XXIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz
Kinder mit einer Sprachbehinderung sollen möglichst in den Regelklassen beschult werden. Aufgrund des Mangels an Logopädiestunden und Logopäd:innen ist dies jedoch nicht immer durchführbar.
Die Rückschulung von der Sprachheilschule in die Regelklasse wird jeweils baldmöglichst angestrebt. Hier gilt: Je früher, desto besser - die Verhaltensauffälligkeiten, die entstehen, weil ein Kind sich aufgrund der sprachlichen Störung nicht sozial einfügen kann, sind in der früheren Kindheit noch nicht so massiv.
Wenn Kinder erst spät in die Sprachheilschule kommen, haben sich die Begleitstörungen bereits verstärkt, was eine Rückschulung in die Regelklasse kaum mehr zulässt. Die Regierung legte im Auftrag des Parlaments einen Gesetzesnachtrag vor, der sicherstellen soll, dass sich das Angebot der Sprachheilschulen künftig bei Bedarf kurzfristig erweitern lässt.
Die grünliberale Kantonsrätin und Lehrerin Sarah Noger-Engeler betont: "Es ist erfreulich zu hören, dass insbesondere Sprachheilplätze künftig flexibler aktiviert werden könnten. Leider sind die Wartelisten für eine logopädische Betreuung von Kindergartenkindern lang."