Vernehmlassung Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2026–2033

Vernehmlassung

Vernehmlassung Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2026–2033

Die Strategie liegt deutlich hinter dem zurück, was angesichts des fortschreitenden Biodiversitätsverlusts nötig wäre.

Beantwirtung des Fragenkatalogs zur Vernehmlassung Biodiversitätsstrategie St.Gallen 2026–2033

 

Wird die Biodiversitätsstrategie 2026–2033 als Folge der Biodiversitätsstrategie 2018–2025 grundsätzlich als sinnvoll angesehen?

Ja. Die Weiterführung der kantonalen Biodiversitätsstrategie wird ausdrücklich begrüsst.

Die auf Seite 7 formulierte Vision muss das Ziel sein:

«Im Jahr 2050 ist der Kanton St.Gallen geprägt von vielfältigen und vernetzten Lebensräumen. Das Kulturland, die Wälder und die Gewässer sind reich an Pflanzen, Pilzen und Tieren.

Lebensräume und Arten sind widerstandsfähig gegenüber Veränderungen und bleiben langfristig erhalten.

Die Bevölkerung und die Wirtschaft profitieren von den Leistungen der Natur und der Landschaft. Sie übernehmen Verantwortung, die Landschaft, die Lebensräume und die Arten zu erhalten und zu fördern.»

Biodiversitätsförderung ist eine langfristige staatliche Aufgabe, die Kontinuität und Verlässlichkeit erfordert. Sie muss in alle Projekte des Kan-tons einfliessen. Entsprechende Mittel sind bereitzustellen.
Die verstärkte Koordination zwischen Kanton, Gemeinden und privaten Akteuren sowie das erkennbare Engagement verschiedener kantonaler Stellen (u. a. Hochbau, Infrastruktur, Verkehr) soll erwirken, dass vielfältigen Naturräume des Kantons St.Gallen erhalten, gestärkt werden. Wo nötig gilt es, verlorene Biodiversität wieder aufzubauen.

 

Um die Ziele der Biodiversitätsstrategie erreichen zu können, müssen diese Stellen aber auch mit den nötigen Mitteln ausgestattet sein. Wird die Stossrichtung der BDS SG 2026–2033 als zweckmässig angesehen?

Grundsätzlich ja.
Allerdings ist die vorliegende Strategie insgesamt zu wenig ambitioniert, gemessen am fortschreitenden Biodiversitätsverlust. Insbeson-dere fehlen klare Schwerpunkte in jenen Bereichen, in denen der grösste Handlungsbedarf besteht, namentlich im Agrarland und im Gewässerraum. Ohne klar formulierte, messbare Ziele droht die Biodiversitätsstrategie ein unverbindlicher Papiertiger zu werden.

 

Decken die Handlungsfelder und strategischen Ziele den aktuellen Handlungsbedarf angemessen ab?

Nur teilweise.
Die Handlungsfelder sind grundsätzlich sinnvoll gewählt. Die Ziele sind SMART (spezifisch, messbar, erreichbar, relevant, terminiert) zu formulieren, die strategischen Ziele insgesamt ambitionierter und stärker auf messbare Wirkung auszurichten.

Auffällig ist zudem, dass das zentrale Handlungsfeld «Arten erhalten und fördern» lediglich zwei Massnahmen umfasst, obwohl hier ein besonders grosser Handlungsbedarf besteht.

Angesichts der aktuellen Situation braucht es wirksames und konsequentes Handeln. Das setzt in allen Handlungsfeldern ein Umdenken voraus: Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität dürfen nicht als Begleitmassnahme verstanden werden, sondern müssen integraler Be-standteil jeder Tätigkeit sein – in der Landwirtschaft, im Wald, sowie im Siedlungsraum. Die Massnahmen dürfen nicht nur isoliert betrachtet werden, es gilt auch der Vernetzung der Naturräume die notwendige Beachtung zu schenken.

Biodiversität ist bei sämtlichen Bauvorhaben, Sanierungen, Unterhalts- und Pflegemassnahmen von allen Beteiligten systematisch mitzudenken.

 

Werden die 18 Massnahmen der BDS SG 2026–2033 innerhalb der gegebenen Rahmenbedingungen als realistisch und wirksam eingeschätzt?

Die Massnahmen sind grundsätzlich realistisch, ihre Wirksamkeit ist jedoch teilweise unklar oder zu wenig konkret hinterlegt.

Anträge zu einzelnen Massnahmen:

Massnahme 1: Bis 2033 sind alle Sanierungsarbeiten vollständig umgesetzt.

