Donnerstag, 13. Juni 2019

St.Galler Hausdächer sollen Kraftwerke werden

Vielen grösseren Dächer in unserem Kanton könnten zur Solarstromproduktion benutzt werden. Leider wurde diese Motion abgelehnt.

Motion „St.Galler Hausdächer werden Kraftwerke (42.19.17)
Antrag auf Änderung des Wortlautes
Votum von Sonja Lüthi im Kantonsrat, 13.6.2019

 

Im Jahr 2017 haben die Stimmberechtigten dem revidierten Energiegesetz zugestimmt. Es bezweckt:

  • – den Energieverbrauch zu senken;
  • – die Energieeffizienz zu erhöhen;
  • – die erneuerbaren Energien zu fördern.

 

Gleichzeitig wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien soll reduziert und die einheimischen erneuerbaren Energien gestärkt werden. Der Zubau entsprechender Energieproduktionsanlagen ist jedoch schleppend. Die meisten Dächer im Kanton St.Gallen sind für die Produktion von Strom und/oder Wärme geeignet. Das Potenzial wird aber nicht entsprechend genutzt. Um dies zu ändern, sollen in Zukunft neu gebaute und neu sanierte Dachflächen über 200 m² zur Solarstromproduktion zur Verfügung gestellt werden. Die Photovoltaikanlage kann vom Bauherr selbst oder von einem Dritten finanziert und betrieben werden. (statt geeignete Dachflächen ohne Energieproduktion (Photovoltaik und/oder Solarwärme) mit einer jährlichen Abgabe belastet werden.)

Bei begründeten Anträgen können Bauherren von dieser Pflicht ausgenommen werden.

 

(Der Abgabesatz pro m² soll sich je nach Eignungsstufe1 unterscheiden. Je höher die Eignungs-stufe, desto höher soll die Abgabe für nicht produzierte Energie ausfallen. Für Dachflächen ohne Energieproduktionsmöglichkeit (Terrassen, Dachränder usw.) soll keine Abgabe erhoben werden. Verantwortlich für den Nachweis der Energieproduktion je Eignungsstufe sollen die Hauseigentümer sein. Die Abgabe ist grundsätzlich geschuldet, wenn der Nachweis nicht erbracht wird. Der Ertrag aus den Abgaben ist zur Förderung von Energiesparmassnahmen und Produktion von erneuerbaren Energien zu verwenden.  streichen)

Die Abgabe Massnahme (statt: Abgabe) erreicht folgende Ziele:

  • Sicherstellung einer preiswerten erneuerbaren Stromversorgung (statt: teilweise Aufhebung der Ungleichbehandlung von Liegenschaftenbesitzern und -besitzerinnen neu erstellter Gebäude (mit der Vorschrift, einen Anteil erneuerbarer Energie sicherzustellen) und älteren Gebäuden;)
  • – Anreiz für die Nutzung enormer Energiepotenziale;
  • (streichen : Einhaltung des Energiegesetzes und ) substanzieller Beitrag zum Klimaschutz.

 

Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.»

 

 

Begründung:

 

Mein Antrag soll dazu führen, dass die vielen grösseren Dächer in unserem Kanton bald zur Solarstromproduktion benutzt werden. Ich habe mich bewusst auf die grösseren Dächer beschränkt, da auf diesen der günstigste Solarstrom entsteht.

Der Strom vom eigenen Dach - insbesondere bei Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe – ist heute meist günstiger als jener aus der Steckdose. 200kW-Anlage (rund 1200m2) liefert Strom zu rund 10 Rp – aus der Steckdose bezahlt man etwa 20 Rp., bei Solarstrom noch einige Rappen mehr. Trotzdem wird Photovoltaik oft ignoriert – oder erst spät und dann leider eben oft zu spät in die Überlegungen miteinbezogen. So entsteht beispielsweise eine 20’000 m2 Dachfläche in St.Margrethen – ohne Solarstromnutzung – eine verpasste Chance! 1mio kWh könnten pro Jahr auf diesen Dach produziert werden!!

 

Ist eine Investition z.B. aus baulichen (Dachorientierung, Beschattung, etc.) nicht interessant, kann der Bauherr von der Pflicht ausgenommen werden.

 

Mein Vorschlag beinhaltet somit keine Abgabe sondern soll dazu führen, dass beim Neubau oder der Sanierung eines grösseren Daches das Thema Photovoltaik ernsthaft evaluiert wird. Geschätzte Vertreter der SVP, FDP und CVP – somit können auch Sie diesem Antrag bedenkenlos zustimmen.

 

Zudem bringt diese Regelung einige positive Nebeneffekte mit sich. Sie wirken sich nicht nur auf unser Klima, sondern auch auf unser Gewerbe positiv aus. Die Anlagen werden von regional tätigen Instalateuren und Elektriker installiert – dies schafft Aufträge und Arbeitplätze für unser Gewerbe. Regionale Wertschöpfung.

 

Gut ein Viertel der Investitionen in Photovoltaik werden aus dem nationalen Netzzuschlagsfond (vorher KEV-Fond) vergütet. Je mehr Photovoltaikanlagen in unserem Kanton entstehen, umso mehr Investitionsbeiträge fliessen in unseren Kanton und umso mehr Umsatz und Steuern werden hier bei uns abgerechnet. Es liegt an uns, von der Energiestrategie 2050 zu profitieren.