Donnerstag, 9. Mai 2024

Einstimmiges Ja zum Stromversorgungsgesetz

Die Mitglieder der Grünliberalen Kanton St.Gallen sagen einstimmig Ja zum Stromversorgungsgesetz. Die Volksinitiativen zur Krankenkassenprämien-Verbilligung, zur Kostenbremse und die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» lehnen sie klar ab.

Das Stromgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der Grünliberalen Energiestrategie. Die Effizienz wird mit richtigen Anreizen verbessert, es erfolgt ein markanter Zubau Erneuerbarer Energie und eine Stärkung der Stromspeicher. Damit wird die Resilienz des Energiesystems der Schweiz verbessert und die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der Europäischen Union für ein Stromabkommen gestärkt. Sowohl die Wirtschaft wie auch Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten profitieren von mehr Preisstabilität, während Natur- und Landschaftsschutz gewährleistet ist. Die Grünliberalen unterstützen dieses Gesetz aus grosser Überzeugung.


Das Stromgesetz wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Der markante Zubau Erneuerbarer Energie, Effizienzsteigerungen durch die richtigen Anreize sowie die Stärkung der Stromspeicher sorgen dafür, dass das Energiesystem der Schweiz verbessert wird, und stärken die Verhandlungsposition der Schweiz für ein Stromabkommen mit der EU. Demnach profitiert neben der Bevölkerung auch die Wirtschaft vom neuen Stromgesetz, während Natur- und Landschaftsschutz gewährleistet sind.


Nicht überzeugen konnten die Prämien-Entlastungs-Initiative sowie die Kostenbremse-Initiative, welche beide von der Mitgliederversammlung abgelehnt wurden. Bei der Prämien-Entlastungs-Initiative wurde das Problem der steigenden und belastenden Gesundheitskosten anerkannt. Eine Verschiebung der Kosten von den Kantonen zum Bund ist aber nicht zielführend, zumal die Initiative immense Mehrkosten verursacht und aufgrund der Kopplung an das verfügbare Einkommen auch am falschen Ort wirkt. Bei der Kostenbremse-Initiative wurde insbesondere die einseitige Kostenfokussierung ohne konkrete Massnahmenfolge kritisiert. Bei beiden Initiativen überzeugte jedoch der indirekte Gegenvorschlag.
 

Auch die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» wurde einstimmig abgelehnt.