Dienstag, 9. November 2021

Ja zur Pflegeinitiative, Ja zum Covid-Gesetz und Nein zur Justizinitiative

Über die drei Vorlagen, welche am 28. November 2021 zur Volksabstimmung stehen, herrschte unter den Grünliberalen Einigkeit. Sie folgten an ihrer Mitgliederversammlung vom 8. November 2021 den Empfehlungen der Mutterpartei.

Pflegeinitiative
Diskussion zu den eidgenössischen Vorlagen gab es einzig bei der Pflegeinitiative. Doch auch hier waren sich die Grünliberalen inhaltlich einig: Eine Minderheit befand lediglich, dass arbeitsrechtliche Regelungen nicht in die Verfassung gehörten und der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments schneller zur Erreichung der gewünschten Ziele führen würde. Schliesslich stimmte die überwiegende Mehrheit für die Initiative. Im Gegensatz zur Initiative versäumt es der Gegenvorschlag, die Grundproblematik anzugehen. Er sieht keine Massnahmen zur Erhöhung der Berufsverweildauer und der Sicherung der Pflegequalität vor.

 

Dank Covid-Gesetz Unterstützung für Kultur und Sport
Fast geschlossen steht die GLP auch hinter der aktuellen Version des Covid-19-Gesetzes. Auf die Unterstützung von Kultur- und Sportvereinen kann und darf nicht verzichtet werden und das Covid-Zertifikat ermöglicht wieder Veranstaltungen ohne weitere Einschränkungen wie die Maskentragpflicht oder Abstandsregeln. Dies gilt auch für die Mitgliederversammlung der GLP, für welche das Covid-Zertifikat erforderlich war. Die Grünliberalen sind der festen Überzeugung, dass das Gesetz nach wie vor notwendig ist als Grundlage für die Massnahmen im Zusammenhang der Pandemiebekämpfung. Sie sehen das Covid-Zertifikat als einen wichtigen Schlüssel für einen sicheren Ausstieg aus der Pandemie.

 

Kein Losentscheid bei Richterwahlen
Ein ebenfalls sehr deutliches Nein gab es zur Justizinitiative. Wie oft bei Initiativen mag der Grundgedanke nachvollziehbar sein: Das Los eröffnet allen Kandidierenden gleiche Chancen. Doch das Los garantiert keine ausgewogene Abbildung des Volks im Bundesgericht. Eine Parteizugehörigkeit kann als Richtschnur für die persönliche Sichtweise der Richterpersonen herangezogen werden.