Donnerstag, 21. April 2022

Strassenbau: Auch der Kanton muss auf die Zeichen der Zeit reagieren

Auf den ersten Blick sind es der ÖV, der Velo- und der Fussverkehr, deretwegen der Kanton Anpassungen an seinen Strassen vornimmt. Doch noch immer werden Strassen nachfrageorientiert, primär auf den MIV ausgerichtet, gestaltet. Die Hauptkritik der Grünliberalen richtet sich gegen die zunehmende Versiegelung des Bodens und der zu geringen Begrünung.

​​ Am 21. April endete das Mitwirkungsverfahren von ca. 40 Strassenbauprojekten des Kantons. Bei der Durchsicht fällt auf, dass das kantonale Tiefbauamt durchaus punktuell neuste Erkenntnisse in die Projekte einfliessen lässt. So wird im Vergleich zu vor zehn Jahren vermehrt auf Stützmauern mit Natursteinverkleidung, Begrünung und nun auch den Verzicht auf die Benutzungspflicht von kombinierten Radwegen geachtet, doch die Zeichen der Zeit verlangen konsequentere Änderungen der bisherigen Strassenbaupraxis. Die Grünliberalen stossen beim Studium der Projekte auf immer die gleichen Mängel.

 

​Altstätten: FGS 439, Wuhrstrasse - O9.010.005.2403

 

​Antrag

1: Die Sanierung verändert den aktuellen Ausbau kaum. Wir wünschen uns eine Begrünung durch Bäume. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal». Eine Umgestaltung nach https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf#page=27 wäre das Idealziel. Die Breite der Rorschacherstrasse lässt dies nicht zu. Wir wären auch sehr zufrieden, wenn die Pflanzung von Bäumen möglich wäre, auch wenn dadurch punktuell Engstellen auf Fahrbahn und Trottoir entstehen würden. Dass dies auch bei wenig Platz möglich ist, zeigt das Beispiel Horn TG, Hauptstrasse, die soeben umgestaltet wurde.

2: Die Trottoirüberfahrten sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

 

​Begründung

1: Bäume helfen, den Hitzeinseleffekt entlang von Strassen zu senken. Zusammen mit Sträuchern und Niedriggewächs rund um den Stamm helfen sie, die Biodiversität zu steigern.

2: Randsteine lassen auch ohne harte Kanten versetzen.


 

​Au: FGS 244, Fussgängerinsel Erikaweg - O9.010.005.1705


​Antrag

Die Trottoirüberfahrt sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

 

​Begründung

Randsteine lassen auch ohne harte Kanten versetzen.


 

Degersheim: Korrektion Talholz bis Tal - B80.5.027.001


​Antrag

Von einer Benützungspflicht des Kombinierten Geh-Radwegs Tal ist abzusehen.

 

​Begründung

Für den Fussverkehr stellen Velos von 20 km/h und mehr eine Gefahr dar.


 

​Degersheim: Lärmsanierungsprojekt Degersheim, Abschnitte 80.1 und 80.2 - B80.7.080.001; Mitwirkung vom 11: April bis 11: Mai 2022


​Antrag

Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu senken, bzw. der Ausbau der Strasse ist so zu gestalten, dass langsamer gefahren wird, z.B. durch den Einbezug von mehr Grün und Bäumen. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal» Kapitel 4-M11, Strassenraumgestaltung (www.gruenesgallustal.ch)

 

​Begründung

Temporeduktionen sind eine wirksame und kosteneffiziente Massnahme zur Herabsetzung der Lärmbelastung. Sie können ohne aufwändige baulichen Massnahmen umgesetzt werden. Positiver Nebeneffekt: Der Verkehr wird verflüssigt und die Sicherheit erhöht. Sie ermöglichen die gestalterische Aufwertung von Strassenräumen, wovon auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer profitieren. Auch aus finanzpolitischer Sicht ist es sinnvoll, auf Temporeduktionen zu setzen.


 

​Gossau: Betriebs- und Gestaltungskonzept Bischofszellerstrasse, Arneggerbach bis Kreuzung Waldkircherstrasse - B87.5.009.217.200


​Antrag

1: Die Verlegung des Radstreifens vom Trottoir auf die Fahrbahn wird sehr begrüsst. Dies steigert die Aufenthaltsqualität im Dorf. Im Dorfkern geht nimmt die Fahrbahn jedoch sehr viel mehr Fläche ein wie bis anhin, was bedauerlich ist. Breite und die gegebene gerade Geometrie verleiten zusammen mit den Radstreifen auch weiterhin zu hohen Geschwindigkeiten. Arnegg bleibt zerschnitten. Dass es für Hauptstrassen mit hohen Verkehrszahlen auch anders geht, hat Horn TG bewiesen, wo trotz sehr hohem Radverkehr aufgrund des Bodenseeradwegs im Kern auf ca. 180m auf Radstreifen verzichtet wurde, um dafür eine Allee pflanzen zu können. Wir wünschen uns auch in Arnegg eine Begrünung durch Bäume. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal». Eine Umgestaltung nach https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf#page=27 wäre das Idealziel. Wir wären auch sehr zufrieden, wenn die Pflanzung von Bäumen möglich wäre, auch wenn dadurch punktuell Engstellen auf Fahrbahn und Trottoir entstehen würden.

2: Der Radweg ist auch im Eingangsbereich von Gossau her auf die Fahrbahn zu verlegen. Zumindest ist von einer Benützungspflicht abzusehen.

3: Randsteine sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.


