Keine schärfere Abesenzenregelung
Der XIV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz wurde von der Regierung aufgrund einer Motion von SVP, Die Mitte und der FDP entworfen. Ausschlaggebend waren die Klimastreikenden Mittelschülerinnen und -schüler im Sommer und Herbst 2019.
In der Vernehmlassung der Regierung zum Gesetzesentwurf zeigte sich, dass eine Verschärfung der Bestimmungen der Abesenzenregelung in den Mittelschulen von keiner Seite der Betroffenen gewünscht oder als zweckdienlich erachtet würde. Bereits in der vorberatenden Kommission hatte deshalb dieser Vorstoss keine Chance.
Wir haben uns in der Debatte klar für eine politisch aktive Jugend ausgesprochen. Die Schule ist öffentlich-rechtlich verankert und mit Steuergeldern finanziert. Sie soll jungen Menschen die Möglichkeiten offen lassen, sich aktiv und mit eigener Meinung in die Gestaltung der Gesellschaft einzubringen, sprich politisch aktiv zu sein oder zu werden. So steht es sinngemäss auch im Erziehungsauftrag der Bildungseinrichtungen.
In den betroffenen Mittelschulen wurden intensive Gespräche mit den Klimastreikenden geführt und Möglichkeiten der Unterrichtskompensation gesucht und realisiert. Dies spricht für einen kooperativen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Bildungsauftrag.
Die grosse Ratsmehrheit sah es auch so, der Gesetzesentwurf wurde verworfen.
XIV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz (Absenzgründe und Unterrichtsbefreiung)
Votum im Kantonsrat von Sarah Noger-Engeler im Namen der Grünliberalen
Wir erachten den Absatz Art. 42 klar für falsch. Die Regierung hält im Nachtrag selbst fest, dass es Teil des Bildungsauftrages der Mittelschulen sei, Schüler:innen selbständig denken zu lassen, mit unterschiedlichen Meinungen umgehen zu lernen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Die Schule ist zwar öffentlich-rechtlich verankert und mit Steuergeldern finanziert. Sie soll aber jungen Menschen die Möglichkeiten offenlassen, sich aktiv und mit eigener Meinung in die Gestaltung der Gesellschaft einzubringen, sprich politisch aktiv zu sein oder zu werden.
In den betroffenen Mittelschulen wurden intensive Gespräche mit den Klimastreikenden geführt und durch aktive Auseinandersetzung mit deren Anliegen Möglichkeiten der Unterrichtskompensation gesucht und realisiert. Dies spricht für einen kooperativen und verantwortungsvollen Umgang mit dem oben beschriebenen Bildungsauftrag.
Das politische Engagement der kommenden Generationen ist erwünscht und der Erziehungsauftrag der Bildungseinrichtungen soll zu mündigen, verantwortungsvollen und interessierten Bürger:innen erziehen – und nicht das Interesse an politischer Mitwirkung abwürgen.
Die Zusatzklausel, dass politische Teilhabe möglich sei – wohlweisslich im Sinne einer Ausnahme – nur im Rahmen der aktuellen Unterrichtsthemen, entspricht nicht den Bedürfnissen und Anliegen der Schüler:innen und ist nicht realpolitisch.
In einem direktdemokratischen Land braucht es eine Jugend, die sich politisch engagiert und für ihre Anliegen einsetzen darf.
Wir erachten es deshalb als falsch, diesen Artikel ins Gesetz zu schreiben. Schiessen Sie nicht mit Kanonen auf Spatzen – eine Verschärfung ist unnötig. Dass Demonstrieren ein Grundrecht für alle ist – darauf sollen sich auch junge Menschen in unserem Land berufen können. Zudem gibt es Jugendliche, die sich in Jugendparlamenten engagieren, ein Engagement, welches sehr gewünscht ist. Da würde es bereits wieder eine Ausnahmebewilligung benötigen.
Der Vorschlag mit den Jokertagen ist gut gemeint, kann man machen – ist aber nicht wirklich notwendig. Im Sinne der Argumentation der Regierung könnten wir diesem Ansinnen zustimmen. Tatsache ist aber auch, Absentismus ist in der freiwilligen Kantonsschule nicht ein dringendes Thema. Zusätzliche Regelungen steigern in der Realität oft eher den Missbrauch und erhöhen zudem den administrativen Aufwand.
Die Grünliberalen teilen deshalb die Haltung der Vorbereitenden Kommission und erachten die geltende Absenzen Regelung im Gesetz als ausreichend und vorzuziehen. Wir sind für Nichteintreten auf das Geschäft.
Ferien oder Praktika
Der XV. Nachtrag des Mittelschulgesetzes wurde auch von den Grünliberalen unterstützt. Dabei ging es darum, das geltende Recht der Praxis anzupassen. Im Gesetz waren bisher 13 Ferienwochen festgeschrieben. Da in der Praxis jedoch oft Praktika (insbesondere Fremdsprachaufenthalte) in den Ferien stattfinden müssen, kann das Gesetz nicht mehr eingehalten werden. Die neue Formulierung spricht von «höchstens» 13 Wochen Ferien. Zudem kann das Rektorat über die gesamte Ausbildungszeit maximal 8 Wochen z.B. für Praktika in der Ferienzeit ansetzen. Wir Grünliberale haben uns in der Ratsdebatte für die Streichung des Wortes «höchstens» eingesetzt, da es die Interpretation nach unten offenlässt und daraus eine Mehrbelastung resultieren könnte. Leider kam für den Antrag keine Mehrheit zustande.
XV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz (Flexibilisierung der Schulferien)
Sarah Noger-Engeler im Namen der Grünliberalen
Die Kürzung der Schulferien ist argumentatorisch nachvollziehbar. Bereits heute ist es für Mittelschulen Praxis, dass die im Gesetz vorgeschriebenen 13 Wochen nicht strikt eingehalten werden können. Eine Anpassung des Gesetzes ist deshalb sinnvoll – wenn wir auch nicht ganz einverstanden sind mit der Formulierung des Nachtrages.
Uns ist es aber ein wichtiges Anliegen, dass eine neue Regelung tatsächlich einen Mehrwert und nicht eine Mehrbelastung der Schüler und Schülerinnen zur Folge hat.
Die Grünliberalen sind für Eintreten auf den 15. Nachtrag zum Mittelschulgesetz.