Freitag, 14. Juli 2017

Grünliberale gegen strafrechtliche Verfolgung von Gesichtsverhüllung

Die Grünliberalen wehren sich gegen die von der vorberatenden Kommission beantragten Einführung eines allgemeinen Verbots von Gesichtsverhüllung. Sie sind enttäuscht, dass sich die Mehrheit der Kommission dem von der SVP geschaffenen populistischen Druck gebeugt hat. Die Kriminalisierung der Gesichtsverhüllung von muslimischen Frauen löst kein Problem. Zudem ist sie rechtsstaatlich problematisch.

Populismus statt Integration
Die grünliberale Partei stellt sich klar gegen diese unverhältnismässige und kontraproduktive Regelung. Die neue Strafnorm dient einzig und allein dazu auf ein allgemeines Unbehagen gegenüber verhüllten Einzelperso-nen zu reagieren. Argumente, dass damit unterdrückten Frauen geholfen wird sind scheinheilig. Statt eine Inte-gration zu fördern werden betroffene Frauen aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Dies unterbindet alle Bemühungen eine bessere Integration zu erreichen. Dass hier Parteien ein diffuses Feindbild bedienen, statt differenzierte Massnahmen für eine echte Integration zu fördern, ist beschämend.

Rechtsstaatlich problematische Regelung
Das Vermummungsverbot wird seit 2008 strafrechtlich über das kantonale Übertretungsstrafgesetz durchge-setzt. Das Verbot bezweckt, das Gefahrenpotential einer Versammlung oder Demonstration möglichst klein zu halten. Es soll verhindern, dass jemand aus der Anonymität heraus, d.h. unter dem Schutz der Vermummung, unerkannt Straftaten begeht und sich damit leichter einer Strafverfolgung entziehen kann. Das Vermummungs-verbot dient also der Prävention und der Aufklärung von Straftaten.

Von der Verhüllung einer Frau geht weder ein öffentliches Sicherheitsrisiko aus noch ist es für die Strafverfol-gung notwendig. Hingegen werden mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung Grundrechte wie die Glaubens- und Gewissensfreiheit, Diskriminierungsverbot und die persönlichen Freiheiten verletzt. Die betroffenen Frauen werden kriminalisiert und gebüsst, obwohl deren vermeintliche Beschützer aus den Kreisen der SVP ja gerade vorgeben, diesen Frauen helfen zu wollen.

Vorschlag der Regierung ist massvoll und richtig
Die Grünliberalen lehnen deshalb den Vorschlag der vorberatenden Kommission ab und unterstützt die Version der Regierung. Die Regierung hat richtigerweise nur beantragt, dass die Gesichtsverhüllung nur zur Identifikation im Kontakt mit Behörden abgelegt werden muss.