​Begründung

1: Rechts und links der Hauptstrasse gehören zusammen, die Strasse darf nicht trennend wirken. Breitere Trottoirs und Bäume steigern die Aufenthaltsqualität. Bäume helfen zudem, den Hitzeinseleffekt entlang von Strassen zu senken. Zusammen mit Sträuchern und Niedriggewächs rund um den Stamm helfen sie, die Biodiversität zu steigern.

2: Zwischen Velofahrenden und Zu Zufussgehen kann der Geschwindigkeitsunterschied gross sein. Umso störender ist es, wenn ein Radweg durch den Wartebereich eine Bushaltestelle führt.
Siehe auch https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/langsamverkehr/velos_auf_trottoirs-entscheidungshilfedervelokonferenzschweiz200.pdf.download.pdf/velos_auf_trottoirs-entscheidungshilfedervelokonferenzschweiz200.pdf.

3: Randsteine lassen auch ohne harte Kanten versetzen.


 

​Gossau: Betriebs- und Gestaltungskonzept Bischofszellerstrasse, Dorfeingang bis Arneggerbach - B87.5.009.217.100

 

​Antrag

Die Verlegung des Radstreifens vom Trottoir auf die Fahrbahn wird sehr begrüsst. Um die Geschwindigkeit zu senken, wäre die Verkleinerung der Radien – der Einbau von Ecken – innerhalb der gegebenen Grundfläche dienlich. Die Fahrbahnhaltestellen werden begrüsst. Positiv sind auch die zusätzlichen Baumpflanzungen, es könnten jedoch wesentlich mehr sein, evtl. in Zusammenarbeit mit den Anstössern.

 

​Begründung

Ziel sollte es sein, die Geschwindigkeit innerorts ohne Signalisation senken zu können. So steigern sich die Aufenthaltsqualität und sie Sicherheit.


 

​Häggenschwil: Dorfstrasse – U03.1.103.180.31

 

​Antrag

Die Pläne lassen vermuten, bei der Strasse durch Häggenschwil handle es sich um eine stark befahrene Durchgangsstrasse. Die Verkehrszahlen liegen wohl eher bei einer durchschnittlichen Quartiererschliessungsstrasse. Wir empfehlen eine Standard mit Allee, kleinen Plätzen bei Kreuzungen, der Verzicht auf Trottoirs und Reduktion der Radien, wo es die Grundfläche zulässt, gemäss Grünes Gallustal: https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf#page=33:

Die Ausbildung der Bushaltestellen ist ok.

 

​Begründung

Der vorgesehene Ausbau entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen an eine Strasse, die neben der Erschliessung für alle Verkehrsarten auch dem Aufenthalt diesen soll.


 

Jonschwil: LV-Schwachstelle Brücke SBB, Schwarzenbach - O9.010.007.7602


​Antrag

Routinierte Velofahrende empfinden die unübersichtliche Zusatzschlaufe als Umweg. Von einer Benützungspflicht ist abzusehen.

Störend ist der Titel des Projekts: Auf den Begriff «Langsamverkehr» (LV) ist zu verzichten. Er suggeriert eine Einheit aus Fuss- und Veloverkehr, die es nicht gibt, und die von beiden Verkehrsarten nicht gewünscht wird.

 

​Begründung

Für den Fussverkehr stellen Velos von 20 km/h und mehr eine Gefahr dar. Velofahrende nutzen gerne ihren Mobilitätsvorteil und drosseln die Geschwindigkeit ungern. Für sie sollten grundsätzlich gleiche Tempi wie für Autofahrende erlaubt und möglich sein.


 

​Marbach: Strassenraumgestaltung Marbach, Auenwies bis Post - B23.2.001.069

 

​Antrag

1: Im Dorfkern nimmt die Fahrbahn sehr viel mehr Fläche ein, wie bis anhin, was bedauerlich ist. Breite und Geometrie verleiten zusammen mit den Radstreifen auch weiterhin zu hohen Geschwindigkeiten. Marbach bleibt zerschnitten. Dass es für Hauptstrassen mit hohen Verkehrszahlen auch anders geht, hat Horn TG bewiesen, wo trotz sehr hohem Radverkehr aufgrund des Bodenseeradwegs im Kern auf ca. 180m Länge auf Radstreifen verzichtet wurde, um dafür eine Allee pflanzen zu können. Wir wünschen uns auch in Marbach eine Begrünung durch Bäume. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal». Eine Umgestaltung nach https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf#page=27 wäre das Idealziel. Wir wären auch sehr zufrieden, wenn die Pflanzung von Bäumen möglich wäre, auch wenn dadurch punktuell Engstellen auf den Trottoirs entstehen würden.

2: Randsteine und Trottoirüberfahrten sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

3: Die Fahrbahnhaltestellen werden begrüsst.

 

​Begründung

1: Rechts und links der Hauptstrasse gehören zusammen, die Strasse darf nicht trennend wirken. Breitere Trottoirs und Bäume steigern die Aufenthaltsqualität. Bäume helfen zudem, den Hitzeinseleffekt entlang von Strassen zu senken. Zusammen mit Sträuchern und Niedriggewächs rund um den Stamm helfen sie, die Biodiversität zu steigern.

2: Randsteine lassen auch ohne harte Kanten versetzen.

3: Die Vorteile von Fahrbahnhaltestellen sind hinlänglich bekannt.


