Freitag, 22. April 2022

St.Galler Solaroffensive: Solarpflicht auf Bestandesbauten

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimakrise sowie der jüngsten geopolitischen Entwicklungen kann die Bedeutung einer schnellstmöglichen Umstellung auf eine autonome und nachhaltige Energieversorgung nicht stark genug betont werden. Die Klimaziele sind höher zu priorisieren, als die individuelle Investitionsentscheide von Hauseigentümern.

St.Galler Solaroffensive: Solarpflicht auf Bestandesbauten
Andrin Monstain im Namen der Grünliberalen

 

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimakrise sowie der jüngsten geopolitischen Entwicklungen kann die Bedeutung einer schnellstmöglichen Umstellung auf eine autonome und nachhaltige Energieversorgung nicht stark genug betont werden. Theoretisch wären wir bereits heute in der Lage, mehr Solarstrom zu produzieren, als wir im Kanton tatsächlich verbrauchen. Es ist zudem unumstritten, dass der Solarenergie bei der Energiewende eine Schlüsselrolle zukommt. Dennoch gelingt die Erschliessung des grossen Solarpotenzials im Kanton St.Gallen definitiv nicht schnell genug.

 

Nach geltendem Energiegesetz (sGS 741.1; abgekürzt EnG) sind im Kanton St.Gallen Neubauten zur Eigenstromerzeugung verpflichtet. Nun stellt sich die Frage, wie mit Bestandesbauten umgegangen werden soll. Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass die Motion klar festhält, dass einzig geeignete Dach- und Fassadenflächen bei einer umfassenden Sanierung verpflichtend auszurüsten sind. Angemessene Ausnahme- beziehungsweise Sonderregelungen sind vorgesehen, die Möglichkeit eine Ersatzabgabe zu leisten besteht und die Frist bis 2035 ist für alle beteiligten sehr verträglich gesetzt, speziell wenn man sich die ohnehin gesetzten Klimaziele vor Augen führt.

Ich denke, genau bei diesen Klimazielen sind wir am entscheidenden Punkt dieser Vorlage angelangt, und wir diskutieren diesen Punkt nicht zum ersten Mal. Es stellt sich die Frage, ob wir diese ernst nehmen, ob wir deren Erreichung sicherstellen möchten, oder ob wir sie als unwichtige Vision für eine Zukunft einstufen, die ohnehin nicht mehr persönlich erlebt werden wird.

 

Die Regierung schreibt selbst, dass das Begehren aus fachlicher Sicht zielführend ist und inhaltlich weitgehend der Zielsetzung des St.Galler Energiekonzeptes entspricht. Der grosse Handlungsbedarf wird nicht bestritten. Dennoch möchte die Regierung weiterhin auf Freiwilligkeit, Solidarität und Kooperation setzen. Sorry – aber daran glauben wir doch nicht ernsthaft? Selbst in den vergangenen Jahren hat die Schweiz ihre Klimaziele nicht erreicht, trotz Covid, Lockdown, Home Office, geschlossenen Grenzen und Reiseeinschränkungen. Welche Freiwilligkeit soll uns hier bitte schnell genug vorwärts bringen?
Ich bin persönlich auch kein Fan von solchen Vorschriften und Pflichten – aber die Klimaziele sind in diesem Fall viel höher zu priorisieren als die individuelle Investitionsentscheide von Hauseigentümern, speziell wenn man die grosszügige Übergangsfristen, Ausnahme- und Ersatzabgabemöglichkeiten betrachtet.

 

Eine Solarpflicht für geeignete Bestandesbauten wird vielerorts bereits diskutiert. Das Anliegen ist keine politische Träumerei, sondern der zu gehende Weg. Spätestens, wenn wir 2030 feststellen werden, dass uns Freiwilligkeit und Solidarität überraschenderweise nicht zur Zielerreichung geführt haben, werden wir die Massnahmen ohnehin verschärfen müssen. Gestalten wir lieber bereits jetzt eine langfristige Lenkung, beschliessen wir bereits heute die Solarpflicht bis bzw. ab 2035 und schaffen wir so Planungs- und Investitionssicherheit, nicht zuletzt zu Gunsten unserer Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern.

Wir Grünliberalen unterstützen die vorgeschlagene Solaroffensive und werden der Motion zustimmen.