Massnahme 4: Ergänzung der Massnahme mit dem Ziel, Drainagen auf Waldflä-chen zu entfernen oder ausser Betrieb zu setzen.

Massnahme 5: Hier muss der Kanton seine Vorbildfunktion erfüllen. Fachlich aner-kannte Zielwerte für die einzelnen Flächentypen gilt es einzuhalten. Wir verweisen hier auf den «Zonenrechner» des Vereins Grünes Gallustal.

Massnahme 6: Zielsetzung schärfen und prüfen, ob Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das formulierte Ziel ist nicht schwierig zu erreichen. Da sollte mehr verlangt werden.

Massnahme 7: Grünstreifen entlang von Wegen und Strassen vernetzen Natur-räume. Entsprechend sind sie zu gestalten, zu pflegen und zu erweitern. Dies gilt auch auf Flächen, die im Besitz von Gemeinden oder Privaten sind. Hier kann der Kanton durch Einflussnahme oder Abgeltung eingreifen. So wäre es durchaus möglich, entlang von Kantonsstrassen das Baumvolumen zu erhöhen. Dabei können Bäume den Strassenver-lauf markieren oder auch von zu hohen Geschwindigkeiten abhal-ten. Die richtige Pflege ist das eine. Wichtig ist auch der Erhalt und die Schonung von Bäumen und Sträuchern bei Baustellen wo oft ohne Notwendigkeit auf Vorrat gerodet wird. Entsprechendes Verhalten ist in Ausschreibungen und Werkverträgen festzuhalten.

Massnahme 8: Auch hier muss der Kanton als Vorbild auftreten. Es gilt, Vorgaben und Ziele in Pachtverträgen klar zu formulieren und entsprechend zu kontrollieren.

Massnahme 9: Gemeinden sind bei der Ausarbeitung ihrer Biodiversitätsstrategien mit ambitionierten Zielen zu unterstützen. Darin sind griffige und verbindliche Massnahmen zu formulieren. 90% der Gemeinden müssen bis 2033 über ein Biodiversitätskonzept verfügen.

Massnahme 11: Zielsetzung konkretisieren (z. B. Anzahl Kilometer geförderter Ufer-gehölze). Angesichts der Tatsache, dass rund 40% der Gewässer im Mittelland in mangelhaftem Zustand sind, sind hier zusätzliche und ambitioniertere Massnahmen notwendig.

Massnahme 13: Das Projekt «Wilde Weiden» wird ausdrücklich begrüsst. Insgesamt sind jedoch zu wenige Massnahmen im Bereich Landwirtschaft vor-gesehen (Beispiele: Anteil Bio erhöhen, Absenkung von Pestizidei-nsätzen).

Massnahme 14: Ein neues, ambitionierteres und den neusten Erkenntnissen ange-passtes Landschaftsschutzgesetz wird begrüsst. Unbesehen davon ist dem Vollzug mehr Beachtung zu schenken. Er ist in vielen Gemeinden ungenügend, Ausnahmeregelungen werden zuviele gewährt.

Neue Massnahme: Rewilding-Ansätze sind pilotweise zu erproben.

Massnahme 17: Die Marginalisierung von Biodiversitätsmassnahmen und die Gewährung von Ausnahmen von Verpflichtungen fördern die Steigerung der öffentliche Meinung zur Notwendigkeit der Biodiversitätsförderung nicht gerade. Daher ist diese Massnahme als Begleitung zur Vorbildfunktion des Kantons besonders wichtig.

 

Hat Ihre Organisation konkrete Vorstellungen, wie sie sich bei der Umsetzung von Massnahmen der BDS SG 2026–2033 beteiligen kann?

Als politische Partei wird sich die GLP politisch einbringen, insbesondere über politische Vorstösse, Mitwirkungen, Sensibilisierung von Mitgliedern und Öffentlichkeit sowie Vernetzung (Verbände, Gemeinden, Parteien)

 

Weitere Bemerkungen (bitte Kapitel und/oder Seitenzahl angeben)

Zu Kapitel 5.3 Ressourcen: Die Förderung der Biodiversität ist eine zentrale staatliche Aufgabe ist. Dafür sind ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereit-zustellen. Die aktuell vorgesehenen Mittel sind ungenügend. Langfristig ist eine konsequente Biodiversitätspolitik kostengünstiger als Untätigkeit.

Weitere Ortsparteien sind auf den Websites der jeweiligen Wahlkreisparteien zu finden.