 

​Mels: Lärmsanierungsprojekt Mels, Abschnitt 38.1 - B38.7.038.002

 

​Antrag

Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h zu senken, bzw. der Ausbau der Strasse ist so zu gestalten, dass langsamer gefahren wird, z.B. durch mehr Begrünung. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal» Kapitel 4-M11, Strassenraumgestaltung (www.gruenesgallustal.ch)

 

​Begründung

Temporeduktionen sind eine wirksame und kosteneffiziente Massnahme zur Herabsetzung der Lärmbelastung. Sie können ohne aufwändige baulichen Massnahmen umgesetzt werden. Positiver Nebeneffekt: Der Verkehr wird verflüssigt und die Sicherheit erhöht. Sie ermöglichen die gestalterische Aufwertung von Strassenräumen, wovon auch Hauseigentümerinnen und -eigentümer profitieren. Auch aus finanzpolitischer Sicht ist es sinnvoll, auf Temporeduktionen zu setzen.


 

​Mels: Strassenraumgestaltung Wangserstrasse - B38.2.073.010

 

​Antrag

1: Im Dorfkern nimmt die Fahrbahn sehr viel Fläche ein, was bedauerlich ist. Breite und Geometrie verleiten zu hohen Geschwindigkeiten. Wir wünschen uns eine Begrünung durch Bäume, wo es der Platz auch nur minimal erlaubt. Kurze Engnisse sind dabei in Kauf zu nehmen. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal». Eine Umgestaltung nach https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf#page=27 wäre das Idealziel.

2: Dass für den kombinierten Rad-Gehweg gilt keine Benützungspflicht gilt, ist zu begrüssen. Besser wäre der gänzliche Verzicht auf solche kombinierten Wege, denn durch den Verlust an Breite auf der MIV-Fahrbahn werden routinierte Velofahrende, welche sich im Mix mit Fussverkehr nicht wohl fühlen, für den MIV zu Hindernissen.

3: Randsteine und Trottoirüberfahrten sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen. Besser wäre, auf solche auf Radwegen zu verzichten.


​Begründung

1: Rechts und links der Hauptstrasse gehören zusammen, die Strasse darf nicht trennend wirken. Breitere Trottoirs und Bäume steigern die Aufenthaltsqualität. Bäume helfen zudem, den Hitzeinseleffekt entlang von Strassen zu senken. Zusammen mit Sträuchern und Niedriggewächs rund um den Stamm helfen sie, die Biodiversität zu steigern.

2: Zwischen Velofahrenden und Zu Zufussgehen kann der Geschwindigkeitsunterschied gross sein. Velofahrende mit 25 und mehr km/h fühlen sich teilweise auf der Fahrbahn des MIV wohler, weil hier mit weniger Hindernissen in Form von Fuss- und Reitverkehr, Hofeinfahrten (man kann sich auf das Vortrittsrecht nicht verlassen) und Belagsrampen zu rechnen ist. Die Fahrt auf der MIV-Fahrbahn kann entspannter sein. Gleichermassen fühlen sich Fussgänger:innen von Velofahrenden gestört.
Die rechtwinklige Rückfahrt am Ende des kombinierten Wegees auf die rechte Seite der MIV-Fahrbahn zwingt zum Halt, was für routinierte velofahrende besonders störend ist.

3: Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen. Links abbiegen ist auf kombinierten Rad-Gehwegen nicht überall möglich, da Grünstreifen oder hohe Bordsteine im Weg sind.


 

​Muolen: Risershus, Verbesserung der Querungsstelle für den Langsamverkehr - B04.1.025.010

 

​Antrag

1: Für den kombinierten Rad-Gehweg gilt keine Benützungspflicht

2: Das direkte Linksabbiegen muss auch für Benützende des kombinierten Rad-Gehwegs möglich sein, indem sie diesen vor der Kreuzung verlassen und entsprechend auf der MIV-Fahrbahn einspuren können.

 

​Begründung

1: Zwischen Velofahrenden und Zu Zufussgehen kann der Geschwindigkeitsunterschied gross sein. Velofahrende mit 25 und mehr km/h fühlen sich teilweise auf der Fahrbahn des MIV wohler, weil hier mit weniger Hindernissen in Form von Fuss- und Reitverkehr, Hofeinfahrten (man kann sich auf das Vortrittsrecht nicht verlassen) und Belagsrampen zu rechnen ist. Die Fahrt auf der MIV-Fahrbahn kann entspannter sein. Gleichermassen fühlen sich Fussgänger:innen von Velofahrenden gestört.

2: Die Benützung der indirekten Linksabiegemöglichkeit via Schutzinsel ist für routinierte Velofahrende ein unnötiges Hindernis.


 

Oberuzwil: Sanierung Bahnhofstrasse - B77.5.038.026


​Antrag

1: Die Sanierung verändert den aktuellen Ausbau kaum. Wir wünschen uns eine Begrünung durch Bäume. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal». Eine Umgestaltung nach https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf#page=27 wäre das Idealziel. Die Breite der Bahnhofstrasse lässt dies nicht zu. Wir wären auch sehr zufrieden, wenn die Pflanzung von Bäumen möglich wäre, auch wenn dadurch punktuell Engstellen auf Fahrbahn und Trottoir entstehen würden. Dass dies auch bei wenig Platz möglich ist, zeigt das Beispiel Horn TG, Hauptstrasse, die soeben umgestaltet wurde.

2: Die Trottoirüberfahrten sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

 

​Begründung

1: Bäume helfen, den Hitzeinseleffekt entlang von Strassen zu senken. Zusammen mit Sträuchern und Niedriggewächs rund um den Stamm helfen sie, die Biodiversität zu steigern und den Feinstaub zu binden.

