motion 42.22.13 aber spricht sich die Regierung, vor Abschluss der Prüfung, für eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft aus? Sind diesbezüglich bereits Fakten auf dem Tisch, die diese Lösung als einzig gangbare aufzeigen?»


3. Besteht nicht die Gefahr, dass mit der Verselbständigung Gewinne künftig privatisiert und Verluste weiterhin verstaatlicht werden?


4. Was würde dies für den Joint Medical Master in St.Gallen bedeuten?