Mit der Motion «Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen» verlangen SVP, FDP und Die Mitte, dass Kantons- und Gemeindestrassen erster Klasse zwingend als «verkehrsorientierte Strassen» zu definieren sind. Eine Tempo-30-Regelung soll dabei grundsätzlich verunmöglicht werden.
Eine solche Änderung des Strassengesetzes würde gegen übergeordnetes Bundesrecht verstossen. Das Umweltschutzgesetz des Bundes sieht zum Beispiel vor, dass Lärm primär an der Quelle zu bekämpfen ist.
Abweichungen von den bundesrechtlich vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten sind bereits heute nur in Ausnahmefällen und gestützt auf ein Gutachten möglich. Das Instrument der streckenbezogenen Temporeduktion muss auch zukünftig erhalten bleiben, um an neuralgischen Strassenabschnitten die Bevölkerung vor übermassigem Strassenlärm zu schützen oder um die Unfallgefahr zu verringern. Die Grünliberalen lehnen die Motion deshalb klar ab.