Freitag, 17. September 2021

Verbindliche Minimalstandards in der Frühen Förderung

Chancengleichheit kann nur gewährleistet werden, wenn ein Minimalangebot in allen Gemeinden sichergestellt ist. Wir freuen uns, dass der Antrag der Mitte-EVP, Grüne und SP-Fraktionen im Kantonsrat angenommen wurde und gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit die Gemeinden besorgt sind, eine bedarfsgerechte, ganzheitliche und qualitativ adäquate frühe Förderung bereitzustellen.

Die breite Vernehmlassung zur Strategie «Frühen Förderung» hat gezeigt, dass fast alle Akteure mehr Verbindlichkeit zur Umsetzung der Strategie fordern. Dem kommt die Regierung in der vorliegenden Strategie nicht nach. Die Grünliberalen beantragen deshalb, dass verbindliche Minimalstandards für Gemeinden festgelegt werden.
 

Chancengleichheit kann nur gewährleistet werden, wenn ein Minimalangebot in allen Gemeinden sichergestellt ist. Es ist dabei Aufgabe des Kantons, professionelles Know-how der verantwortlichen Personen sowie und die Vernetzung der Angebote zu fördern, damit die Qualität der Angebote steigt.
 


Auswertung der Strategie «Frühe Förderung» 2015 bis 2020 sowie Strategie «Frühe Förderung» 2021 bis 2026
Sarah Noger-Engeler im Namen der Grünliberalen


Wir danken der Regierung für die Verfassung der Auswertung der Strategie 2015–20 sowie die sorgfältige Durchführung der Vernehmlassung und die Verfassung der nun vorliegenden Strategie 2021–26.

Bereits auf Seite 4 der neuen Strategie werden vielerlei nachgewiesene Vorteile der Frühen Förderung aufgezeigt und somit die Wichtigkeit des Themas validiert. Grundsätzlich ist die Strategie gelungen und einige zentrale Punkte, welche in den letzten Jahren erkannt wurden, verändert oder ergänzt.


Trotzdem ist immer noch Luft nach oben. Wenn die breite Vernehmlassung etwas gezeigt hat, dann die Forderung nach mehr Verbindlichkeit für die Gemeinden und Eltern. Die Regierung legt dar, dass von sämtlichen Parteien und vielen diversen Vernehmlassungsteilnehmenden diese Forderung – zumal sich im Kanton grosse regionale Unterschiede in der Umsetzung der Strategie 15-20 gezeigt hat. Handlungsempfehlungen greifen oftmals zu wenig – verbindliche Weisungen schrecken ab, da sie rechtlich sorgfältig geprüft werden müssen und sinnvollerweise auch die Umsetzung überprüft werden sollte. Wenn der Kanton aber möchte, dass Frühe Förderung im ganzen Kanton nicht nur wünschenswert sondern usus werden sollte, sind verbindlichere Weisungen – eine Art Minimal Standards – unumgänglich. Die sorgfältig zusammengestellten Handlungsempfehlungen sollen nicht visionär, sondern konkret sein. Die von der Vorberatenden Kommission gestellten Anträge zur Prüfung der rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen sind deshalb durch das graue Blatt zu ergänzen.


Die Grünliberalen machen aber ihrerseits einen weitergehenden Antrag. Der Kanton soll nicht nur die rechtlichen Grundlagen abklären. Er soll abgeleitet aus der Strategie Minimalstandards definieren, die verpflichtend sind. Chancengleichheit – wie sie die Regierung in der Schwerpunktplanung explizit erwähnt - kann nur gewährleistet werden, wenn ein Minimalangebot im Bereich der frühen Förderung in allen Gemeinden sichergestellt ist. Natürlich müssen diese Angebote dann vor Ort bedarfsorientiert umgesetzt werden.


Etwas sauer stösst auf, dass gerade die VSGP darauf pocht, dass die Gemeinden allein im Lead für die ganzheitliche Kinder- und Jugendhilfe und damit auch für Angebote sowie Leistungen in der frühen Förderung verantwortlich seien. Dem gegenüber zeigt der Bericht 15-20, dass nur ein kleiner Teil der kommunalen Kontaktpersonen die angebotenen Fachkonferenzen besucht. Dass auf kommunaler Ebene etwas passiert und eine Entwicklung angestossen wird, hat ganz zentral mit der Expertise der Kontaktpersonen zu tun.


Diese Person muss über genügend fachliches Know-how verfügen und die Wichtigkeit der Frühen Förderung erkennen. Ich zähle an dieser Stelle gerne die bereits erwähnten zentralen Punkte auf Seite 4 der Strategie 21-26 der Regierung auf:
 

Chancengleichheit – ein Schwerpunktthema aus der Strategie; Berücksichtigung der Kinderrechte, Armutsprävention (durchaus im Sinne der Gemeinden), Gesundheits- und Wohlergehensteigerung (im Sinne der ganzen Gesellschaft), Vorbeugung von potentiell lebenslänglichen Folgen von ungünstigen Entwicklungen und Kindswohlgefährdungen, Standortsattraktivität, je früher – desto kürzer: reduziert Kosten, da Fördermassnahmen häufig früher abgesetzt werden können…


Die Regierung hält in ihrem Bericht korrekt fest, dass den Ressourcen in den Gemeinden realistisch begegnet werden muss. Minimalstandards würde die Suche nach dem richtigen Ansatz in der Gemeinde abkürzen, Ressourcen schonen. Wenn man aber nicht muss, was soll man dann – wo soll man ansetzten? Das Thema ‘Frühe Förderung’ ist ein Querschnittthema. Die Ansiedlung der Zuständigkeit ist deshalb innerhalb der Gemeinde schwierig. Es wäre sinnvoll, von Seiten des Kantons die regionale Vernetzung zu fördern und regionale Stellen zu schaffen, welche durch die Gemeinden finanziert werden.
 

Ein anderer Ansatz wäre es, dass die Gemeinden verpflichtender externe Fachpersonen zur Aufgleisung einer Frühen Förderungs- Strategie beiziehen müssen.

Wir danken der Regierung für den sorgfältigen Bericht und empfehlen dem Rat die Annahme der Anträge.