Insbesondere werden Vereinfachung und Harmonisierung als Schritte in die richtige Richtung erachtet. Enttäuscht sind die Grünliberalen über die Zugeständnisse der Regierung bei der Mehrwertabgabe. Hier sieht die Vorlage gegenüber dem ersten Entwurf eine Reduktion der Mehrwertabgabe von 30% auf das gesetzliche Minimum von 20% vor. Die glp schlägt als innovative Kompromisslösung vor, eine Bandbreite von 20 bis 40% einzuführen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Höhe der Mehrwertabgabe die Kosten für raumplanerische Massnahmen (Entschädigungen für Auszonungen nicht benötigten Baulands) gedeckt werden. Wichtig ist zudem ein Umdenken im Umgang mit Parkplätzen für Neubauten. Der Entwurf der Regierung sieht den Neubau mit entsprechender Parkplatzbaupflicht noch immer als Regelfall vor und behan-delt parkplatzarme Bauten als Sonderfall mit Ersatzabgabe. Die glp fordert, dass insbesondere im städtischen Raum das parkplatzarme Bauen zum Regelfall wird oder zumindest als gleichberechtigte Variante gesetzlich verankert wird. Bei den kommunalen Richtplänen macht die glp Vorschläge, wie dieses Instrument besser und insbesondere behördenver-bindlich ausgestaltet werden kann. Dies würde den kommunalen Richtplan in seiner Bedeutung stärken und somit auch den Gemeinden mehr Einflussnahme gewähren. Weiter soll die Einsprachefrist für Baugesuche dem Bundesrecht angepasst und bei 30 Tagen festgelegt werden. Schliess-lich schlägt die glp Verbesserungen für das Genehmigungsverfahren von Baugesuchen vor, um Einsprachen zu vermin-dern.
Montag, 13. April 2015
Grünliberale fordern kostenorientierte Mehrwertabgabe und keine Parkplatzpflicht bei Neubauten
Die Grünliberalen haben heute ihre Stellungnahme zur zweiten Vernehmlassung des neuen Baugesetztes (PBG) einge-reicht. Die glp begrüsst grundsätzlich die Totalrevision und deren Umsetzung.