Dienstag, 23. April 2019

Klimabilanz und -ziele der kantonalen Verwaltung?

Die kantonale Verwaltung steht hier nicht nur in der Verantwortung zum Klimaschutz im eigenen Verantwortungsbereich, sondern ihr Handeln hat auch Signalwirkung auf die Aktivitäten von Bürgern und Wirtschaft.

"Die kantonale Verwaltung steht hier nicht nur in der Verantwortung zum Klimaschutz im eigenen Verantwortungsbereich, sondern ihr Handeln hat auch Signalwirkung auf die Aktivitäten von Bürgern und Wirtschaft." (Jörg Tanner)

 

Antwort zur Interpellation Tanner-Sargans / Lüthi-St.Gallen (15 Mitunterzeichnende): «Klimabilanz und -ziele der kantonalen Verwaltung?»
Jörg Tanner im Namen der Interpellanten

 

Aus der Antwort der Regierung ist leider nicht viel zum Thema Klimabilanz und – ziele der kantonalen Verwaltung zu entnehmen. Die Regierung sieht zwar Handlungsbedarf und setzt bei seinen Grossverbrauchern an. Leider fehlen in der Antwort die entsprechenden Zahlen. Und so kann nicht beurteilt werden, ob die Bilanz der Verwaltung in Bezug auf das Klima stimmt. Leider wird auch auf den VI. Nachtrag zum Energiegesetz, welcher vielleicht durch den Kantonsrat noch versenkt werden könnte oder auf das Energiekonzept 2021 bis 2030 welches wahrscheinlich noch nicht mal geschrieben ist, verwiesen. Es sieht so aus, als ob die Regierung die kantonale Verwaltung nicht in die Verantwortung nehmen möchte. Und die neckische Bemerkung sei erlaubt: Und somit ist der Kanton für seine Bürgerinnen und Bürger auch kein top Vorbild.

 

Aus der Sicht der Interpellanten wäre es ein Einfaches in einer Verwaltung die wesentlichen Emissionsquellen zu identifizieren. Bei der Kategorisierung des Co2-Fussabdruck ist besonders die Einteilung der Emissionen in drei sogenannte "Scopes" relevant. Während Scope 1 alle direkten, das heisst selbst durch Verbrennungen in eigenen Anlagen erzeugten, Emissionen umfasst, werden mit Scope 2 alle Emissionen beschrieben, die mit eingekaufter Energie (z.B. Elektrizität, Fernwärme) verbunden sind. Scope 3 wiederum umfasst die indirekten Treibhausgas-Emissionen (z.B. durch Geschäftsreisen oder durch gekaufte Waren und Dienstleistungen).

 

Nur wenn die beschriebenen Emissionen und deren Quellen richtig analysiert werden, können geeignete Steuerungsinstrumente installiert und somit direkt die beinflussbaren Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden.

 

Leider fehlt der Regierung der Wille, aktiv und im eigenen Stall den Klimawandel anzupacken. RR Marc Mächler steht hoffentlich noch zu seiner Aussage, die er zuvor zu einem Postulat äusserte. Ich zittere: "wir wollen liefern ohne zuvor Berichte erstellen zu müssen".

 

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nur teilweise zufrieden.

 

 

Interpellation Tanner-Sargans / Lüthi-St.Gallen (15 Mitunterzeichnende):
«Klimabilanz und -ziele der kantonalen Verwaltung?»

 

Die Intensivierung der Diskussion um den Klimawandel in den letzten Monaten hat dazu geführt, dass viele Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sich ihrer Verantwortung zur Reduktion von Treibhausgasen bewusst werden und entsprechende Ziele und Massnahmen formulieren.

 


Die kantonale Verwaltung steht hier nicht nur in der Verantwortung zum Klimaschutz im eigenen Verantwortungsbereich, sondern ihr Handeln hat auch Signalwirkung auf die Aktivitäten von Bür-gern und Wirtschaft. Auch für die Umsetzung von kantonaler Umwelt- und Klimaschutzpolitik ist eine eigene Vorbildrolle essenziell für Glaubwürdigkeit und Akzeptanz.
Die kantonale Verwaltung scheint ihre diesbezügliche Verantwortung bisher nur ungenügend wahrzunehmen. So hat sie, im Gegensatz etwa zur Bundesverwaltung, bisher keine Treibhaus-gas-Bilanz für den eigenen Verantwortungsbereich vorgelegt, welche die Emissionen aus dem Energieverbrauch der Liegenschaften, der Mobilität sowie den wichtigsten Ressourcenverbräu-chen umfasst.

 


Auch hat sie offenbar ungenügende Ziele zum Klimaschutz formuliert. Im zuletzt 2015 vorgeleg-ten Energiekonzept des Kantons wird ein Ziel von minus 20 Prozent für den gesamten Kanton bis ins Jahr 2020 formuliert, dies jedoch auf der Basis des Jahrs 1990. Ein Klimaschutzziel von unter minus 1 Prozent pro Jahr ist völlig unzureichend, um sicherzustellen, dass die kantonale Verwaltung in ihrem direkten Verantwortungsbereich ihren Beitrag zur Erreichung der von der Schweiz ratifizierten Klimaziele der Pariser Klimakonferenz erreicht.

 


Es ist sehr naheliegend, dass die kantonale Verwaltung weder über geeignete Steuerungsinstru-mente noch angemessene Ziele verfügt, um die von ihr direkt beeinflussbaren Treibhausgas-Emissionen angemessen zu senken.
Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Verfügt die kantonale Verwaltung über eine aussagekräftige Klimabilanz für ihren direkten Verantwortungsbereich, erstellt nach den Kriterien des GHG-Protokolls (Greenhouse Gas Protocol) für ihre relevanten Emissionen in den Bereichen Scope 1, 2 und 3?2. Falls nein, welche Vorkehrungen unternimmt die Regierung, damit die kantonale Verwaltung bis ins Jahr 2020 eine solche Bilanz erstellen und der Öffentlichkeit vorlegen wird?

 

2. Falls nein, wie stellt die Regierung sicher, dass die bereits umgesetzten Klimaschutzmass-nahmen zielführend sind hinsichtlich ihres Beitrags zur Senkung relevanter Emissionsquel-len?

 

3. Wie stellt die Regierung sicher, dass die kantonale Verwaltung Klimaschutzziele formuliert, welche den Anforderungen der international anerkannten ‹Science Based Targets Initiative› entsprechen, so dass angemessene Absenkungspfade formuliert werden?

 

4. Welche rechtlichen, administrativen und operativen Massnahmen muss die Regierung zwin-gend erlassen, dass die kantonale Verwaltung eine Klimabilanz vorlegt und angemessene Ziele formuliert?»