Zankapfel waren in der Debatte einmal mehr die Löhne des Staatspersonals. Die Ratsmehrheit, darunter auch wir Grünliberalen, folgte den restriktiven Massnahmen der Finanzkommission, d.h. für die Teuerung 2024 sind 1,4% und für den Personalausbau 0,2% eingestellt. Für den Frühsommer wurde von der Regierung eine Auswertung zu den Löhnen des Staatspersonals versprochen. Die Erkenntnisse daraus werden ins Budget 2024 einfliessen. Punktuelle Korrekturen sind natürlich möglich.
Der AFP weist aber auch Mängel auf. Darauf haben wir Grünliberalen in der Debatte hingewiesen. Das Schwerpunktthema «Klimaschutz stärken» sucht man in der vorliegenden Botschaft vergebens. Massnahmen zur Stärkung der Biodiversität oder zur nachhaltigen Energieförderung sind kaum erwähnt. Auch das Fehlen einer Position für die Umsetzung der Pflegeinitiative ist schwer nachvollziehbar. Immerhin ist davon auszugehen, dass die Bildungsoffensive im Pflegebereich 2024 wahrscheinlich gegen 5,5 Mio. Franken kosten wird und der zweite Teil, welcher die Verbesserungen der Anstellungsbedingungen zum Ziel hat, in den kommenden Jahren einen grossen Finanzbedarf aufweisen wird.
Das Parlament zeigt sich grosszügig. Heiss diskutiert wurde im XIX. Nachtrag zum Steuergesetz die Änderung des Artikels 317, welcher den automatischen Ausgleich der kalten Progression zum Ziel hat. Dieser Antrag wurde ohne Vorberatung und ohne Botschaft der Regierung von der vorberatenden Kommission eingebracht. Dieses Vorgehen hat zu grossem Unmut geführt, da Steuermindereinnahmen nicht nur beim Kanton, sondern auch bei den Gemeinden, im Gesamtumfang von geschätzten 20 Mio. Franken prognostiziert werden. Eine Rückweisung des Antrags, verbunden mit einer vertieften Prüfung und Variantendiskussion, wurde leider abgewiesen. Die Ratsmehrheit unterstützte in der Folge die Hauruckübung der vorberatenden Kommission.
Der XX. Nachtrag sah die Gleichstellung von Konkubinatspartnerinnen und -partnern bei Schenkung und Erbschaft vor, sofern eine mindestens fünfjährige Wohn- und Lebensgemeinschaft mit gleichem Wohnsitz besteht. Somit sind Konkubinatspaare neu Eltern-, Stief- und Pflegeeltern gleichgestellt. Diese Änderung war von links bis rechts unbestritten.
Der XXI. Nachtrag zum Steuergesetz entlastet wiederum reichere Bevölkerungsschichten, nämlich Liegenschaftsbesitzer, die in vielen Fällen wahrscheinlich mehr als eine Liegenschaft besitzen und deshalb in der Lage sind, Wohnraum an nahe Verwandte oder nahestehende Personen zu Vorzugskonditionen zu vermieten. Ihnen soll der Eigenmietwert für die vermietete Liegenschaft nur in reduzierten Umfang am steuerbaren Einkommen angerechnet werden. Wiederum fand eine Steuersenkung für Bessergestellte eine Mehrheit im Rat. Wir Grünliberalen bekämpften diesen unnötigen Nachtrag.