Montag, 2. September 2024

Mountainbikestrategie: Abwechslung bieten – Natur schützen

Die Grünliberalen Kanton St.Gallen teilen die Mountainbikestrategie weitgehend. Sie erkennt und evaluiert die Problemfelder aus verschieden Perspektiven von Wanderinnen und Mountainbikern sowie der Forst- und Jagdwirtschaft. Lobenswert ist, dass die Strategie neben Tourengänger:innen, die mit dem E-Bike auf Forstwegen zur nächsten Beiz fahren, auch die spielerischen, abenteuerlichen Aspekte des Mountainbikens anerkennen.

Es wurden eine saubere Bestandsaufnahme gemacht und entsprechende Ziele formuliert. Die Strategie zeigt aus Sicht der Mountainbiker in die gewünschte Richtung.


Damit die gewünschte Wirkung eintrifft, gilt es folgenden Punkten besonders Rechnung zu tragen.


Koexistenz
Erfreulich zu lesen ist, dass das bestehende Wanderwegnetz für Mountainbikerouten angewendet werden soll und dass nur punktuell eine Entflechtung von Wanderern und Mountainbikern angestrebt wird – gemäss dem Leitsatz: Koexistenz auf Wegen, ein Rücksichtsvolles Mit- und Nebeneinander von Wandernden und Bikern. Schliesslich kann dadurch auch zusätzlicher Landverbrauch vermieden werden.
Funktioniert Koexistenz auf einzelnen, stark beanspruchten Wegen nicht, ist eine Entflechtung jedoch zu prüfen.

 

Wegqualität
Aus Sicht der Mountainbikerinnen und Mountainbiker wird das geplante Mountainbike-Wegnetz nur befahren, wenn es attraktiv ist und die Qualitätsansprüche erfüllt. Dies bedeutet,  ein möglichst hoher Anteil an Singletrails und möglichst wenig befestigte Strassen. Das Prinzip der Lenkung und Kanalisierung funktioniert nur, wenn die Wegqualität stimmt. Sonst droht, wie aktuelle Tendenzen es zeigen, ein wildes Befahren von alternativen Wegen, was dem Schutz der Lebensräume von Flora und Fauna entgegensteht.


Wegklassierung
Generell soll auf allen Wegen bis dritter Klasse und Wanderwegen, mit Ausnahme weniger unvermeidbarer Fahrvebote, das Mountainbiken ausdrücklich erlaubt werden. Bis jetzt ist die Gesetzeslage unklar formuliert, wobei rechtlich dem Mountainbiker keine Konsequenzen ausgesprochen werden. Zukünftig soll die Rechtslage, welche Wege befahren werden dürfen und welche nicht, klar formuliert und kommuniziert werden. Nicht nur Mountainbiker kennen die aktuelle Regelung nicht genau, auch Grundeigentümern und andere Nutzenden ist diese nicht bekannt.       Begrüsst wird, dass sich so insbesondere das Wegnetz in Stadtnähe markant vergrössert. Bisher war gerade rund um Wil, Gossau, St.Gallen und Rorschach unklar, was befahren werden darf.


Unterhalt der Wege
Die Grundeigentümerschaft soll nicht oder nur minimal für den Unterhalt des Weges finanziell belastet werden. Diese Kosten sollen Gemeinden mit finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton leisten, wie diese auch für Wanderwege geregelt ist.


Sensibilisierung
Es ist zu begrüssen, dass im Rahmen der Überarbeitung der Mountainbike-Strategie auch Sensibilisierungsmassnahmen eingeleitet werden. Dabei soll die Kommunikation nicht nur auf Mountainbikende abzielen, sondern auch auf weitere Anspruchsgruppen ausgedehnt werden. Wander:innen, Hundehalter:innen, Pilzler:innen sowie Personen der Bereiche Forstwirtschaft, Jagd und Naturschutz sollen zielführend über das gewünschte Verhalten auf Wegen und deren Umfeld informiert und sensibilisiert werden.


Naturschutz
Dem Schutz von Fauna und Flora durch Mountainbiker, andere Outdoorsporttreibende und Leuten, die sich im Wald bewegen wie auch Hündeler, Wanderer, Skitourengängerinnen ist Rechnung zu tragen, besonders bei Verwendung von Kunstlicht, mit welchem Tiere aufgescheucht werden. Diesbezüglich sind Einschränkungen nicht vermeidbar.
Ähnlich beim Skisport sollten gut erkennbare Sperrgebiete definiert werden können. In diesem Sinn unterstützen wir die Ausarbeitung einer Positiv- und Negativplanung für Mountainbike-Nutzungen und den Schutz von sensiblen Gebieten, während andere Zonen, die mehr Maintainbikes ertragen können, ebenfalls gekennzeichnet werden können.