Dienstag, 20. April 2021

Gegenvorschlag zur Tierleidinitiative

Mit dem nun beschlossenen Kompromiss soll das Stacheldrahtverbot zwar gelten, davon ausgenommen sind Rindviehweiden im Sömmerungsgebiet – vorausgesetzt, der Draht wird am Ende der Weidezeit abgelegt. Die Grünliberalen können dies akzeptieren.

22.20.10 IV. Nachtrag zum Gesetz über die Jagd, den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume (Jagdgesetz) [Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere»]

 

Im Kanton St.Gallen sollen künftig weniger Wildtiere durch Stacheldraht sterben. Der Kantonsrat hat einen Gegenvorschlag zur sogenannten «Tierleid-Initiative» gutgeheissen. Mit dem nun beschlossenen Kompromiss soll das Stacheldrahtverbot zwar gelten, davon ausgenommen sind Rindviehweiden im Sömmerungsgebiet – vorausgesetzt, der Draht wird am Ende der Weidezeit abgelegt.

 

Der grünliberale Kantonsrat Andreas Bisig betonte: "Das durch die Zivilisation verursachte Tierleid muss verhindert werden; das Schmerzempfinden der Tiere ist nicht geringer als jenes der Menschen." Auch wies er auf die Petition der Jungen Grünliberalen bezüglich Rehkitzrettung hin.

 

12.2.2021

Substanzielle Verbesserungen beim Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative nötig 

Leidtragende dieser weitgehenden Ausnahmen sind die Wildtiere. Kommt es nicht zu substanziellen Verbesserungen in der zweiten Lesung, werden die Grünliberalen einen Gegenvorschlag ablehnen. „Wer unnötiges Tierleid wirklich verhindern will, wird bei einer Volksabstimmung der Initiative den Vorzug geben,“ erklärt Kantonsrat Andreas Bisig und fügt an: „das dürfte die Mehrheit sein.“

 

17.2.2021

Die Grünliberalen haben sich in der Februarsession des Kantonsrats gegen einen Gegenvorschlag zur Tierleidinitiative ausgesprochen. Einen zahnlosen Gegenvorschlag auszuarbeiten ist reine Zeitverschwendung, wie nun die Anträge der vorberatenden Kommission zeigen. Leider haben sich die Sonderinteressen des Bauernverbandes in der Kommission durchgesetzt. Obwohl heutzutage praktisch keine neuen Stacheldrahtzäune mehr erstellt werden, will die vorberatende Kommission das Stacheldrahtverbot auf die Erstellung neuer Anlagen beschränken. Zudem soll das Verbot nur ausserhalb des Sömmerungsgebietes Gültigkeit haben, obwohl sich gerade im Sömmerungsgebiet viele Wildtiere aufhalten. Der Gegenvorschlag ist vollständig entkernt. Die GLP fordert CVP, FDP und SVP auf einen derart verwässerten Vorschlag abzulehnen und stattdessen dem ursprünglichen Regierungsentwurf zu folgen.