Wir Grünliberalen sind äusserst erfreut darüber, dass der Kantonsrat in zweiter Lesung auf den Artikel zurückgekommen ist und der entsprechende Absatz noch gestrichen werden konnte. Mit dem Instrument der Grünflächenziffer können die Gemeinden ihre Siedlungsqualität im Zuge der inneren Verdichtung ökologisch sowie gestalterisch aufwerten und die Biodiversität verbessern.
Weiter hat sich das Kantonsparlament in erster Lesung für eine Kompetenzverschiebung beim Denkmalschutz ausgesprochen. Künftig sollen Gemeinden – und nicht mehr wie bisher der Kanton – Änderungen an Objekten oder Baudenkmäler bewilligen. Der Kanton wird jedoch weiterhin in die Verfahren einbezogen und mit einem Rekurs- und Beschwerderecht ausgestattet. Wir haben bei diesem Geschäft nicht geschlossen abgestimmt.