2: Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen.


 

​Rheineck: LV-Massnahmen Rorschacherstrasse - O9.010.007.1501

 

​Antrag

Die Grünliberalen begrüssen, dass der Radstreifen wieder auf die Fahrbahn gelegt wird. Dies vermeidet Konflikte mit dem Fussverkehr und erhöht die Flexibilität beim Abbiegen. Störend ist der Titel des Projekts: Auf den Begriff «Langsamverkehr» (LV) ist zu verzichten. Er suggeriert eine Einheit aus Fuss- und Veloverkehr, die es nicht gibt, und die von beiden Verkehrsarten nicht gewünscht wird.

1: Der Radstreifen Richtung Rheineck ist auch auf dem östlichen Abschnitt auf der Fahrbahn zu führen.

2: Der Verzicht auf Fahrbahnhaltestellen verwundert.

3: Die Trottoirüberfahrten sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

4.: Die Baumfällungen werden bedauert Zusammen mit der Gemeinde und den Anstössern sollte für Ersatz gesorgt werden.

 

​Begründung

1: Zwischen Velofahrenden und Zu Zufussgehen kann der Geschwindigkeitsunterschied gross sein. Velofahrende mit 25 und mehr km/h fühlen sich teilweise auf der Fahrbahn des MIV wohler, weil hier mit weniger Hindernissen in Form von Fuss- und Reitverkehr, Hofeinfahrten (man kann sich auf das Vortrittsrecht nicht verlassen) und Belagsrampen zu rechnen ist. Die Fahrt auf der MIV-Fahrbahn kann entspannter sein. Gleichermassen fühlen sich Fussgänger:innen von Velofahrenden gestört.

2: Buchten benötigen wesentlich mehr Platz.

4: Begrünung sollte Teil des Strassenraums sein. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal» Kapitel 4-M11, Strassenraumgestaltung (www.gruenesgallustal.ch)


 

​Rorschacherberg: Betriebs- und Gestaltungskonzept Thalerstrasse - B12.1.063.007


​Antrag

Wir freuen uns über die vorgesehenen Baumpflanzungen. Es wäre aber noch mehr möglich. So wäre beim Projekt Wilenstrasse nach der Bushaltestelle Richtung Osten Platz für einen zusätzlichen Baum, auch wenn dieser das Trottoir punktuell schmälert.

 

​Begründung

Begrünung sollte Teil des Strassenraums sein. Wir verweisen auf die Studie Studie «Grünes Gallustal», Kapitel 4-M11, Strassenraumgestaltung (www.gruenesgallustal.ch)


 

​Sevelen: FGS 565, Veltur - O9.010.005.3203


​Antrag

1: Die Trottoirüberfahrten sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

2: Wir wünschen uns die Pflanzung von Bäumen, auch wenn dadurch punktuell Engstellen auf Fahrbahn und Trottoir entstehen würden. Dass dies auch bei wenig Platz möglich ist, zeigt das Beispiel Horn TG, Hauptstrasse, die soeben umgestaltet wurde.

 

​Begründung

1: Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen.

2: Begrünung sollte Teil des Strassenraums sein. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal» Kapitel 4-M11, Strassenraumgestaltung (www.gruenesgallustal.ch)


 

​Sevelen: FGS 736, Arin-Stübli - O9.010.005.3202

 

​Antrag

Auf der Grünfläche wäre Platz für eine Baumpflanzung. Dass dies in beengtem Raum möglich ist, beweist die kürzliche Fertigstellung der Umgestaltung der Hauptstrasse durch Horn TG.

 

​Begründung

Begrünung sollte Teil des Strassenraums sein. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal» Kapitel 4-M11, Strassenraumgestaltung (www.gruenesgallustal.ch)


 

​St.Gallen: FGS 345, Heiligkreuzstrasse - O9.010.005.0102


Klar nein, belassen, wie es ist. Der Aufwand ist in Verhältnis zum Nutzen zu gross. Eine Tempo-30-Signalisation würde wesentlich weniger kosten und den Zweck auch erfüllen. Seit der Planung der kürzlich ausgeführten Strassensanierung haben sich die Bedingungen zum Bau von Fussgängerinseln nicht geändert.
 

​Antrag

Auf eine bauliche Schutzinsel ist zu verzichten. Eine aufgemalte Insel erfüllt ihren Zweck auch. Die Sicherheit lässt sich zudem durch eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 erhöhen.

 

​Begründung

Die Strasse wurde erst kürzlich aufwendig saniert. Dazu gehörten auch aufwendige Grundstückabschlüsse. Die zusätzliche Strassenfläche steht in keinem Verhältnis zum Nutzen, wenn die Ziele auch einfacher zu erreichen sind. Auf Landerwerb kann verzichtet werden.

Als Nebeneffekt verringert die Temporeduktion auch den Lärmpegel in diesem dichten Wohngebiet und hilft so, den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für Lärmbelastung durch eine kostengünstige Massnahme an der Quelle einzuhalten.


 

​St.Gallen: Busspur Botanischer Garten - Lindenstrasse - B01.1.001.116

 

Auch hier werden Elemente, die erst kürzlich erstellt wurden, wieder rückgebaut. Das Problem ist anerkannt. Die Busse stecken im verkehr fest. Doch lässt sich das nicht mit einer Fahrbahnhaltestelle beim Naturmuseum lösen? Evtl. mit einer zusätzlichen Pförtner-LSA? Der lange «Multifunktionsmittelstreifen» zeigt einmal mehr die Überbreite von Strassen an. Diese Fläche könnte auch grün und mit Bäumen bepflanzt sein. Die Gesamtstrassenbreite könnte in diesem Bereich sicher um 1/3 reduziert werden.


