Mittwoch, 4. Oktober 2023

Richtplan-Anpassung 2023 – Ausbau Windenergie

Im Kanton St.Gallen birgt Windenergie grosse ungenutzte Potentiale. Sie gehört zu den kostengünstigsten Technologien der Stromerzeugung. Wir bekennen uns daher klar zu einem raschen Ausbau der Windenergie mittels beschleunigter Verfahren und vereinfachter Koordination.

Ausgangslage

Die Energieversorgung der Schweiz soll künftig nebst dem Hauptpfeiler der Wasserkraft und der Sonnenenergie, auch mittels eines relevanten Anteils Windkraft sichergestellt werden. Windenergieanlagen liefern rund zwei Drittel der Energie im Winterhalbjahr und sind damit komplementär, insbesondere zur Solarenergie, aber auch zur Laufwasserkraft. Unter Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten weist Windenergie ausserdem eine gute Ökobilanz auf und die Anlagen sind gut rückbaubar.

 

1. Rascher Ausbau der Windenergie

 

Im Kanton St.Gallen birgt Windenergie grosse ungenutzte Potentiale. Sie gehört zu den kostengünstigsten Technologien der Stromerzeugung. Auch die gesellschaftliche Akzeptanz hat stark zugenommen. Wir bekennen uns daher klar zu einem raschen Ausbau der Windenergie mittels beschleunigter Verfahren und vereinfachter Koordination.

 

2. Kantonaler Sondernutzungsplan begrüssenswert

 

Mit der Verankerung in einem kantonalen Sondernutzungsplan erfolgt die Windenergieplanung auf Stufe Kanton. Aufgrund des nationalen Interessens an den Windparks sowie der notwendigen gemeindeübergreifenden und überkantonalen Koordination, ist ein kantonaler Sondernutzungsplan aus Sicht der Grünliberalen begrüssenswert und zielführend.

 

3. Beteiligung der Bevölkerung ist zentral

 

Für die Umsetzung scheint es aber nach wie vor zentral, dass Best Practices einfliessen und auch Partizipationsmodelle für die (lokale) Bevölkerung berücksichtigt werden, so dass die Akzeptanz für neue Windenergieanlagen erhöht werden kann. Dadurch wird auch sichergestellt, dass langwierige rechtliche Auseinandersetzungen mit Anwohnern und Umweltorganisationen minimiert werden.

 

4. Abwägung Schutz-/Nutzungsinteressen

 

Die Grünliberalen Kanton St.Gallen begrüssen das strukturierte Vorgehen bei der Ermittlung von Eignungsgebieten mittels einer Abwägung der Interessen per Schutz-/Nutzungsmatrix. Im Sinn einer gesamtheitlichen und langfristigen Perspektive sind aus unserer Sicht die Schutzinteressen in Bezug auf die Windenergienutzung in folgender Reihenfolge zu gewichten: Biodiversitätsschutz, Landschaftsschutz und Ortsbildschutz. Diese Sichtweise deckt sich auch grösstenteils mit der angewandten Methodik. Die Grünliberalen befürworten ausserdem, dass bevor ein Windpark gebaut werden kann, potenzielle Investorinnen und Investoren ihr Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen müssen.

 

Sonja Lüthi, Kantonsrätin
Tim Schäfer, Geschäftsleitungsmitglied JGLP