Mittwoch, 3. Juni 2020

Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»

Wildtiere können sich in Stacheldrahtzäunen und unsachgemäss aufgestellten Netzzäunen verheddern. Häufig sterben die Tiere einen sehr langsamen und qualvollen Tod.

Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»
Andreas Bisig im Namen der Grünliberalen im Kantonsrat:



Rehe, Füchse, Hasen oder Eulen können sich in Stacheldrahtzäunen und unsachgemäss aufgestellten Netzzäunen verheddern. Durch die Bewegungen der panischen Tiere reisst der Draht immer mehr ins Fleisch. Häufig sterben die Tiere einen sehr langsamen und qualvollen Tod.



Obwohl sich alle einig sind, dass dieses unnötige Tierleid verhindert werden soll, gibt es nun Opposition aus bäuerlichen Kreisen. Man befürchtet einen grossen Aufwand für den Rückbau von Stacheldrahtzäunen und die Umsetzung der neuen Regeln bei den mobilen Netzzäunen. Als Bauernsohn weiss ich aus eigener Erfahrung, dass die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern zeitaufwändig ist. Es ist kein 40-Stunden-Job. Daher habe ich Verständnis, dass die Landwirtschaft neuen Regeln mit einer gewissen Skepsis begegnet.

 

Gleichzeitig ist die Sorge um das Tierwohl eine besondere Qualität der Schweizer Landwirtschaft. Viele Konsumentinnen und Konsumenten wählen bewusst landwirtschaftliche Produkte aus der Schweiz, weil ihnen das Tierwohl wichtig ist. Bilder von an Stacheldrahtzäunen verendeten Rehen gefährden dieses Vertrauen. Gerade deshalb ist diese Initiative im Interesse der St.Galler Landwirtschaft. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Naturschutzvereine, Jagdgesellschaften oder der Zivilschutz gerne helfen, Stacheldrahtzäune zu entfernen. Die Bäuerinnen und Bauern werden nicht allein gelassen.



Die Landwirte kommen sehr gut ohne Stacheldrahtzäune aus. Es werden heute kaum mehr solche Zäune erstellt. Das Handling ist zu unpraktisch, die Verletzungsgefahr für den Bauern und seine Nutztiere zu hoch. Bei den Weidenetzen ist es für die meisten Bäuerinnen und Bauern heute schon eine Selbstverständlichkeit diese wieder vom Strom zu nehmen bzw. wieder abzubrechen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Zum einen werden die Zäune andernorts gebraucht, zum anderen wird durch Überwucherung ihre Funktion beeinträchtigt.



Die Grünliberale Partei ist überzeugt, dass wir mit dieser Initiative auf pragmatische Weise unnötiges Tierleid verhindern können und den guten Ruf der St.Galler Landwirtschaft sichern. Der Zusatzsaufwand ist im Verhältnis zum Gewinn an Tierwohl gering. Wo im grösseren Masse Zäune zurückgebaut werden müssen, können die Bäuerinnen und Bauern auf Unterstützung zählen. Ich bitte Sie auf beide Vorlagen einzutreten, die Initiative anzunehmen. Zum Gegenvorschlag der Kommission werde ich in der Spezialdiskussion eingehen. Zusammen können wir auf pragmatische und wirksame Weise diesem Tierleid ein Ende setzen.

 


Zum Kantonsratsbeschluss / Gegenvorschlag: "Reine Augenwischerei"

Der Sinn und Zweck eines Gegenvorschlags erschliesst sich den Grünliberalen nicht. Er geht kaum über das geltende Recht hinaus und ist reine Augenwischerei. Obwohl sie gefährlich und nicht mehr zeitgemäss sind, werden im Gegenvorschlag Stacheldrahtzäune nicht grundsätzlich verboten. Ob genutzte Stacheldrahtzäune überhaupt je zu entfernen sind, wird bewusst offengelassen. Die Frist zum Abbau von mobilen Weidenetzen wird von den absolut praktikablen zwei Wochen auf die ganze Vegetationszeit ausgeweitet. Die weiteren Punkte, mit denen der Gegenvorschlag angereichert wurde, sind bereits in der Initiative enthalten oder können über den Verordnungsweg gelöst werden. Was hier als Gegenvorschlag präsentiert wird, ist kaum mehr als ein neu verpackter Status Quo. Die Initianten werden unter diesen Umständen ihre Initiative sicher nicht zurückziehen. Die Ausarbeitung eines schwammigen, zahnlosen und rückwärtsgewandten Gegenvorschlags ist eine Zeitverschwendung und sicher keine Lösung für das Leid der Tiere. Ich bitte Sie daher im Namen der Grünliberalen den Änderungsantrag der vorberatenen Kommission abzulehnen und dem Vorschlag der Regierung zu folgen.