Mittwoch, 21. September 2022

Für zeitgemässe Betreuungsangebote in der Volksschule

Endlich – der Nachtrag zum Volksschulgesetz verbessert die von den Schulträgern angebotenen Betreuungsangebote spürbar. Damit wird ein lang gefordertes Anlegen der Grünliberalen endlich umgesetzt.

Mehr als zwei Stunden gab der erste der drei Teile des 25. Nachtrages zum Volksschulgesetz zu diskutieren, welcher eine zeitliche Ausweitung des Betreuungsangebotes vorsah. Bereits das Eintreten wurde von Seiten der SVP bestritten.


Wir erleben zurzeit einen Fachkräftemangel in fast allen Branchen. Es ist deshalb wichtig, dass die Rahmenbedingungen zur Betreuung von Kindern flächendeckend gesetzlich verankert wird. Insbesondere die Betreuung während der Schulferien stellte bis anhin für viele Erwerbstätige eine nahezu unüberwindbare Hürde dar. Neu muss jeder Schulträger (allein oder in Kooperation) von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein Betreuungsangebot an Werktagen, während allen Schulwochen und mindestens acht Schulferienwochen anbieten.


Nach einer ausführlichen Debatte setzte sich die Ratsmehrheit gegen den Widerstand der SVP schlussendlich durch. Damit wird ein lang gefordertes Anliegen der Grünliberalen endlich umgesetzt. Ein Wehmutstropfen bleibt. Die Lobby der Gemeindepräsidenten setzte es durch, dass die Gesetzesanpassung erst im August 2024 in Kraft treten wird.

 

XXV. Nachtrag zum Volksschulgesetz (Betreuungsangebote in der Volksschule
Franziska Cavelti Häller im Namen der Grünliberalen

 

Die Grünliberalen unterstützen den vorliegenden Nachtrag zu den Betreuungsangeboten von Kindern in der Volksschule klar. Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die vorliegenden verpflichtenden Rahmenbedingungen für alle Schulträger wichtigund überfällig.

 

Wir erleben zurzeit einen Fachkräftemangel in fast allenBranchen. Es ist auch deshalb wichtig, dass die Rahmenbedingungen zur Betreuung von Kindern von berufstätigen Eltern verpflichtender festgehalten werden. Insbesondere die Betreuungwährend den Schulferien stelltefür viele Erwerbstätige eine nahezu unüberwindbare Hürde dar. Öfter mussten bis anhin in den Schulferien auch kleinere Kinder unbeaufsichtigt alleine zu Hausebleibenoderdie Eltern mussten aufwendig die Betreuungzusätzlich organisieren.

 

Die Regelung, die dieser Antrag vorsieht,ist ein Kompromiss, welchen die Grünliberalen mittragen. Dass nun in mindestens acht Schulferienwochen eine Betreuung angeboten werden muss, ist ein wichtiger Schritt und ein bereits lang gefordertes Anliegen der Grünliberalen. Es ist zu hoffen, dass verschiedene Schulträger von sich aus das Angebot freiwillig erweitern.

 

Wir sind davon überzeugt, dass gute Betreuungsangebote in Qualität und Quantitätsich für Schulträger und Gemeinden auszahlen. Sie könnenje nach Ausbau der Angebote auch Standortvorteilebringen: Sie verbessern die Situation der Familien vor Ortund machen die Gemeinde attraktiv für berufstätige Eltern. Nicht zuletzt kommen die erweiterten Strukturen den Kindern zugute.

 

Es freut die Grünliberalen, dass die Regelung bereits ab Schuljahresstart Mitte August 2023 in Kraft tritt.