Die Motion zum Lotteriefonds der rechtsbürgerlichen Mehrheit irritiert. Zwar anerkennt auch die GLP, dass der Topf des Lotteriefonds aktuell gut gefüllt ist und die Kriterien für die Vergabe von Geldern einer Überarbeitung bedürfen. Die nun vorgeschlagene Stossrichtung geht jedoch klar zu weit.
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Mit dem von den Motionären vorgesehenen Kahlschlag bei Kultur und Sozialem sowie der Zweckentfremdung des Lotteriefonds für wirtschaftliche Entwicklung und grosse kantonale Vorhaben wird der Ursprungsgedanke der Gemeinnützigkeit ausgehöhlt. Der Lotteriefonds ist kein Ersatzhaushalt für ordentliche Staatsaufgaben, sondern soll gemeinnützige Projekte ermöglichen und stärken.
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Gegenvorschlag der Regierung deutlich besser
Die vorgeschlagenen Bandbreiten schaffen die notwendige Flexibilität, um auf unterschiedliche Bedürfnisse reagieren zu können, ohne den gemeinnützigen Charakter des Fonds preiszugeben. Kritisch beurteilen die Grünliberalen jedoch die offene Formulierung im Bereich Wirtschaft und Innovation. Die Befürchtung ist naheliegend, dass dadurch aktuelle Aufgaben – beispielsweise die Standortförderung – vom Kernhaushalt in den Lotteriefonds verschoben werden könnten. Hier braucht es eine klare Schärfung der Formulierung, damit der Fonds nicht schleichend für reguläre wirtschaftspolitische Aufgaben zweckentfremdet wird.
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Für die GLP ist klar: Kultur verbindet Menschen, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und trägt wesentlich zur Lebensqualität in allen Regionen unseres Kantons bei. Entsprechend darf sie nicht zum Sparposten oder zur Verfügungsmasse für andere politische Zwecke werden.