​Antrag

1: Die Gesamtbreite der Strasse im Bereich Bushaltestelle Naturmuseum ist zu überprüfen. Wir verweisen auf die Studie Grünes Gallustal, worin zugunsten von mehr Begrünung weniger Breite vorgeschlagen wird: https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf#page=27

2: Der Handlungsbedarf zur Vermeidung von ÖV im Stau ist anerkannt. Die Erstellung eine Busspur kann eine Lösung sein. Wurde die Einrichtung einer Busbevorzugung bei der Haltestelle Naturmuseum geprüft?

3: Randsteine sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

4: Velofahrenden ist die Verkehrsbeziehung Lindenstrasse – Roschacher Strasse Richtung Osten in irgendeiner Form anzubieten.

5: Auf den Fussgängerübergang Rorschacher Strasse, Höhe Lindenstrasse (Ost) ist nicht zu verzichten.

6: Fussgängerübergang Rorschacher Strasse, Höhe Lindenstrasse (Ost) : Auf eine LSA ist zu verzichten.

7: Stützmauer zur Kirche: Die Entfernung der Natursteinmauer wird bedauert. Um den Lärmgrenzwert einzuhalten, wäre auch die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h eine Möglichkeit.

 

​Begründung

1: Zusammen mit dem Vorplatz des Naturmuseums ergibt sich eine grosse, asphaltierte bzw. betonierte Fläche. Begrünung würde in Hitzetagen die Temperatur senken und gleichzeitig das Strassenbild aufwerten.

2: Der Schutz der südliche Baumhecke wird gewürdigt. Der „Ersatz“ der naturnaher Stützmauer durch eine Betonwand nördlich wird hingegen bedauert. Das Ensemble aus Kirche, Böschung und naturnaher Stützmauer ist zu erhalten. Die Strassenbreite soll minimal gehalten werden.

3: Randsteine lassen auch ohne harte Kanten versetzen.

4: Den von Velofahrenden nachgefragten Verkehrsbeziehung wird nicht Rechnung getragen.

5: Das Fehlen dieser Strassenquerungsmöglichkeit verlängert den oft begangenen Weg Kirche – Brogerhaldenweg um 40m.

6: Eine LSA-Steuerung bringt für alle beteiligten zusätzliche Wartezeiten.

7: Die Natursteinmauer trägt zur Biodiversität bei. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal» (www.gruenesgallustal.ch). Temporeduktionen sind eine wirksame und kosteneffiziente Massnahme zur Herabsetzung der Lärmbelastung. Sie können ohne aufwändige baulichen Massnahmen umgesetzt werden. Positiver Nebeneffekt: Der Verkehr wird verflüssigt und die Sicherheit erhöht.


 

St.Gallen: FGS 204, Einlenker Linsebühlstrasse - O9.010.005.0109


Positiv: Auf die Insel wird verzichtet, was das Abbiegen für Velos im fliessenden Verkehr erleichtert. (Für jene, die das nicht können, gibt es Fussgängerstreifen). Die Strassenfläche wird reduziert. Enttäuschend ist, dass die so gewonnene Fläche nicht begrünt wird oder mit Bäumen bepflanzt wird. Sie soll nicht einmal unversiegelt ausgeführt werden. Von der Trottoirüberfahrt wird eine möglichst unruppige Ausführung erwartet. Velos haben in der Regel keine Federung.


​Antrag

1: Die gewonnen Freiflächen sind zu begrünen und mit Baumpflanzungen zu versehen. Parkplätze sind unversiegelt auszuführen.

2: Falls dereinst eine Insel erstellt werden sollte, wird die aufgemalte Variante bevorzugt.

3: Trottoirüberfahrten sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.


​Begründung

1: Wir verweise auf die Studie „Grünes Gallustal“ (https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf)

2: Die Linsebühlstrasse wird von zahlreichen Velofahrenden genutzt. Routinierte Velofahrende bevorzugen das direkte Linksabbiegen. Die Ort der Querung der MIV-Spur in Fahrtrichtung ist bei einer aufgemalten oder keiner Insel flexibel, was ein Anhalten unnötig machen könnte. Bei einer Insel ist ein Abbiegebereich definiert, was zu Stopps zum Abwarten einer Gegenverkehrslücke nötig. Schlechtes Beispiel: Oberstrasse–Güterbahnhofstrasse.

3: Randsteine lassen auch ohne harte Kanten versetzen. Von der Trottoirüberfahrt wird eine möglichst unruppige Ausführung erwartet. Velos haben in der Regel keine Federung.

Sollte der Veloverkehr stark zunehmen, könnten solche Entflechtungslösungen an ihre Kapazitätsgrenzen stossen.


 

​St.Gallen: Ausbau Knoten Martinsbrugg-Schachen, Bereich Schuppisstrasse - Unterschachen - B01.1.006.012.100

 

Ist grundsätzlich nachvollziehbar. Doch warum orientiert sich die Breite der langen Mittelinsel nicht an den nötigen beidseitigen Fahrbahnbreiten? Das könnte Grünfläche sein und Platz für Bäume. Auch könnte sie zugunsten einer schmaleren Gesamtbreite der Strasse gestrichen werden.

