Montag, 20. September 2021

Realitätsnahe Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung bei Lebensgemeinschaften

Es ist befremdend, wenn der Konkubinatspartner, die Konkubinatspartnerin, einem «übrigen Empfänger», also einer unbeteiligten Drittperson, gleichgestellt wird.

Realitätsnahe Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung bei Lebensgemeinschaften
Franziska Cavelti Häller im Namen der Grünliberalen


Die Motion greift eine Fragestellung auf, die berechtigt ist und schlägt mit der reduzierten Besteuerung von Erbschaft und Schenkung einen sinnvollen Kompromiss vor. Konkubinatspaare leben eine Beziehungsform, die wie eine Ehe funktioniert, jedoch mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen einhergeht.


Es ist befremdend, wenn der Konkubinatspartner, die Konkubinatspartnerin, einem «übrigen Empfänger», also einer unbeteiligten Drittperson, gleichgestellt wird. Die Umsetzung der Motion ist ein weiterer Schritt, um Lebenswirklichkeiten auch steuerlich fairer abzubilden.


Deshalb ist die Motion zu unterstützen.