Dienstag, 23. April 2019

Klima- und umweltverträgliche Investitionsstrategien: Kanton St.Gallen als Vorreiter?

Der Kanton St.Gallen hat als grösster angeschlossener Arbeitgeber und Grossaktionär eine entsprechende Verpflichtung, sich insbesondere für die Nachhaltigkeit der Anlagestrategie der SGPK und der SGKB stärker einzusetzen, dies umso mehr vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte.

Der Kanton St. Gallen hat als grösster angeschlossener Arbeitgeber und Grossaktionär eine entsprechende Verpflichtung, sich insbesondere für die Nachhaltigkeit der Anlagestrategie der SGPK und der SGKB stärker einzusetzen, dies umso mehr vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadebatte.

 

Motion Tanner-Sargans / Lüthi-St.Gallen (5 Mitunterzeichnende):
«Klima- und umweltverträgliche Investitionsstrategien: Kanton St.Gallen als Vorreiter?

 


Ausgangslage:

- Kanton St.Gallen als (ge)wichtigster angeschlossener Arbeitgeber bei der St.Galler Pensions-kasse (sgpk) und Gross- resp. Mehrheitsaktionär bei der St.Galler Kantonalbank (SGKB);

- Umsetzung von Art. 71 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40; abgekürzt BVG) i.V.m. Art. 11 des Gesetztes über die St.Galler Pensionskasse (sGS 864.1; abgekürzt PKG): Spielraum für Stiftungsrat sgpk hinsichtlich Anla-gestrategie;

- Anlagegrundsätze sgpk: ‹Bei Anlagestrategie [sind] auch ökologische Aspekte mit einzubezie-hen› (vgl. S. 7 Anlagereglement sgpk);

- Klima Allianz Schweiz attestiert der sgpk fehlende Klimakompatibilität ihrer Anlagestrategie1; – Aktivität der sgpk hinsichtlich Überprüfung der Einhaltung und Verbesserung der Environment-Social-Governance-Standards (ESG) durch nationale und internationale Unternehmen;

- Mitgliedschaft der sgpk im Ethos Engagement Pool Schweiz/International;

- Ethos Kurzbericht 20182 zeigt grossen Aufholbedarf und die Grenzen der Selbstregulierung auf;

- Aktive Umsetzung von Art. 4 des Kantonalbankgesetzes (sGS 861.2; abgekürzt KBG): Wahr-nehmung der Aktionärsrechte in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Anlagestrategie der SGKB.

 


Mögliche Massnahmen:

- Pflicht zur Veröffentlichung von Sozial- und Umweltdaten (Nachhaltigkeitsberichte) bei Invest-ments durch staatliche Grossaktionäre (z.B. gemäss Global-Reporting-Initiative-Standard [GRI]; vgl. Initiative Montreal Carbon Pledge);

- Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch börsenkotierte Unternehmen (Anstoss Regelung Bundesrecht);

- Pflicht der Unternehmen zur Messung ihrer Emissionen und Bekanntgabe von diesbezüglichen Reduktionszielen bei Investments durch staatliche Grossaktionäre;

- Überprüfung der tatsächlichen Umsetzung von Ziel 2.4 der Eigentümerstrategie des Kantons St.Gallen für die SGKB: ‹Die allgemeinen Geschäftstätigkeiten zur Umsetzung der strategi-schen Ziele orientieren sich an hohen ethischen und moralischen Grundsätzen›, Anstoss zur Ausarbeitung/Anschluss an solche (internationalen) Standards durch SGKB;

- Einsicht in ESG-Portfolioanalyse der sgpk;

- Rechenschaftsbericht über das Engagement der sgpk im Rahmen des Ethos Pools Schweiz/International;

- Massnahmen zum Klimaschutz durch die sgpk: konkrete Massnahmen vorgesehen?

- Anpassung Kompetenzkatalog Anlagereglement sgpk (vgl. Ziff 1 des Anlagereglements): aktive Überprüfung Anlagestrategie auf Übereinstimmung mit Nachhaltigkeitsstrategie;

- Anlagestrategie insbesondere hinsichtlich Rohstoffe einschränken/überprüfen, Stärkung ‹nicht traditionelle Anlagen›;

- Schaffung eigener Nachhaltigkeitsstandards hinsichtlich eigener Investitionen und Beschaffun-gen, angelehnt an anerkannte internationale Standards.

 

 


Begründung:

 


Der Kanton St.Gallen hat als grösster angeschlossener Arbeitgeber und Grossaktionär eine ent-sprechende Verpflichtung, sich insbesondere für die Nachhaltigkeit der Anlagestrategie der sgpk und der SGKB stärker einzusetzen, dies umso mehr vor dem Hintergrund der aktuellen Klimade-batte. Nachhaltigkeit soll nicht mehr nur ein Lippenbekenntnis sein, sondern durch den Kanton
1 Abrufbar unter: http://www.klima-allianz.ch/blog/pensionskassen.
2 Abrufbar unter: https://www.ethosfund.ch/sites/default/files/2019-03/EEP-Report2018_short_DE.pdf.
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aktiv vorgelebt werden. Als Akteur mit grösseren finanziellen Mitteln kann der Kanton viel bewir-ken und Impulse für weitere Arbeitgeber und Investoren aussenden. Die sgpk engagiert sich be-reits im Rahmen des Ethos Pools Schweiz/International und orientiert sich hinsichtlich ihrer Anla-gestrategie an der Einhaltung der ESG-Standards durch die betreffenden Unternehmen, was je-doch nicht ausreicht, wie auch der jährliche Kurzbericht von Ethos aufzeigt. Wohl gewinnen Nachhaltigkeitsstandards für Unternehmen immer mehr an Bedeutung. Dennoch sind diese frei-willigen Bemühungen offensichtlich ungenügend, um insbesondere die Klimaziele gemäss Pari-ser Klimaübereinkommen zu erreichen. Diese Motion bietet der Regierung die Möglichkeit, sich mit dem Thema staatliche Investments und Nachhaltigkeit (eingehend) zu befassen und die dies-bezüglichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und soweit als möglich zu verbessern. Zu erwähnen sei hier insbesondere die Einschätzung von Prof.Dr.iur. Regina Kiener und Dr.iur. Kaspar Noser betreffend (bundesrechtlicher) Vereinbarkeit staatlicher Einflussnahme auf die Vermögens-anlage von Vorsorgeeinrichtungen (vgl. Aktuelle Juristische Praxis, 2017, S. 327 ff.). Mit der Erar-beitung einer konkreten auf Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit ausgerichteten Investitions-strategie nimmt der Kanton seine Rolle als Impulsgeber für weitere Akteure wahr und sendet damit ebenfalls entsprechende Signale an die Bevölkerung aus.

 

Die Unterzeichner erachten es als wichtig, dass der Kanton St.Gallen seine Investitionsstrategien mit Blick auf deren Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit reflektiert, abbildet und entspre-chend optimiert. Der Kanton St.Gallen kann im Rahmen seiner Möglichkeiten eine wichtige Vor-reiterrolle einnehmen.


Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat für die oben genannten Zielsetzungen die nöti-gen und geeigneten Gesetzesanpassungen vorzulegen und die entsprechenden Verordnungsan-passungen aufzuzeigen. Falls sinnvoll, soll ein Klima-Gesetz geschaffen werden.»