Der Umbau des Knotens Martinsbruggstrasse – Schönbühlstrasse ist leider nicht Teil dieses Projekts. Beanstandungen können daher leider nicht platziert werden.

 

​Antrag

1: Die Errichtung eine Busbevorzugung bzw. Pförtneranlage bei der Spühlstrasse wird begrüsst, auch die Fahrbahnhaltestellen. Auch der Radstreifen auf der Fahrbahn wird begrüsst. Abwärts ist keiner nötig.
Störend ist die Überbreite und die Ausserortsgeometrie mit grossen Radien zwischen den Knoten Spühlstrasse und Schuppisstrasse. Die Gesamtbreite im Bereich der Fahrbahnhaltestelle Schuppisstrasse könnte bis kurz vor den Knoten Schuppisstrasse geführt werden. Die Fahrbahn Richtung Heiden könnte nach der Haltestelle auf die Breiter jener Richtung Zentrum reduziert werden.

2: Die Mittelinsel ist zu begrünen und Bäume sind zu pflanzen.


​Begründung

1: Das Strassenbild wird gerader, der Landverschleiss und die unversiegelte Fläche geringer.

2: Wir verweise auf die Studie „Grünes Gallustal“ (https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf)


 

​St.Gallen: Rorschacher Strasse Ost, Busspur und Radstreifen - B01.1.001.118

 

Auch werden nicht mehr benötigte Verkehrsflächen einfach auf Trottoirniveau asphaltiert anstatt begrünt. Randabschlüsse werden wegen minimaler Geometrieänderungen neu gesetzt, ist das nicht teurer Perfektionismus? Muss die Insel auf der Zilstrasse tatsächlich nochmals neu gesetzt werden? Die indirekten Linksabbieger für Velos sind nett, sie müssen aber fakultativ bleiben. Selbiges gilt für Radwege im Mix mit Fussverkehr. Auffällig sind die Kurvenradien, welche Velofahrende imstande sein müssen, zu bewältigen. Bei 90° Ecken muss das Rad gehoben und gedreht werden. Generell ist zu hoffen, dass sich der Veloverkehr nicht zunimmt – die nicht vorhandenen Stauräume (Linksabbieger oder auf der Insel) erdulden dies nämlich nicht. Die neuen Mittelinseln sind unversiegelt auszuführen. Die aktuelle Rennpistenästhetik mit aufgemalter Sperrfläche ist unangebracht. Sperrflächen suggerieren ohnehin Rennpistencurbs.


​Antrag

1: Nicht Teil des Projekt aber im Plan ersichtlich: Der Radstreifen stadtauswärts wird nicht auf das Trottoir verlegt. Dies wird begrüsst. Auch nicht Teil des Projekts, aber im Plan ersichtlich: Der Veloweg Schönbühlstrasse scheint kombiniert mit Fussverkehr zu sein. Dies wird weder von Velofahrenden noch vom Fussverkehr geschätzt.

2: Auf eine Verbreiterung von Fahrspuren und Radstreifen gegenüber den Minimalanforderungen ist zu verzichten.

3: Randsteine sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

4: Inseln sind zu begrünen. Sofern es die Sichtbereiche zulassen, sind auf Freiflächen Bäume und Stauden zu pflanzen.

5: Der direkte Rechtsabbiegebypass Rorschacher Strasse – Schönbühlstrasse ist rückzubauen und zu begrünen.

6: Ausserhalb des Projektperimeters: Für den kombinierten Rad-Gehweg gilt keine Benützungspflicht.


​Begründung

1: Verbreiterungen suggerieren mehr Sicherheit und verführen zu einer schnelleren Fahrweise. Die versiegelte Fläche ist nicht ohne Grund zu vergrössern. Zudem stehe diese Verbreiterungen in einem schlechten Kosten-Nutzeinverhältnis (neue Randabschlüsse, Mastenverschiebungen)

2: Wir verweise auf die Studie „Grünes Gallustal“ (https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf)

3: Randsteine lassen auch ohne harte Kanten versetzen. Von der Trottoirüberfahrt wird eine möglichst unruppige Ausführung erwartet. Velos haben in der Regel keine Federung.

4: Wir verweise auf die Studie „Grünes Gallustal“ (https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf)

5: Eine unnötige Versiegelung. Eine künftige Benützung ist nicht absehbar.

6: Routinierte Velofahrende bevorzugen die aktuelle Lösung, welche sich, trotz Wegfalls der LSA bei den Autobahnknoten, schneller passieren lässt. Die Ausbildung der Knoten Zil und Martinsbruggstrasse ist unbefriedigend und kommt einem Hindernisparcours gleich. Auf der kleinen Insel massieren sich allerlei Verkehrsarten und Ziele. Konflikte sind vorprogrammiert. Zwischen Velofahrenden und Zu Zufussgehen kann der Geschwindigkeitsunterschied gross sein. Velofahrende mit 25 und mehr km/h fühlen sich teilweise auf der Fahrbahn des MIV wohler, weil hier mit weniger Hindernissen in Form von Fussverkehr, Hofeinfahrten (man kann sich auf das Vortrittsrecht nicht verlassen) und Belagsrampen zu rechnen ist. Gleichermassen fühlen sich Fussgänger:innen von Velofahrenden gestört.


 

​Thal: Bushaltestellen Arena-Kreisel - B14.1.001.444

 

​Antrag

1: Velowege sind nicht durch Wartebereiche von Bushaltestellen zu führen. Gegenverkehr bringt zusätzliche Unsicherheit mit sich. Das Verlassen des Kombi-Rad-Gehwegs sollte bereits vor der Haltestelle möglich sein. Im Minimum ist von einer Benützungspflicht abzusehen.

