Sinnfreie Erhöhung des Fahrkostenabzuges
Der Fahrkostenabzug erhitzte die Gemüter. Im Jahr 2015 hat die St.Galler Bevölkerung entschieden, dass der Fahrkostenabzug sowohl für Pendlerinnen und Pendler mit dem öffentlichen Verkehr, als auch mit dem Auto auf die Kosten eines GA zweiter Klasse beschränkt wird. Damit sollen alle Pendlerinnen und Pendler unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gleichbehandelt werden. Dies ist auch aus Sicht der Grünliberalen sinnvoll. Mit dem XV. Nachtrag zum Steuergesetz wurde zudem der Pendlerabzug um 600 Franken erhöht. Damit wurde auch den ländlichen Regionen Rechnung getragen, die über ein weniger gut ausgebautes ÖV-Netz verfügen und mit dieser Erhöhung den Park+Ride-Service nutzen können. So gut, so logisch möchte man meinen. Nicht so für die rechts-bürgerliche Mehrheit im Kantonsparlament, die nun in der Frühlingssession eine Motion zur Erhöhung des Fahrkostenabzugs durchbrachte.
Zur Diskussion standen im Rat schlussendlich Erhöhungen des Fahrkostenabzugs auf CHF 6'000 (Antrag Regierung), CHF 7'000 (Antrag Die Mitte), CHF 8'000 (Antrag vorberatende Kommission) und die gänzliche Streichung jeglicher Begrenzung des Fahrkostenabzugs (Antrag SVP). Wir Grünliberale plädierten für Nichteintreten. Um es kurz zu fassen: die Ratsmehrheit erhöht den Pendlerabzug von einem GA zweiter Klasse auf neu CHF 8'000 und schafft damit einen steuerlichen Anreiz, das Auto dem Zug vorzuziehen. Pendlerinnen und Pendler mit einem Generalabonnement bleiben auf den maximalen Fahrkostenabzug von CHF 4’460 sitzen.
Kosten des Klimawandels (noch) nicht eingepreist
Der Aufgaben- und Finanzplan sowie die langfristigen Finanzperspektiven bis 2033 zeigen, dass sich der Kantonshaushalt in Richtung eines ausgeglichenen Aufwands und Ertrags entwickelt. Auf der Einnahmenseite bestehen grosse Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen und damit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Ebenso unsicher sind die Mittel aus dem Finanzausgleich des Bundes und die Ausschüttungen der Nationalbank. Sicher ist hingegen, dass die Ausgaben zum Teil überproportional steigen werden. Nicht enthalten in der Finanzplanung sind die Kosten für die Anpassung an den Klimawandel, obwohl eine Studie zeigt, dass dieser uns substanziell Wohlstand kosten wird; nicht enthalten sind die Auswirkungen der Pflegeinitiative und ebenfalls nicht enthalten sind die Gesundheitskosten für die Langzeitpflege der stetig wachsenden älteren Bevölkerung.
Für uns ist klar, dass wir wieder lernen müssen, politische Schwerpunkte und Prioritäten im Budget zu setzen und das Geld dort einzusetzen, wo die Wirkung für die Bevölkerung und die Wirtschaft am grössten ist. Das hindert das Parlament aber nicht daran, eine halbe Stunde lang über die Kürzung der Beiträge für Viehschauen um 80'000 Franken zu diskutieren. Gibt es keine grösseren Herausforderungen? Man kann es erahnen, der Rat schreibt die gestrichenen Mittel wieder ins Budget. Es ist Wahlkampf und niemand will es sich mit den Bauern verderben. Ob wir im Parlament damit die richtigen Prioritäten setzen? Wir zweifeln daran.
Nächster SVP-Angriff auf die Windkraft abgewehrt
Wir Grünliberale wehrten uns erfolgreich gegen einen Vorstoss der SVP, welcher kommunale anstatt kantonale Sondernutzungspläne bei Windkraftanlagen forderte. Damit hätten die Gemeinde ein Vetorecht bei der Erstellung von Windkraftanlagen erhalten, was deren Ausbau im Kanton St.Gallen massiv erschwert hätte.
Energiewende und Versorgungssicherheit sind klar höher zu gewichten. Darüber hinaus werden auch andere Infrastrukturanlagen von überkommunalem Interesse durch den Kanton verwirklicht, beispielsweise Kantonsstrassen oder kantonale Wasserbauprojekte. Entgegen der Ansicht der SVP ist es zudem so, dass bei kantonalen Sondernutzungsplänen für die betroffenen politischen Gemeinden und die Bevölkerung Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen.
Es war bereits der dritte Vorstoss der SVP in den letzten Monaten, der die Nutzung oder den Ausbau der Windenergie im Kanton St. Gallen erschweren wollte. Wie bereits bei den ersten zwei Vorlagen, sprachen sich sämtliche restlichen Parteien geschlossen gegen das Anliegen aus.