Dienstag, 2. Juni 2020

Fraktionsgrösse anpassen, damit alle Wählerinnen und Wähler vertreten sind

Die Grünliberalen gehören zwar zu den grossen Wahlsiegern. Weil die Mindestgrösse einer Fraktion auf 7 Mitglieder festgelegt ist, wird den 6 grünliberalen Kantonsrätinnen und -räten die volle Mitarbeit im Parlament verwehrt.

Andrin Monstein im Kantonsrat:
 

Wir Grünliberalen sind in dieser Legislatur mit 6 Personen im Rat vertreten und damit zu stark um uns einer anderen Fraktion anhängen zu können.

 

Da die Fraktionsmindestgrösse im Kanton St.Gallen aber bekanntlich bei 7 Mandaten liegt, bleibt der glp mit 6 Vertreterinnen und Vertretern eine Fraktionsbildung und somit der Einsitz in Kommissionen dennoch verwehrt. Die Partizipation in parlamentarischen Prozessen sowie der Zugang zu zentralen Informationen bleiben beschränkt. Meine Damen und Herren, dies kann nicht im Interesse dieses Rates sein, es ist nicht im Sinne der Konkordanz und entspricht definitiv nicht dem Willen der Wählerinnen und Wähler. Es ist zudem absehbar, dass der Status Quo unseren wichtigen Ratsbetrieb ineffizient gestalten lässt.

 

Diesen Missstand gilt es schnellstmöglich zu korrigieren. Eine Mindestfraktionsgrösse von fünf Ratsmitgliedern ist heutzutage üblicher Standard. Einzig der Kanton Genf kennt – neben St.Gallen – noch eine Mindestfraktionsgrösse von sieben Ratsmitgliedern. Ja selbst im 200-köpfigen Nationalrat liegt die Mindestgrösse für eine Fraktionsbildung bei lediglich 5 Personen.

 

Wir bitten Sie daher, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Ihre Verantwortung gegenüber den grundlegenden Prinzipien unserer Demokratie wahrzunehmen und die bevorstehende Diskussion über die Fraktionsmindestgrösse im Kanton St.Gallen mit Weitsicht und Fairness zu führen.

 

In den folgenden Abstimmungen zur Sitzverteilung respektive der Bestellung der Kommissionen werden wir Grünliberalen uns auf Grund der beschriebenen Ausgangslage enthalten.