2: Randsteine sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen. Besser wäre, auf solche auf Radwegen zu verzichten.

 

​Begründung

1: Zwischen Velofahrenden und zu Fuss gehenden kann der Geschwindigkeitsunterschied gross sein. Umso störender ist es, wenn ein Radweg durch den Wartebereich eine Bushaltestelle führt.
Einem entspannten Velofahren steht das zweimalige Überqueren einer Hauptstrasse innerhalb von 700m entgegen.

2: Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen.


 

​Thal: FGS 60, Hafen - O9.010.005.1405


​Antrag

1: Die Pflanzung von Bäumen bzw. die Begrünung von Nebenflächen, z.B. des Vorplatzes mit den Pollern, ist zu prüfen.

2: Die Trottoirüberfahrt ist so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellt.

 

​Begründung

1: Begrünung sollte Teil des Strassenraums sein. Wir verweisen auf die Studie «Grünes Gallustal» Kapitel 4-M11, Strassenraumgestaltung (www.gruenesgallustal.ch)

2: Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen.


 

​Uznach: Brücke Aabach - B50.3.017.353; Mitwirkung vom 11: April bis 11: Mai 2022


​Antrag

Die Brücke sollte mehr akzentuiert, also als solche erkennbar sein – aus gestalterischen Gründen.

 

​Begründung

Eine Brücke könnte ein Ort sein, um die Bahnwirkung einer Strasse zu brechen, ohne effektiv eine Schikane darstellen zu müssen, z.B. durch einen anderen Belag oder dadurch, dass die Ränder rechtwinklig zum Brückenlager ausgeführt werden. Der Verzicht auf die Ausrundung könnte sich eventuell günstiger auf die Kosten auswirken. Dass auf der Brückenfläche die Fahrbahn trotzdem die Kurve des Strassenverlaufs aufnimmt, spricht dieser Idee nicht entgegen.


 

​Uzwil: FGS 1348, Bühler - O9.010.005.7801


​Antrag

Die Trottoirüberfahrt ist so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellt.

 

​Begründung

Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen.


 

​Vilters-Wangs: Geh- und Radweg Elcotherm bis Kreisel Baltschana - B35.2.074.011

 

​Antrag

1: Dass für den kombinierten Rad-Gehweg keine Benützungspflicht gilt, ist zu begrüssen. Besser wäre der gänzliche Verzicht auf solche kombinierten Wege, denn durch den Verlust an Breite auf der MIV-Fahrbahn werden routinierte Velofahrende, welche sich im Mix mit Fussverkehr nicht wohl fühlen, für den MIV zu Hindernissen.

2: Randsteine sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen. Besser wäre, auf solche auf Radwegen zu verzichten.


​Begründung

1: Zwischen Velofahrenden und zu Fuss gehenden kann der Geschwindigkeitsunterschied gross sein. Velofahrende mit 25 und mehr km/h fühlen sich teilweise auf der Fahrbahn des MIV wohler, weil hier mit weniger Hindernissen in Form von Fuss- und Reitverkehr, Hofeinfahrten (man kann sich auf das Vortrittsrecht nicht verlassen) und Belagsrampen zu rechnen ist. Die Fahrt auf der MIV-Fahrbahn kann entspannter sein. Gleichermassen fühlen sich Fussgänger:innen von Velofahrenden gestört. Zudem erschweren sie das Linksabbiegen auf offener Strecke, weil Grünstreifen oder Bordsteine im Weg sind.

Die Velowegführung beim Kreisel Baltschana gleicht einem Hindernisparcours. Routinierte Velofahrende sind dankbar, auf der MIV-Fahrbahn fahren zu dürfen.

2: Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen.


 

​Wartau: BehiG, Haltestelle Oberstufenzentrum (Trübbach) - O9.010.008.3301

 

​Antrag

1: Die Trottoirüberfahrten sind so auszubilden, dass sie für Velofahrende keine Sturzgefahr darstellen.

2: Die beiden Bäume auf dem Mittelstreifen werden begrüsst. Die überbreite Strassenausbildungen zusammen mit den Trottoirs würde jedoch noch mehr Platz für Bäume bieten. Wir verweisen auf die Studie Grünes Gallustal: https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf

 

​Begründung

1: Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen.

2: Bäume helfen, den Hitzeinseleffekt entlang von Strassen zu senken. Zusammen mit Sträuchern und Niedriggewächs rund um den Stamm helfen sie, die Biodiversität zu steigern und den Feinstaub zu binden.


 

​Wartau: FGS 575, Herrmann - O9.010.005.3301


​Antrag

1: Der Bau einer Fahrbahnhaltestelle wird begrüsst.

2: Die beiden Bäume auf dem Mittelstreifen werden begrüsst. Der Mittelstreifen würde Platz weitere Bäume bieten. Wir verweisen auf die Studie Grünes Gallustal: https://www.wwfost.ch/fileadmin/user_upload_section_ost/Dokumente/01_Service-Sektionen/40_Gruenes_Gallustal/Buchkapitel/4_M11_Strassenraeume.pdf

 

​Begründung

1: Die Vorteile von Fahrbahnhaltestellen sind hinlänglich bekannt.

2: Bäume helfen, den Hitzeinseleffekt entlang von Strassen zu senken. Zusammen mit Sträuchern und Niedriggewächs rund um den Stamm helfen sie, die Biodiversität zu steigern.


 

​Wartau: LV-Massnahmen Hauptstrasse, Prapafierstrasse - O9.010.007.3301


​Antrag

Die Situation lädt ein zu einer Platzgestaltung, evtl. unter Einbezug der Anstösser. Die Ausbildung als Platz mit akzentuiertem Belag, kann z.B. auch nur eine andere Färbung sein, und mit einer markierten Durchfahrt wird gegenüber einer Strasse mit Restflächen darum herum bevorzugt.
Die Insel mit der Platzlinde wird begrüsst

 

​Begründung

Würde zu einer Verkehrsberuhigung beitragen und die Aufenthaltsqualität erhöhen.


 

​Zuzwil: BehiG, Haltestelle Züberwangen St.Gallerstrasse - O9.010.008.8301

 

​Antrag

1: Dass der Radweg hinter der Wartezone der Bushaltestelle durchführt, wird begrüsst. Konflikte können so vermieden werden.

2: Auf eine Benützungspflicht sollte trotzdem verzichtet werden.

 

​Begründung

1: Zwischen Velofahrenden und zu Fuss gehenden kann der Geschwindigkeitsunterschied gross sein.

2: Randsteine lassen sich auch ohne harte Kanten versetzen.

 


 

Nachtrag Dezember 2022

 

Mels: Lärmsanierungsprojekt Mels, Abschnitt 38.2 - B38.7.038.003; Mitwirkung vom 21. November bis 21. Dezember 2022

https://www.sg.ch/bauen/tiefbau/mitwirkung-kantonsstrassenprojekte/mitwirkungsverfahren--laufende-kantonsstrassenprojekte/mels--laermsanierungsprojekt-mels--abschnitt-38-2---b38-7-038-00.html


Antrag

Die Problematik, Erklärung und Begründung der vorgeschlagenen Massnahmen werden ausführlich und nachvollziehbar dargelegt.

Lärmbekämpfung an der Quelle ist richtig. Wir halten die abschnittsweise verschiedenen Tempolitmits für vernünftig.

Zeitnah oder zumindest bei der nächsten Sanierung ist die Strassenraumgestaltung der erlaubten Höchstgeschwindidgkeit anzpassen. Entsiegelung, Begrünung und Baumalleen mildern den Hitzeinseleffekt, steigern die Aufenthaltsqualität in dichten Siedlungsräumen und tragen zur Wertsteigerung betroffener Liegenschaften bei. Überbreiten und unnötig versiegelte Flächen, insbesondere durchgehende «Mehrzweck-Mittelstreifen», sind in Tieftempoabschnitten zu vermeiden. Auf Radstreifen kann verzichtet werden, ausser sie dienen in staugefährdeten Bereichen Velofahrenden der Ausnützung ihres Mobilitätsvorteils, um an den MIV-Kolonnen rechts vorbeifahren zu können.


Begründung:

Kontrollen sind das richtige Werkzeug zur Durchsetzung von Geschwindigkeitslimiten. Besser aber noch ist es, den Ausbau der Strasse bezüglich Breite, Gestaltung und Geometrie der erlaubten Höchstgeschwindigkeit anzupassen. Überbreiten und eine auf hohe Tempi ausgelegte Geometrie verleiten zusammen mit den Radstreifen zu hohen Geschwindigkeiten. Die Dorfkerne bleiben zerschnitten. Dass ein Rückbau auch bei Hauptstrassen mit hohen Verkehrszahlen möglich ist, hat Horn TG bewiesen, wo trotz sehr hohem Radverkehr (Bodenseeradweg) im Kern auf ca. 180m auf Radstreifen verzichtet wurde, um dafür die Pflanzung einer Allee zu ermöglichen.

 

 

​Sargans/Mels: Fuss- und Veloverkehr Ragazerstrasse (Grossfeldstrasse – Vilterserstrasse) - B34.2.116.001; Mitwirkung vom 21. November bis 21. Dezember 2022

https://www.sg.ch/bauen/tiefbau/mitwirkung-kantonsstrassenprojekte/mitwirkungsverfahren--laufende-kantonsstrassenprojekte/sargans-mels--fuss--und-veloverkehr-ragazerstrasse--grossfeldstr.html


​Antrag

1: Auf eine Strassenverbreiterung für den Bau der Fussgängerschutzinsel beim Alten Bahnhofweg könnte verzichtet werden. Der Radstreifen kann dazu mit der MIV-Spur vereinigt werden.

2: Auf eine Benützungspflicht der Linksabbiegeeinrichtung bei km 545 für Velofahrende ist zu verzichten.

 

​Begründung

1: Dies spart Kosten. Ausgeführte Beispiele in Horn TG zeigen, dass dies auch mit höherem DTV als 3700 funktioniert. Dadurch, dass der MIV nach rechts auf die Spur des unterbrochenen Radstreifens wechseln muss, verringert sich die Gefahr, dass Velofahrende ausgebremst werden.

2: Faktisch zwingt dieser Linksabbieger zu einer Bremsung der Fahrt, selbst wenn kein Gegenverkehr kommt. Zudem ist Distanz der Spur ist für das Abpassen einer Lücke im Gegenverkehr zu kurz, so dass routinierte Velofahrende die Weiterfahrt auf der MIV-Spur bevorzugen. Allgemein ist die Fahrt auf der gemischten Strasse entspannter, da weniger Gefahr durch einmündenden Verkehr (auf das Vortrittsrecht kann man sich nicht verlassen) und keine Hindernisse in Form von Fussverkehr die Fahrt behindern.